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Iran und Saudi-Arabien

Menschenrechte und regionales Verhalten. Grundlagen und Kommentar

Dieser Beitrag beleuchtet die massiven Menschenrechtsverletzungen im sunnitischen Königreich Saudi-Arabien und im schiitischen Reich der Ayatollahs im Iran. Ferner wird zum Schluss das außenpolitische Verhalten der beiden Schlüsselakteure der Region daraufhin überprüft, inwieweit sie für die Destabilisierung des Nahen Ostens verantwortlich sind. Dieser Artikel beruht auf handfesten Fakten und Daten.

Menschenrechte, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen i. V. m. rechtlich verbindlichen Konventionen festgelegt sind (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 [1]), sollen das Individuum gleichermaßen vor unmenschlichen Eingriffen in dessen Leben schützen. In diesem Beitrag wird von einer Diskussion über den ihnen zugrunde liegenden Universalitätsanspruch abgesehen.

Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien

Theorie

Saudi-Arabien ist einer von 189 Staaten der 193 UN-Mitgliedsstaaten, welche die "Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" unterzeichnet haben [2]. Das Königreich machte wie einige andere muslimische Staaten deren Vereinbarkeit mit den islamischen Normen zur Voraussetzung ihrer Implementierung. Die Saudis haben auch "Das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" mit wenigen Einschränkungen angenommen [3].

Auch in das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung wurde unter dem Vorbehalt der Kompatibilität mit der Scharia eingewilligt [4]. Die absolute Monarchie Saudi-Arabien stützt sich ideologisch auf eine der rückständigsten sunnitischen Strömungen, den Wahhabismus. Er legitimiert die politische Macht der Herrscherdynastie al-Saud, die seit 1922 (Unabhängigkeit 1932) herrscht.

Die seit 1992 existierende "Verfassung" beruht auf den Hauptquellen der Scharia, Koran und Sunna [5]. Somit und vor dem Hintergrund des Wahhabismus als Staatsreligion liegt es auf der Hand, dass die Akzeptanz der Menschenrechtskonventionen Makulatur ist, denn laut Art. 26 des saudischen Grundgesetzes dürfen Menschenrechte nur in Übereinstimmung mit der Scharia geschützt werden. Die zweiteilige Doktrin der "siyasa-sharia" wird aus Art. 7 abgeleitet.

Sie besteht einerseits aus der Scharia und andererseits aus der politischen Ermächtigung (siyasa). Die zwei überkreuzten Schwerter, die das saudische Staatsemblem bilden, sollen dieses Prinzip symbolisieren. Die Legitimierung der siyasa erfolgt vor allem durch die Rechtsgutachten (Fetwa, häufig auch Fatwa) der Rechtsgelehrten (Ulama). Die Ulama spielen eine wichtige Rolle wie z.B. bei der Besetzung der großen Moschee in Mekka in 1979. Sie stellten eine Fetwa aus, wonach Waffengewalt gegen Besatzer erlaubt wurde.

In der kurzen saudischen Verfassung (9 Kapitel, 83 Art.) taucht das Wort "Frau" nicht auf, lediglich von "Familie" ist die Rede. Die Verfassung beinhaltet keine Erneuerung, sondern gibt lediglich die Realität in Gestalt von Gesetzen wieder und der König kann behaupten, dass Saudi-Arabien eine Verfassung besitzt. Insbesondere Art. 1 und Art. 20 erlauben die Anwendung der Scharia auf die Menschenrechte. In Saudi-Arabien existiert kein Parlament und dementsprechend auch keine nationalen Wahlen.

Praxis

Die Rechte von Frauen, Kindern und Migranten sind stark eingeschränkt. Frauen stehen in Saudi-Arabien unter einem Vormund und dürfen ohne dessen Erlaubnis nicht reisen, einen Pass besitzen, heiraten oder sich gewissen medizinischen Behandlungen unterziehen. Der Ehemann kann sie verstoßen und behält das Recht auf die Erziehung der Kinder. Nur mit seiner Erlaubnis [6] kann die Mutter das Kind sehen.

Es herrschen strenge Kleidungsvorschriften und auch Touristen müssen sich in abgeschwächter Form daran halten. Aufgrund der strikten Geschlechtertrennung dürfen Frauen nicht mit Männern, die nicht zu ihrer Familie gehören, einkaufen und ins Restaurant gehen. Berufsausübung bzw. -wahl bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung eines "Beschützers". Was das Familienrecht betrifft, darf der Mann legal vier Frauen heiraten, die er ohne eine rechtliche Rechtfertigung verstoßen kann.

