Israels Aktion in Schifa-Krankenhaus in Gaza: Neue Tote, wenig Klarheit
Seite 2: Das sagen die Genfer Konventionen
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Die Angriffe auf Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen in Gaza sind rechtlich fragwürdig, auch wenn das aktuell vereinzelt anders dargestellt wird. Das geht auch aus den Zusatzprotokollen (ZP) zu den Genfer Konventionen hervor, heißt es beim Roten Kreuz:
Medizinische Einrichtungen
- Sanitätseinrichtungen, -personal und -transporte Ortsfeste (z. B. Krankenhäuser), mobile (z. B. Feldlazarette) Sanitätseinrichtungen, Sanitätspersonal und Sanitätstransporte sind unter allen Umständen zu schonen (Art. 19, 24, 35 I GA I; Art. 12; 21 ZP I; Art. 9 I; 11 ZP II).
- Dies schließt auch Lazarettschiffe und Sanitätsflugzeuge samt deren Personal ein (Art. 22, 24, 25, 36, 38, 39 GA II; Art. 22-24 ZP I; Art. 11 ZP II).
- Sie sind deutlich mit dem jeweiligen Schutzzeichen, z.B. Rotes Kreuz auf weißem Grund, zu kennzeichnen (Art. 38 GA I).
- Gefangen genommenes Sanitätspersonal des Gegners erhält nicht den Status von Kriegsgefangenen, sondern wird, sofern es nicht zur medizinischen Versorgung der anderen Kriegsgefangenen benötigt wird, so schnell wie möglich freigelassen (Art. 28 I GA I; Art. 33 I GA III).
Unverteidigte Orte
- Wenn sich aber Personen an diesem Ort aufhalten, die durch dieses Abkommen und dieses Protokoll besonders geschützt oder Polizeikräfte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zurückgeblieben sind, sind die Voraussetzungen für einen unverteidigten Ort ebenfalls erfüllt (Art. 59 III ZP I).
- Wenn ein Ort letztendlich zu einem unverteidigten Ort ernannt wird, dürfen die Konfliktparteien diesen nicht mehr angreifen (Art. 59 I ZP I).
- Damit die Neutralität eines unverteidigten Ortes gewahrt bleiben kann, sollte dieser mit einem Zeichen kenntlich gemacht werden, welches mit der anderen Partei vereinbart wurde und an Stellen angebracht ist, die deutlich sichtbar sind, wie zum Beispiel an Ortsenden, den Außengrenzen der Zone und an den Hauptstraßen (Art. 60 VI ZP I).
Die israelische Armee sieht das offenbar anders. "Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat erneut 'entsetzliche Zustände' im größten Krankenhaus des von der Terrororganisation Hamas regierten Gazastreifens beklagt", heißt es dazu bei tagesschau.de.
Demnach konnten Patienten unter anderem keine Dialyse mehr erhalten. Frühgeborene seien ohne Brutkästen in Operationssäle verlegt worden. Nach Angaben des UN-Nothilfebüros Ocha starben zwei Babys und zehn weitere Patienten. (…)
Die Frühgeborenen starben demnach aufgrund der Angriffe und der fehlenden Treibstoffversorgung für die Generatoren. Mehrere Dutzend, wahrscheinlich mehr als hundert Menschen starben bei der Erstürmung und der vorangegangenen Blockade und Verweigerung von Treibstoff für die Generatoren. Der Leiter der Klinik, Mohammed Abu Salmija, gab bekannt, dass (insgesamt) 179 Tote in einem Massengrab auf dem Klinikgelände beigesetzt wurden.
Hamas-Zentrale bisher offenbar nicht entdeckt
Die israelische Armee argumentiert, dass sich im Untergrund ein Hauptquartier der Hamas befinde, das es zu zerstören gelte. Daher sei die Hamas allein verantwortlich für das Geschehen.
Dieser Darstellung widerspricht ein leitender Arzt des Krankenhauses in der BBC. Die Präsenz der Hamas im Krankenhaus sei "eine große Lüge", sagte Chefchirurg Marwan Abu Saada. "Wir haben medizinisches Personal, wir haben Patienten und Vertriebene. Sonst nichts.‘"
Bislang wurde die Existenz einer Hamas-Einrichtung im Krankenaus nicht bestätigt. Die internationale Kritik am Vorgehen der israelischen Armee wächst.
In jedem Fall müsste der Internationale Strafgerichtshof längst Ermittlungen gegen die Kriegsparteien aufgenommen haben.
Von Chefankläger Karim Khan ist erstaunlich wenig zu vernehmen. Christopf Safferling merkte dazu im Spiegel kritisch an, der IStGH-Chefankläger sei "erstaunlich ruhig". Dies kritisierte der Professor für Strafrecht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg: "Wenn er sich nicht äußert, entfaltet das Gericht auch keine abschreckende Wirkung."
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