Kiffer zu Bürokraten: Lauterbachs Cannabis-Gesetzentwurf

Lauterbach mag Ordnung: Bloß keine Nachlässigkeit in der Buchführung bei Anbau und Abgabe von Cannabis. Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Bedingte Legalisierung mit strengen Auflagen: Anbau und Konsum als Gratwanderung zwischen Vereinsmeierei und Repression. Was in Cannabis-Clubs beachtet werden muss.

Cannabis-Anbau und -Konsum und als legales, aber streng reglementiertes Hobby, das Vereinsmeierei und Bürokratie erfordert – daran werden sich seit Jahren regelmäßig Kiffende, die sich auf die Legalisierung gefreut haben, wohl gewöhnen müssen. Sonst droht erst mal weiterhin Repression.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vom Montag einen Gesetzentwurf zur bedingten Legalisierung verfasst, demzufolge die geplanten Cannabis-Clubs reine "Anbauvereinigungen" sein sollen – auf deren Gelände und im Umkreis von 250 Metern soll das Produkt nicht konsumiert werden dürfen.

Anbau, Abgabe, Vereinsmitgliedschaft und Organisation der Räumlichkeiten sollen streng reguliert werden. Da der Entwurf regierungsintern noch nicht abgestimmt sei, könne sich daran noch einiges ändern, heißt es im dpa-Bericht. Die vorläufigen Pläne sehen demnach so aus:

  • Räume und Grundstücke der Clubs, in oder auf denen Cannabis gelagert und angebaut wird, müssen umzäunt und gesichert werden, etwa mit einbruchsicheren Türen und Fenstern. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz. Die Länder können Mindestabstände der Clubs zu Schulen, Spielplätzen, Sportstätten, Kitas und anderen Einrichtungen festlegen.
  • Jeder Cannabis-Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss. Vorstandsmitglieder des Clubs, die im Vereinsregister eingetragen sind, müssen ein Führungszeugnis vorlegen.
  • Cannabis-Clubs müssen die Einhaltung von Grenzwerten für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände sicherstellen. Sie sollen fortlaufend dokumentieren, woher sie Samen beziehen, wie viele Pflanzen sie anbauen, wie viele Samen sie lagern und an welche Mitglieder sie wie viel Cannabis abgegeben haben.
  • Jährlich sollen die Clubs an die Behörden übermitteln, wie viel Cannabis mit welchem Wirkstoffgehalt (THC und CBD) im vergangenen Jahr erzeugt, abgegeben oder vernichtet wurde und wie der aktuelle Bestand ist.
  • Cannabis darf nur an Mitglieder ausgegeben werden, maximal 50 Gramm im Monat und nur in einer "neutralen Verpackung oder unverpackt", damit es für Jugendliche keine "Konsumanreize" gibt. Ein Beipackzettel mit Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie Wirkstoffgehalt (THC und CBD) in Prozent soll Pflicht sein.

Der noch nicht abgestimmte Gesetzentwurf enthält auch Regelungen für den Konsum in der Öffentlichkeit: Im Umkreis von 250 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder Sportstätten bleibt Kiffen verboten. Auch in Fußgängerzonen soll zwischen 7 und 20 Uhr kein Konsum erlaubt sein.

Besitz von 25 Gramm und Anbau von drei Pflanzen erlaubt

Für unter 18-Jährige bleibt der "Stoff" tabu. Der Entwurf sieht vor, dass Jugendämter bei Verstößen die Teilnahme an "Frühinterventionsprogrammen" anordnen können. Jugendlichen wird auch der Zutritt zu Cannabis-Clubs untersagt. Heranwachsende Mitglieder im Alter zwischen 18 und 21 Jahren dürfen nur Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt (THC) von maximal zehn Prozent erhalten – und maximal 30 Gramm pro Monat.

Bekannt war bereits, dass die Anzahl der Mitglieder der Clubs auf jeweils 500 begrenzt werden soll. Niemand darf in mehr als einem solchen Verein Mitglied sein. In Lauterbachs Gesetzentwurf bleibt es dabei, dass Erwachsenen grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von maximal drei Pflanzen für den eigenen Eigenbedarf erlaubt werden sollen.

Ein freier Verkauf in speziellen Läden ist zunächst vom Tisch. Dies soll später über ein weiteres Gesetz in einigen Kommunen als Pilotprojekt erprobt werden.

Lauterbach hatte seinen Entwurf Ende April in die interne Abstimmung mit den anderen Ministerien gegeben. Sobald diese abgeschlossen ist, werden mit dem Thema befasste Verbände informiert und angehört. Dann folgt ein Kabinettsbeschluss und das Vorhaben kann zur Beratung in den Bundestag gehen. Der Bundesrat muss den Plänen zufolge aber nicht zustimmen. Die bedingte Legalisierung von Cannabis könnte auf dieser Grundlage noch in diesem Jahr umgesetzt werden.