Folter und Misshandlungen sowie erzwungene Geständnisse sind an der Tagesordnung. Auf Alkoholkonsum stehen Peitschenhiebe als Strafe, auf Ehebruch Steinigung, auf Diebstahl Amputation der Hand, auf Raub Amputation von Hand und Fuß, auf Sex vor der Ehe Peitschenhiebe, auf Homosexualität, Blasphemie und Apostasie die Todesstrafe [7]. In Saudi-Arabien sind aber die Social Media nicht verboten, so dass dort rege königshauskritische Dialoge ausgetauscht werden, bei denen man sich aber nicht erwischen lassen darf.

Im April 2019 wurde der 16jährige Abdulkarim al-Hawaj Saudi wegen eines Demonstrationsaufrufes per WhatsApp öffentlich geköpft. Die beiden folgenden Links befassen sich mit öffentlichen Hinrichtungen in Saudi-Arabien in den Jahren 2017 und 2019 (die folgenden Links enthalten anstößige Bilder und Szenen: hier [8] und hier [9]) Saudi-Arabien soll von Anfang 2019 bis Ende April 2019 etwa 104 Menschen hingerichtet haben, während im gesamten Jahr 2018 149 Personen exekutiert wurden [10].

Seit dem Erscheinen des saudischen Kronprinzen Mohammed Bin Salman auf der politischen Bühne sind zwar keine tiefgreifenden, aber dennoch historisch wichtige Reformschritte unternommen worden. In Begleitung ihrer Familien dürfen Frauen Fußballspiele und andere Sportveranstaltungen besuchen, was Iranerinnen bis heute verwehrt bleibt. Iranerinnen dürfen zwar Auto fahren, aber Fahrrad-Fahren ist durch eine Fatwa des Revolutionsführers (und nicht gesetzlich) untersagt. Das gilt auch für Motorrad-Fahren in der Stadt.

In diesem aktuellen Link [11] vom vergangenen Mai weist der Polizist die Motorradfahrerin, den iranischen Champion im Motocross-Rennen, Behnaz Shafiei, darauf hin, dass Frauen auf iranischen Straßen kein Motorrad fahren dürfen. Auch wird Frauen kein Motorradführerschein ausgestellt.

Saudische Frauen werden nun per SMS informiert, wenn sich der Ehemann von ihnen scheiden lässt. Das soll heimliche Scheidungen verhindern [12] (siehe auch hier [13]). Auch die Kleiderordnung ist wesentlich lockerer geworden [14]. Die saudischen Reformen sind Teil des ambitionierten Programms Vision 2030 [15], das eine umfassende Neuordnung des Landes gewährleisten, die Abhängigkeit vom Öl verringern und die Halbinsel zu einer modernen Volkswirtschaft machen soll.

Menschenrechtsverletzungen in der Islamischen Republik Iran

Theorie

Irans Verfassung ist wesentlich umfangreicher und enthält fast alle Freiheiten einer modernen Verfassung [16]. Der Zusatz "Vereinbarkeit mit der Scharia" am Ende eines jeden Artikels macht diese Freiheiten jedoch zunichte, so dass sich die iranische Verfassung diesbezüglich nicht sonderlich von der saudischen unterscheidet.

Insbesondere zwei Gesetze im Iran verwandeln den Iran in einen Staat mit einer barbarischen Rechtsordnung: das islamische Strafgesetz [17] und das Zivilrecht [18], bzw. das Gesetz zum Schutz der Familie. Das Erb- und Scheidungsrecht ist deutlich zum Nachteil der Frau [19]. Das Heiratsalter liegt für Mädchen bei 13 und für Buben bei 15 Jahren, aber mit Zustimmung des Vaters und richterlicher Genehmigung ist eine Heirat unter dieser Altersgrenze durchaus möglich und eine nicht seltene Praxis im Iran.

Praxis

Allein zwischen März und Dezember 2013 sind etwa 31.000 Mädchen unter fünfzehn Jahren verheiratet worden. Das sind mehr als vier Mal so viele wie 2011, als 7.440 solcher Kinderehen gezählt wurden [20]. Männer dürfen - wie im Koran festgelegt (Sure 4, Vers 3 [21]) - vier Frauen haben und dazu noch eine unbegrenzte Zahl an Zeitehen (Mutʿa-Ehe, Sigheh) eingehen [22]. Unzählige legale und illegale "Firmen" leben von der Vermittlung von Zeitehen. In dem Dokumentarfilm "Iran - Im Bazar der Geschlechter" aus dem Jahr 2010 stellt die österreichische Filmemacherin mit iranischen Eltern, Sudabeh Mortezai, diese Heiratsart sehr präzise [23] dar.

In der Türkei und Tunesien ist Polygamie per Gesetz untersagt und in vielen anderen islamischen Staaten nur sehr eingeschränkt erlaubt. Allerdings beschränkt sich die Polygamie nicht auf den Islam, da sie auch in anderen Religionen wie dem Buddhismus und Hinduismus praktiziert wird. Sigheh ist eine zeitlich begrenzte Form der Ehe, die zwischen 30 Minuten und 99 Jahren dauern kann, und in der die vereinbarte Zeit neben dem vereinbarten Geld für die Frau die Hauptbedingung darstellt.

