Insekten in Nahrungsmitteln, Nachfrage nach veganen Fleischalternativen und Sicherheitsrisiken alter Atomkraftwerke
- Insekten in Nahrungsmitteln, Nachfrage nach veganen Fleischalternativen und Sicherheitsrisiken alter Atomkraftwerke
- Wie groß ist die Nachfrage nach pflanzlichen Fleischalternativen?
- Wie riskant ist der Weiterbetrieb alter Atomkraftwerke?
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Drei Fragen aus dem Forum. Eine Telepolis-Kolumne.
Muss die Beimischung von Insektenmehl in Lebensmitteln gekennzeichnet werden?
In einem Kommentar zum Artikel "Lieber länger haltbar oder gesünder?" von Christoph Jehle wird angemerkt:
"Insekten in Lebensmitteln sind jetzt lt. EU-Zulassung erlaubt. Das nenne ich mal echtes Billigfleisch im Essen. Bis zu 5 Prozent können davon in Keksen und Müsli ohne weitere Deklaration beigemengt sein", schreibt ein User, und: "(…) der Zug mit gesundem Essen ist abgefahren…" behauptet ein User.
Als Quelle wird eine Durchführungsverordnung der EU-Kommission angegeben.
Bereits seit 2018 dürfen in der EU mehrere Mehlwurm- und Heuschreckenarten als Novel Food vertrieben werden. Am 24. Januar 2023 sind nun Hausgrillen und Larven von Getreideschimmelkäfern neu als Lebensmittelzusatz zugelassen worden. Die Zulassungen gelten zunächst für bestimmte Unternehmen, die entsprechende Anträge bei der Kommission gestellt hatten.
Demnach darf die Firma Cricket One jetzt teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel in den Verkehr bringen. Die Firma Ynsect NL B. V. erhielt eine ähnliche Genehmigung für Larven des Getreideschimmelkäfers in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form.
Dass der Zusatz von Insekten nicht gekennzeichnet werden müsse, ist falsch. Die pulverisierten oder sonst wie verarbeiteten Insekten müssen auf der Zutatenliste erscheinen. Zudem ist für verschiedene Lebensmittel ein jeweiliger Höchstgehalt an Insektenbestandteilen festgeschrieben, bei der Hausgrille etwa nicht mehr als zwei Gramm pro 100 Gramm Brot oder Brötchen.
Die Ausweisung der Zutat ist für Allergiker:innen wichtig, da zum Beispiel die Hausgrille "eine Reihe potenziell allergener Proteine enthält", wie in der Durchführungsverordnung zu lesen ist. Sensibel auf die neue Zutat könnten Menschen reagieren, die allergisch gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben sind.
Abgesehen von Allergien, die ja auch durch eine Vielzahl anderer Lebensmittel ausgelöst werden können, spricht aus gesundheitlichen Gründen nichts gegen den Verzehr dieser Insektenarten. Als Alternative zu Fleisch sind Insekten ein Proteinlieferant und ihre Zucht ist effizienter als die von Säugetieren für die Ernährung.
So brauchen sie weit weniger Futter, um dieselbe Proteinmenge aufzubauen. Die Energiebilanz von proteinreichen Pflanzen wie etwa Hülsenfrüchten sieht aber noch günstiger aus.