Internationaler Gerichtshof: Israel muss Zivilbevölkerung in Gaza besser schützen

Israelische Soldaten in Gaza. Bild: IDF, CC BY-NC 2.0

Gericht entspricht Südafrikas Antrag auf Schutzmaßnahmen. Völkerrechtswidriges Vorgehen festgestellt. Israel darf Krieg aber fortsetzen.

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat einem Antrag Südafrikas teilweise stattgegeben und Schutzmaßnahmen für die palästinensische Bevölkerung angeordnet. Das Richtergremium begründete seine Entscheidung vor allem mit der völkerrechtlichen Situation im Gaza-Streifen.

Seit Beginn des Krieges der israelischen Armee gegen islamistische Milizen sind nach Angaben der Behörden in Gaza mehr als 25.000 Menschen getötet worden, die meisten davon Zivilisten.

IGH in Den Haag: Schutzmaßnahmen für Palästina

Südafrika hat Ende Dezember vor dem Internationalen Gerichtshof Klage gegen Israel wegen des Verdachts auf Völkermord eingereicht. Gleichzeitig stellten die Vertreter Südafrikas im Völkermordverfahren gegen Israel einen Eilantrag auf eine erste Entscheidung über Schutzmaßnahmen.

Diesem hat der Internationale Gerichtshof nun teilweise stattgegeben. Es stellte fest, dass solche Maßnahmen geeignet sind, das völkerrechtswidrige Vorgehen der israelischen Armee zu unterbinden.

Südafrikas Vorstoß gegen Israel: Der Kampf um Gerechtigkeit

Zwar ordnete der IGH kein Ende des israelischen Militäreinsatzes im Gaza-Streifen an. Die Richter forderten Israel jedoch auf, die Zivilbevölkerung in einem erheblich höheren Maß zu schonen, als dies bisher geschehen ist.

IGH vor Dilemma: Balance zwischen Forderungen und Bewertung

Damit wagt der IGH eine Gratwanderung: Zum einen entsprechen die Richter grundsätzlich Südafrikas und einem Großteil der UN-Mitgliedstaaten. Zum anderen kommen sie dem Antrag von Südafrika nicht nach, ein Ende des Militäreinsatzes im Gaza-Streifen anzuordnen.

Die Entscheidung über den Eilantrag ist unabhängig von der Anklage wegen Völkermordes. An dem entsprechenden Ermittlungsverfahren hält das höchste Gericht der Vereinten Nationen fest. Eine Entscheidung über die Frage, ob Israel im Gaza-Streifen Völkermord begeht, kann sich über Jahre hinziehen.

Das Verfahren vor dem IGH in Den Haag ist Teil einer Schärfe gewinnenden internationalen Auseinandersetzung. Dabei halten westliche Staaten – allen voran die USA und Deutschland – an ihrer Solidarität mit dem israelischen Staat fest, ungeachtet von dessen Handlungen und der rechtsnationalen Regierung, die selbst in Israel zuletzt erheblichen Widerstand erfahren hat.

Langwieriger Prozess: Die Frage des Völkermordes im Gaza-Streifen

Staaten des Globalen Südens hingegen kritisieren das militärische israelische Vorgehen im Gaza-Streifen harsch. In das Visier ihrer Kritik rückt auch die außenpolitische Haltung der westlichen Verbündeten Israels.

Namibias klare Haltung: Kritik an Deutschlands Unterstützung für Israel

So hat Namibia scharfe Kritik an der Haltung der Bundesregierung gegenüber der Anklage Israels wegen Völkermordes vor dem Internationalen Gerichtshof geübt. Die Bundesregierung hatte bekannt gegeben, Israel vor dem IGH zur Seite zu stehen.

In einer Stellungnahme verurteilte die namibische Regierung die Haltung Deutschlands, die ihrer Ansicht nach eine "völkermörderischen Absichten des rassistischen israelischen Staates gegen unschuldige Zivilisten in Gaza" unterstützt.

Namibias Präsident Hage Geingob äußerte seine "tiefe Besorgnis" über die Entscheidung der deutschen Regierung, die Vorwürfe Südafrikas zurückzuweisen. Er bezeichnete dies als "schockierende Entscheidung" und erinnerte an den Massenmord an Mitgliedern der Volksgruppen der Herero und Nama durch Deutschland in den Jahren zwischen 1904 und 1908.

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