In der Regel kommt sie eher einer "Genussehe" gleich, welche immens frauenfeindlich ist und insbesondere Frauen in finanzieller Not trifft [24]. Sie ist im sunnitischen Islam, somit auch in Saudi-Arabien -, strikt verboten. Eine muslimische Frau darf laut iranischem Zivilrecht keinen Nicht-Muslim heiraten, umgekehrt gilt dies jedoch nicht. Die geschiedene Mutter behält das Kind bis zum 7. Lebensjahr bei sich. Danach hat der Vater das Betreuungsrecht.

Das seit 2013 gültige neue iranische Strafgesetzbuch enthält menschenverachtende Gesetze [25]. Diese Gesetze, insbesondere jedoch die Praxis der Vollstreckung, übersteigt das menschliche Vorstellungsvermögen. Im unten aufgeführten ersten Link zeigt das renommierte Blatt The Guardian ein von Amnesty International veröffentlichtes Video über die öffentliche Hinrichtung von drei Tätern in der iranischen Stadt Kermanschah im Jahr 2011. Die drei werden jeweils auf drei Omnibussen unter eine Brücke gestellt, wobei das Ende des Stricks an der Brücke befestigt ist.

Die Omnibusse fahren auf einmal sehr langsam los. Füße und Beine der Täter schleifen auf dem Dach der Busse entlang, bis es unter ihren Füßen leer wird und sie in der Luft baumeln (die beiden folgenden Links enthalten anstößige Bilder und Szenen: hier [26] und hier [27]). Das ist die Spitze des Eisberges.

Neben drakonischen Strafvollstreckungen, die nicht jeden Tag geschehen, existieren tägliche Schikanen der Sittenwächter und der Polizei, welche besonders "schlecht verschleierte" Frauen treffen und zu unmenschlichen Szenen führen (eine Frau wird auf dem Boden geschleift [28] und in einem anderen Video wird eine sehr junge Frau brutal in den Streifenwagen gezerrt [29], weil sie im naheliegenden Park mit Wasserpistolen gespielt hatte).

Rohanis Innenministerium begrüßte im April die neue Maßnahme der Polizei, Iranerinnen per SMS für "Fehl-Verhalten in der Öffentlichkeit" (schlechte Verschleierung am Steuer) zu ermahnen. Nach drei Ermahnungen wird die Frau aufs Revier bestellt und beim wiederholten Mal wird das Auto beschlagnahmt. Viele Frauen in Teheran haben solche SMSen erhalten [30].

Populisten, Ignoranten und Lagerkämpfer, die sich hinter ein derart menschenverachtendes Regime stellen, bzw. eine Lanze dafür brechen, sollten ihre Kenntnisse erweitern, zumal fast all diese drakonischen und menschenunwürdigen Strafen vor dem Auftreten der Mullahs auf der machtpolitischen Bühne des Iran im Jahr 1979 nicht existierten. Dies ist der entscheidende Unterschied zu Saudi-Arabien, in dem die drakonischen Gesetze, aber auch ein extrem frauenfeindliches "Zivilrecht" von Anbeginn an existierten.

Diskriminierung

Die Grundlagen des islamischen Strafgesetzbuches sind "Diskriminierung", "Gewalt aufgrund der Diskriminierung" und eine Kampfansage gegen die Gleichheit der Menschen im Hinblick auf Geschlecht, Glauben, Religion, Gewissen und dem Grad an Loyalität oder der Kritik der Opposition an der offiziellen Politik. Im Allgemeinen verletzt dieses Gesetz die Menschenwürde massiv und verbreitet Gewalt in allen Teilen der Gesellschaft. Gewalt, Verbrechen und Delikte wurden jedoch nicht nur nicht kontrolliert und eingedämmt, sondern vielmehr noch verstärkt.

Irans Strafgesetzbuch richtet sich nach dem Koran und der Sunna - wie dem Hadith des Propheten. Die Hauptstrafen, die sogenannten hadd-Strafen oder hudud-Strafen (Plural) beinhalten Kreuzigung, Steinigung und anderen Formen der Todesstrafe (in der iranischen Praxis Herunterwerfen von einer Höhe und öffentliches Hängen am Kran als beliebteste Methode), Amputation der Hände und Füße, Auspeitschung oder Verbannung. Sie sind in Koran und der Prophetenüberlieferung (Sunna) für unerlaubten Geschlechtsverkehr, Beschuldigung des unerlaubten Geschlechtsverkehrs, Alkoholgenuss, Diebstahl, Kampf gegen Gott und Verderben-Stiften auf Erden vorgesehen, nach einem Teil der Lehre auch für Rebellion und Apostasie.

