Israel-Krieg: Mit der Zerstörung der Hamas droht ganz Gaza die Vernichtung

Seite 3: Die Bedrohung oder das Ende der Zwei-Staaten-Regelung

Lange Zeit wurde in der Politik von einer "Zwei-Staaten-Regelung" gesprochen, die zu einem Frieden im Nahen Osten auf Basis der Koexistenz von Israel mit einem palästinensischen Staat beruhen sollte.

Dies wurde im Abkommen von Oslo festgelegt:

Am 13. September 1993 unterzeichneten in Washington die Außenminister Mahmud Abbas, Schimon Perres, Warren Christopher und Andrey Kosyrew in Anwesenheit von Jitzchak Rabin, Jassir Arafat und Bill Clinton die Prinzipienerklärung über die vorübergehende Selbstverwaltung (auch Oslo I genannt). Diese stellt ein Meilenstein im Friedensprozess dar. Beide Seiten erkannten einander erstmals offiziell an.

Die Israelis akzeptierten die PLO als offizielle Vertreter der Palästinenser, die PLO verpflichtete sich, aus ihrer Charta alle Passagen, welche die Vernichtung Israels als Ziel enthielten, zu streichen. Außerdem enthielt das Abkommen die allgemeine Vereinbarung, die Verantwortung im Gazastreifen und im Westjordanland auf die Palästinenser zu übertragen und ihnen eine autonome Regelung ihrer Angelegenheiten zu gewähren. Umstrittene Themen wie der Status Jerusalems, die Flüchtlingsfrage oder die Siedlungen im Westjordanland wurden in dem Abkommen nicht behandelt.

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Die Bezeichnung des Abkommens als Fortschritt im Friedensprozess lässt außen vor, dass es um die Regelung sehr gegensätzlicher Interessen geht, bei der die eine Seite sich die Hoheit über Gebiete vorbehält, die die andere Seite als Hoheitsgebiet für einen zu schaffenden Staat beansprucht.

Gegensätzlicher können Interessen von Staaten oder werdenden Staaten kaum sein. Dass es sich hierbei nicht um einen Friedensprozess, sondern um die Regelung von Gegensätzen handelt, zeigte sich ebenfalls in den späteren militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Parteien. Auch mit der Autonomie der Palästinenser war es nicht weit her:

Oslo II. In Taba (Ägypten) unterzeichneten Rabin und Arafat am 24. September 1995 das "Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gazastreifen" [...] Die Palästinenser bekamen drei Prozent des Westjordanlands (mit über 80 Prozent der palästinensischen Bevölkerung des Westjordanlandes) autonome Regierungskompetenz zugesprochen.

In etwa einem Viertel des Gebietes sollten sich die Palästinensische Autonomiebehörde und Israel die Verwaltung teilen (Gebiet B). In den restlichen 73 Prozent sollten die Israelis weiter allein die Kontrolle ausüben.

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Insofern handelte es sich um eine sehr eingeschränkte Autonomie. Dieses Abkommen dürfte auch dazu beigetragen haben, dass die Hamas als Kritikerin der PLO erstarkte und die Wahlen im Gazastreifen mit einem Sieg über die PLO gewinnen konnte.

Unter der Regierung Trump wurde Jerusalem von Israels Schutzmacht als Bestandteil Israels bestätigt und damit der Anspruch der Palästinenser auf Ostjerusalem als ihre Hauptstadt bestritten. Durch die Abkommen zwischen Bahrein, den Arabischen Emiraten und Israel müssen die Palästinenser feststellen, dass die Zahl der Unterstützerstaaten schwindet, ebenso wie durch die Anerkennung Israels durch Marokko. Schließlich war die Zwei-Staaten-Regelung dort kein Thema mehr. Auch die Annäherung Saudi-Arabiens an Israel stellte eine weitere Unterstützung in Frage.

Mit der neuen israelischen Regierung unter der Einbeziehung radikaler Parteien und der Siedlerpartei wurde die Ausdehnung der Besiedlung des Westjordanlands zum offiziellen Regierungsprogramm. Vorher wurden diese auch ohne offizielle staatliche Unterstützung vorangetrieben. Damit steht und stand für die Hamas wohl endgültig die Existenzfrage eines palästinensischen Staates auf der Tagesordnung.

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