Talionsstrafen (qisas) sind die Strafen für vorsätzliche Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, wobei in der Praxis jeder Tötungsdelikt, auch aus dem Affekt, qisas nach sich ziehen wird. Blutgeld (diya) ist zu zahlen bei unvorsätzlichen Tötungs- und Körperverletzungsdelikten sowie bei vorsätzlichen Tötungs- und Körperverletzungsdelikten, wenn aus bestimmten Gründen eine Talionsstrafe nicht verhängt oder vollstreckt werden kann. Alle anderen Verhaltensweisen, die in Bezug auf Zeit und Ort der Begehung als strafwürdig angesehen werden, werden mit Züchtigungsstrafen, den sogenannten taÝzir-Strafen (Pl. taÝzirat) geahndet [31].

Mit diesem Gesetz sollen sexuelle Beziehungen, die Prävalenz von Prostitution und Drogenabhängigkeit, normabweichendes sexuelles Verhalten, Diebstahl, Betrug und Mord unterbunden bzw. verringert werden, aber alle offizielle Statistiken belegen das klägliche Scheitern dieses Vorhabens.

Dieses Gesetz beschmutzt Irans Gesicht in der internationalen Gemeinschaft meiner Aufassung nach extrem, sodass der Iran heute nur noch mit Saudi-Arabien vergleichbar ist, das auch nur im Hinblick auf die gesellschaftliche Lage der Frauen besser abschneidet.

Dieser Vergleich verbat sich vor vierzig Jahren angesichts der viel besseren sozialen und kulturellen Lage des Iran. Die "Mullahs" haben die frauenfeindliche Kultur der Zeitehe in der Gesellschaft institutionalisiert, sodass die Schamlosigkeit und Anstößigkeit, die vor der Revolution allgegenwärtig war, verblichen ist.

Frauenrechte im Iran in der Ära der Ayatollahs - und davor

Vor der Herrschaft der Ayatollahs war nur das Familienrecht partiell durch die Scharia beeinflusst. So enthielt beispielsweise das letzte Familiengesetz (das Gesetz zum Schutz der Familie) des Schah-Regimes von 1975 [32] - das eine Ergänzung des Gesetzes von 1967 war - die Möglichkeit der Polygamie (vier Frauen) und auch das Erbrecht war zum Nachteil der Frau, die die Hälfte des Bruders erbte.

Davon abgesehen ist es das bis heute fortschrittlichste Familiengesetz im Iran geblieben und es war seinerzeit eins der modernsten in den islamischen Ländern. (Allerdings: In der Türkei, Indonesien, Pakistan, Tunesien, Algerien und Ägypten wurde das passive und aktive Wahlrecht eher als im Iran eingeführt, wobei in der Türkei und Tunesien Polygamie jedoch längst abgeschafft war.)

Das Gesetz war das Ergebnis eines jahrzehntelangen leidenschaftlichen Kampfes der Frauenaktivistinnen wie der 2008 verstorbenen Mehrangiz Dowlatshahi, die Parlamentsabgeordnete und letzte Botschafterin Irans in Dänemark war, sowie der letzten noch lebenden Ministerin für Frauenangelegenheiten unter dem Schah-Regime, Mahnaz Afkhami.

Das Heiratsalter für Mädchen und Buben war auf 18 festgelegt. Das Scheidungsrecht von Frauen wurde erheblich erleichtert und die Möglichkeit einer Zweitehe des Mannes wurde drastisch eingeschränkt. Das Verhandeln aller familiären Streitigkeiten vor Gericht, die Vollstreckung der Scheidung durch das Gericht, die Gewährung des Scheidungsantrags einer Frau unter bestimmten Bedingungen, z. B. wenn der Ehemann die zweite Ehe ohne ihre Zustimmung eingegangen ist und die Klärung des Status der Kinder nach der Scheidung durch ein entsprechendes Gerichtsurteil waren bereits im Familiengesetz von 1967 enthalten.

Das Gesetz von 1967 und dessen Epilog von 1975 entsprachen immer noch nicht dem, was die Aktivistinnen wollten. Aber aufgrund des Widerstandes des Schah, der starken Widerspruch der Ulema befürchtete, war nicht mehr drin [33]. Das Gesetz war sehr kurzlebig. Nur wenige Monate nach dem Sieg der Revolution vom Februar 1979 annullierte es Ayatollah Khomeini und so wurden die sieben Jahrzehnte andauernden Kämpfe der Frauenrechtlerinnen über Nacht zunichte gemacht.

Frauen im Parlament, Richterauswahl und politische Freiheiten

Im letzten Parlament der Schah-Ära (1976-1979) waren 20 Frauen vertreten, was bis heute einen Rekordanteil von Frauen darstellt [34]. Das Parlament war loyal gegenüber der säkularen Diktatur des Schah-Regimes, aber die weiblichen Abgeordneten haben sehr viel für die Frauenbelange erreicht, allen voran in Form des Gesetzes von 1967 und dessen Epilog von 1975.

Die prominente iranische Anwältin und Menschenrechtsaktivistin Mehrangiz Kar sagt in einem Interview: "Die Pahlavis haben den Klerus aus der modernen iranischen Justiz vertrieben und an dessen Stelle gebildete fähige Richter und Anwälte eingesetzt… Ayatollah Khomeini ernannte seinen 58jährigen ehemaligen Studenten Ayatollah Mohammad Hosseini Beheshti zum Leiter des Obersten Gerichtshofs und dieser hat mit der Ersetzung weltlicher Richter und Richterinnen durch junge Mullahs als Scharia-Richter die bis dahin saubere, wenig korrupte und relativ unabhängige iranische Justiz in die Steinzeit zurückgebracht [35]."

In der Islamischen Republik Iran werden zwei erwiesene Massenverbrecher zum Justizminister (der Geistliche Mostafa Pour-Mohammadi im ersten Kabinett Rohanis) und Chef der Judikative (Ayatollah Ebrahim Raisi) ernannt [36].

In der Tat hatten die Mullahs zuvor nur in einigen Teilen des Familienrechts noch gewisse Verantwortungen wie z. B. als Notar bei der Registrierung der Eheschließungen oder der Schlichtung in Scheidungsangelegenheiten.

Der international renommierte Menschenrechtler und Präsident des "International Federation for Human Rights", Abdul Karim Lahiji, sagte [37]: "Die Verletzung der Grundrechte durch den Mangel an politischen Freiheiten während des ehemaligen Pahlavi-Regimes ist in der Ära der Mullahs sehr viel weiter gegangen und hat den Eingriff ins Privatleben der Menschen erreicht: Was man zu essen, zu trinken und zum Anziehen hat."

Laut iranischer Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi war zur Zeit von Mohammad Reza Schah Pahlavi das Justizsystem viel gesünder und sauberer. Bestechung und Unterschlagung waren kaum vorhanden. Sie fügte hinzu, dass die Auswahl der Richter und die Tätigkeit der Anwälte viel besser gewesen wären, als dies derzeit der Fall sei, und die guten Absolventen des Jurastudiums könnten als Richter eingestellt werden könnten. "Als Jahrgangsbeste der Teheraner Universität wurde ich Richterin in Teheran," so Ebadi weiter.

In der Ära der Ayatollahs dürfen Frauen jedoch kein Richteramt ausüben und in der ersten Dekade (1980er) war es auch kaum möglich, Anwältin zu werden. Erst nach zehn Jahren könnte Ebadi eine Rechtsanwaltszulassung erwerben und nach der Entgegennahme des Nobelpreises und aufgrund drohender Verhaftung lebt sie seitdem im Exil.

Die erste muslimische Friedensnobelpreisträgerin (2003) verlor auch ihre Kanzlei sowie ihr Hab und Gut, das von iranischen Behörden konfisziert wurde. Auch die bereits zitierte Anwältin Mehangiz Kar, die ebenfalls seit Jahren im Exil lebt, erinnert [38] sich daran: "Mir wurde im Iran vor der Revolution ein besonderer Respekt als Anwalt in Gerichtsbüros und von den Richtern entgegengebracht. Unmittelbar nach der Revolution verlor ich diesen Respekt und wurde mehrmals von Scharia-Richtern hinausgeworfen."

Das Strafgesetzbuch

Grauenvoll bleibt das Islamische Strafgesetzbuch des Iran. Der größte gesetzlichen Unterschied zur Pahlavi-Ära besteht darin, dass das Strafgesetzbuch des Schah-Regimes weltlich-modern und von der Scharia unbeeinflusst war. Das Allgemeine Strafgesetzbuch von 1925 [39] geht auf den Beginn der Ära des ersten Pahlavi-Schahs zurück und wurde im Jahr 1973 [40] während der Ära des Mohammad Reza Schah Pahlavi ergänzt. Die Kernstrafen des Islamischen Strafgesetzbuchs der Islamischen Republik (hadd, qisas, diya) waren darin nicht enthalten.

Es fand sich in den Gesetzen vor der Revolution kein Wort über "Schalagh" (Peitsche) oder Auspeitschen. Im Islamischen Strafgesetzbuch ist dies dagegen 39 Mal [41] (von 3 bis 100 Peitschenhieben) der Fall. Ende April 2016 erhielten 17 Arbeiter der Goldmine in der Provinz Ost-Aserbaidschan wegen Unruhestiftung und Protest 30 bis 50 Peitschenhiebe.

In einem anderen Fall wurden 35 Mädchen und Jungen, die während der Abschlussfeier Anfang Juni 2016 in einem Garten nahe der Stadt Qazvin wegen moralischen Fehlverhaltens (Feiern, Tanzen, Alkoholgenuss) verhaftet wurden, am selben Tag ohne Klage und Untersuchung des Vorfalles zu je 99 Peitschenhieben verurteilt, die auf der Stelle vollstreckt [42] wurde ("ambulante Vollstreckung").

Alle in diesem Beitrag aufgeführten Beispiele sind nur die Spitze des Eisberges. Durch Auspeitschen werden eher die Armen bestraft, da in den meisten Fällen Einzelpersonen oder Richter Geld anstelle der Auspeitschung verlangen können. Diejenigen, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, müssen natürlich die Strafe der Auspeitschung tragen, Wohlhabende können durch eine Geldzahlung der Peitsche entrinnen.

Peitschenstrafen stehen im islamischen Strafgesetzbuch nach der Todesstrafe und Körperamputationen an dritter Stelle, was die Härte anbelangt. In der Ära der Monarchie gab es Schläge und Misshandlungen auf der Polizeiwache. Doch die wichtigen Verdienste der Pahlavis im Bereich der Justiz war die Beseitigung der Auspeitschung als mittelalterliche Folter.

Zum Vergleich

Während der Pahlavi-Ära gab es keine politischen Freiheiten und politische Gefangene hatten es schwer: Es gab Folter und Misshandlung bis zum Gerichtsurteil. Die Monarchie verhinderte aber die sozialen und gesellschaftlichen Freiheiten nicht. Die Beziehung von Männern und Frauen wurde nicht mit Bestrafung und Beleidigungen geahndet, soweit sie selber damit einverstanden waren. Familien kontrollierten die Beziehungen ihrer Kinder, und der Staat drang nicht in die Privatsphäre der Familien ein.

Das Organisieren von Partys, bei denen Männer und Frauen Seite an Seite feierten, tranken und tanzten, war völlig unproblematisch. Das Trinken von Alkohol war nicht verboten, es sei denn, es führte zu gewaltsamen Verhalten. Viele andere Beispiele für soziale Freiheiten wurden in diesem Gesetz nicht als "Straftaten" bezeichnet.

In diesem Gesetz war das Recht auf Leben von Frauen (mit einer Ausnahme - Erwischen mit einem anderen Mann beim Beischlaf durch Ehemann oder Bruder) garantiert. Das Leben und die Würde von Nicht-Muslimen wurden respektiert. Von menschenverachtenden Vergeltungsmaßnahmen (qisas) gab es keine Spur, von "sangsar" (Steinigung) ganz zu schweigen [43].

Es gab keine Moralpolizei in den Straßen. Nach dem alten "Allgemeinen Strafgesetzbuch" waren "Zina" (Geschlechtsverkehr zwischen nicht miteinander verheirateten Mann und Frau, auch Ehebruch der/s verheirateten Frau/Mannes) nicht strafbar, wenn kein Kläger vortrat. Natürlich konnten Mädchen, die ihre Jungfräulichkeit verloren hatten, wegen Betruges oder eines falschen Eheversprechens von dem Mann verklagt werden. Aber auch dann gab es keine Peitschenhiebe.

Auf Zina zwischen Nicht-Verheirateten stehen im islamischen Gesetzesbuch je 100 Peitschenhiebe als Strafe. Verheiratete werden gesteinigt und es gibt in beiden Zina-Fällen keine Begnadigung, weil Zina nicht zu "haq al-nas" (Rechte der Menschen) sondern zu "haq allah" (Rechte Gottes) gehört. Qisas stellt das Kernprinzip des Islamischen Strafrechtes dar und gehört zu "haq al-nas", d.h., die Hinterbliebenen oder der/die Opfer (falls nicht tot) können gegen Blutgeld (oder Verzicht auf Blutgeld) vergeben oder aber auf die Hinrichtung (oder andere Strafen wie Körperamputation oder Wegnahme des Augenlichtes) bestehen.

Urteile gegen Minderjährige

Irans Strafgesetzbuch - gestützt auf den Koran - kollidiert frontal mit Minderheiten- und Frauenrechten. Die Hinrichtung von Minderjährigen ist sowohl im Iran als auch in Saudi-Arabien eine nicht seltene Praxis [44]. Iran hängte zuletzt zwei Jungen im vergangenen Mai 2019. Sie waren bei der Verhaftung - im Juni 2017 - 15 Jahre alt [45]. Die Ayatollahs lassen öfter Minderjährige, die aus Affekt ein Mord begehen, inhaftieren, um sie dann im Alter von 18 zu exekutieren.

Das iranische Strafgesetzbuch von 2013 verbietet die Hinrichtung von minderjährigen Straftätern für bestimmte Kategorien von Straftaten, einschließlich Drogendelikten. Für andere schwere Straftaten erlaubt Artikel 91 den Richtern, ihr Ermessen zu nutzen und kein Todesurteil gegen ein Kind zu verhängen, welche die Art und die Folgen des Verbrechens zum Zeitpunkt der Tat nicht verstehen konnten. Die Richter können sich auf "die Meinung eines Gerichtsmediziners oder psychologischen Gutachter stützen, um festzustellen, ob einem Angeklagten die Folgen seines Handelns bewusst waren [46]".

Solche Gesetzesänderungen haben im Reich der Steinzeitayatollahs wenig Wirkung. Iranische Gerichte haben weiterhin Kinder zum Tode verurteilt, nachdem diese Änderungen in Kraft getreten waren. Allein in 2018 hat die Islamische Republik sieben Menschen wegen Verbrechen exekutiert, die sie angeblich als Kinder begangen haben.

Im Fall von Abolfazl Chezani Sherahi, der am 27. Juni 2018 hingerichtet wurde, hatte ein Gerichtsmediziner behauptet, er habe eine ausreichende "Entwicklungsreife", um die Folgen seines Verbrechens zu verstehen und dafür hingerichtet zu werden. Die meisten Gerichtsmediziner sind selbst Unterstützer dieser menschenunwürdigen Urteile.

Steinigung

Ein weitere menschenverachtende Strafe ist die Steinigung, die immer noch auch im Strafgesetzbuch von 2013 vorhanden ist (Art. 225 des Strafgesetzbuchs). Iran hat von 1980 bis 2009 70 Männer und Frauen gesteinigt. Im Jahre 2003 und aufgrund des internationalen Drucks hat der damalige Justizchef Ayatollah Haschemi Schahrudi einen Stopp von Steinigungen erlassen, woran sich die Richter nicht zwingend halten müssen und der nur bis 2017 beachtet wurde. So sind auch danach Steinigungen vollstreckt worden.

In mehreren Fällen sind Hinrichtungsurteile (Steinigung und Exekution) zusätzlich mit Peitschenhieben verbunden und diese werden vor der Steinigung bzw. Hinrichtung vollzogen (die folgenden Links enthalten anstößige Bilder und Szenen: hier [47] und hier) [48]. Menschenrechtsorganisationen gehen von etwa zehn zur Steinigung Verurteilten in den Gefängnissen aus, an denen das Urteil jeder Zeit vollstreckt werden könnte. Mohammad Javad Larijani - Vorsitzender des Menschenrechtsstabes der iranischen Justiz - verteidigte Steinigungen mit Vehemenz und fügte hinzu [49]: "Bei einer Steinigung kann sich die Person retten, nicht aber bei einem Todesurteil."

(Wenn der Verurteilte sich während des Steinigungsverlaufs aus dem Loch bzw. der Grube befreien und fliehen kann, wird er freigesprochen, wobei hierbei völlig außer acht gelassen wird, dass es selten vorkommt und Frauen dabei auf verlorenem Posten sind. Im Januar 2009 konnte sich einer der drei zur Steinigung Verurteilten retten - die folgenden Links enthalten anstößige Bilder und Szenen: hier [50] und hier [51]).

Schlussfolgerung

Iran und Saudi-Arabien gehören zu den die Menschenrechte massiv verletzenden Staaten. Dabei fanden, wie es veranschaulicht wurde, im Iran die grausamen Gesetze und Praktiken erst seit der Herrschaft der Mullahs im Iran in 1979 Anwendung.

Diesen wichtigen Hintergrund übersehen meiner Ansicht nach populistische Journalisten und Wissenschaftler. Das gilt auch auf der Ebene des außenpolitischen Verhaltens.

Die Monarchie pflegte sehr gute Beziehungen zu den Arabern, zu Israel und dem Westen. Iran und Saudi-Arabien waren religiös und machtpolitisch Rivalen, konnten aber sehr gut miteinander umgehen. Der Schah und der saudische König Faisal gehörten zu den Initiatoren der Gründung der "Organisation der Islamischen Konferenz" im Jahr 1969, der größten Organisation in der Region [52].

Die israelischen Mannschaften waren bei den Asienspielen 1974 in Teheran anwesend. Heute sind iranische Sportler gezwungen, Israelis aus dem Weg zu gehen, auch wenn es um ein Finale und Goldmedaille gehen sollte.

Die Islamische Republik wurde zum erbitterten Feind Amerikas und Israels. Die "Mossadegh-Legende" als Erklärung für die Feindschaft gegen die USA wird von etlichen populistischen Journalisten und Experten völlig vage und gesinnungsethisch beschrieben, zumal man auch anderen Herrschern gegenüber feindlich gesinnt ist und andere Staaten (Vietnam), die viel mehr unter US-Untaten litten, sich längst von nationalen Interessen schadenden hysterischen Feindschaften befreit haben [53].

Saudi-Arabien gehörte zu den ersten Staaten, die Khomeini zum Revolutionssieg gratulierten und die Islamische Republik Iran anerkannten. König Khalid von Saudi-Arabien schickte den Generalsekretär der Organisation der Islamischen Konferenz, um der neuen iranischen Regierung zu gratulieren, und er gab eine Erklärung ab, in der er die Gründung der Islamischen Republik als "Vorläufer für weitere Nähe und Verständnis" zwischen Saudi-Arabien und dem Iran bezeichnete [54] (vgl auch hier [55]).

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Aber Ayatollah Khomeini rief die arabischen Bevölkerungen auf, sich gegen die von den USA unterstützen Tyrannen zu erheben. Es war zwar Saddam Hussein, der im September 1980 Iran angriff, der Ayatollah provozierte jedoch besonders Saddam Hussein, in dem er ständig die irakische Armee und Bevölkerung zum Aufstand gegen Saddam Hussein aufrief [57].

In einer Reihe vor einmischenden, provozierenden und terroristischen Aktivitäten versuchten die Mullahs, die arabischen Golfstaaten zu destabilisieren, was ein Faktum ist und von ranghohen Iranern selber konzediert wurde [58] (vgl. auch hier [59] und hier [60]).

Die bis dahin zerspaltenen Araber einigten sich und aus Furcht vor Ayatollah Khomeinis ausgerufenem "Export der Revolution" (in der Verfasssung verankert) gründeten sie den Golfkooperationsrat (GCC) in 1981. Während des Iran-Irakkrieges hob der Ayatollah öfters hervor: "Rah-e Qods az Karbala Migozarad: Der Weg nach Jerusalem führt über Kerbela" [61].

Der Iran provozierte Saudi-Arabien durch mehrere subversive Aktivitäten. Beispielsweise im Jahr 1985, als die Koffer iranischer Pilger wider deren Wissen durch iranische Geheimagenten mit Sprengstoff präpariert wurden. Dies wurde auf dem Flughafen von saudischen Polizisten entdeckt und der Anschlag so vereitelt. Ähnlich auch die darauffolgenden 1986 von Teheran angestifteten politischen Demonstrationen von Pilgern in Mekka (mit "Tod Amerika"- und "Tod Israel"-Slogans), welche zum Tode von über 400 Pilgern und einigen saudischen Sicherheitskräften führten.

In einem Brief an Ayatollah Khomeini hatte sein damals noch designierte Nachfolger Ayatollah Hossein-Ali Montazeri den Gründer der Islamischen Republik vor den Folgen derartiger Abenteuer gewarnt [62]: "Weitsichtige informierte Anwesende von uns meinen, dass nicht alle Schuld die Saudis tragen. Das Desaster hätte vermieden werden können, wenn unsere Leute nicht so unerfahren und aggressiv gehandelt und dem Feind einen Vorwand geliefert hätten. Die Saudis haben letztes Jahr uns gegenüber im Falle der präparierten Sprengstoffsätze in den Koffern der Pilger Milde walten lassen und die peinlich prekäre Angelegenheit heruntergespielt und nicht weiterverfolgt. Wir sind dadurch aber noch weiter ermutigt worden, anstatt den Vorfall adäquat zu untersuchen."

In Saudi-Arabien herrscht eine nicht-revolutionäre, extrem konservative Monarchie. Sie meidet Krisen und radikale Veränderungen. Sie könnten das Königshaus treffen wie auch der "Arabische Frühling", an dem die Scheichs in Riad vorbeigeschrammt sind. Die Saudis sind i.d.R. für den Fortbestand des Status Quo. Anders als der revolutionäre Iran, der von Krisen und Aggression lebt.

Die Iranische Revolution und Ayatollah Khomeini stellten die Konstellationen und das Beziehungsgeflecht auf den Kopf. Ohne diesen Hintergrund, den Populisten ausblenden, kann der heutige Nahe Osten nicht verstanden werden. Manche Experten kritisieren permanent den jungen Militaristen, den saudischen Kronprinzen Mohammad bin Salman.

Den jungen Scheich muss man nicht mögen, schon gar nicht nach der Jamal-Khashoggi-Affäre. Doch Riad hat die Politik der Geduld und Zurückhaltung gegenüber dem Iran in eine aggressiv-militärische umgewandelt. Ein derartiges Verhalten praktiziert die Islamische Republik seit vierzig Jahren.


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Links in diesem Artikel:
[1] https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
[2] https://bit.ly/1jXbDRU
[3] https://bit.ly/2LflZ6e
[4] https://bit.ly/2S8CWQ9
[5] https://bit.ly/2UD4rBW
[6] https://bit.ly/2LinCQt
[7] https://bit.ly/2XEw5UD
[8] https://bit.ly/32mn8Ox
[9] https://bit.ly/2SfGU9H
[10] https://www.bbc.com/news/world-middle-east-48028518
[11] https://bit.ly/2LhwOV8
[12] https://bit.ly/2LSkIlb
[13] https://bit.ly/2LMit2B
[14] https://bit.ly/2xO7r4x
[15] https://vision2030.gov.sa/en
[16] https://bit.ly/2Jud52I
[17] https://bit.ly/2xIpMjA
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