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Klage gegen Atomausstieg

AKW Brunsbüttel. Bild: Dirk Ingo Franke/CC-BY-SA-2.0

Die Energie- und Klimawochenschau: Von Verfassungsklagen, Wärmesprüngen, fehlenden Anreizen für Stromspeicher und Stillstand im deutschen Klimaschutz

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird seit Dienstag über den Atomausstieg verhandelt. Die drei Energiekonzerne Eon, RWE und Vattenfall sehen ihre Grundrechte verletzt, aber natürlich geht es vor allem ums Geld. Schadenersatzforderungen in Höhe von 19 Milliarden Euro werden kolportiert.

Im Frühjahr 2011 hatte die Bundesregierung nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima eine Kehrtwende in ihrer Energiepolitik vollzogen. Die nur wenige Monate zuvor gegen erhebliche Widerstände in der Gesellschaft durchgedrückte Laufzeitverlängerung für AKW wurde zurückgezogen. Acht Reaktoren wurden unmittelbar stillgelegt. Für die verbliebenen neun wurden Restlaufzeiten definiert, die im Wesentlichen dem sogenannten Ausstiegsbeschluss von 2001 entsprachen.

Die Konzerne beklagen nun vor allem entgangene Gewinne der acht sofort stillgelegten Anlagen. Allerdings waren darunter auch Vattenfalls Pannenmeiler [1] Krümmel und Brunsbüttel, die mit diversen Vorfällen die Öffentlichkeit immer wieder in Atem gehalten hatten und 2011 bereits seit 2007 stillstanden. (Krümmel mit einer kurzen Unterbrechung von acht Tagen 2009.)

Um sie überhaupt wieder in Betrieb nehmen zu können, wären zuvor umfangreiche Nachrüstungen notwendig gewesen. Zum Zeitpunkt der japanischen Reaktorkatastrophe verhandelte Vattenfall gerade mit Eon darüber, die Minderheitenanteile an den beiden an der Elbe bei Hamburg gelegenen AKW hält.

Fraglich an der Schadensersatzforderung der drei Konzerne ist außerdem, ob die AKW angesichts der drastisch reduzierten Börsenstrompreise [2], die zuletzt meist unter drei Cent pro Kilowattstunde lagen, überhaupt noch so viel Gewinn hätten erwirtschaften können. Würden die stillgelegten Anlagen mit ihrer Nettoleistung von zusammen rund 8,4 Gigawatt noch laufen, dann würde das sicherlich den Preis weiter drücken.

Bei einer Auslastung von 80 Prozent würden sie jährlich knapp 60 Milliarden Kilowattstunden ins Netz einspeisen, was etwas weniger als zehn Prozent der derzeitigen bundesweiten Bruttoerzeugung wäre. Bei einem Börsenpreis von vier Cent pro Kilowattstunde ergäbe das einen Erlös von 2,4 Milliarden Euro, bei einem Preis von zwei Cent pro Kilowattstunde würde sich diese Summe auf 1,2 Milliarden Euro halbieren.

Das wäre aber noch nicht der Gewinn, sondern nur der Ertrag, von dem die Betriebskosten und zum Beispiel auch die Nachrüstung hätte bezahlt werden müssen. Die Reaktoren liefen mit Ausnahme Krümmels immerhin bereits seit den 1970er Jahren, was sie heute deutlich reperaturanfälliger machen würde.

Entsprechend haben dann auch zum Prozessauftakt vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe Umweltschützer gegen die Forderungen der Konzerne demonstriert. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) forderte [3], dass der Schutz der Menschen Vorrang vor den Gewinninteressen der Unternehmen haben müsse.

Der entsprechende Beschluss des Bundestages 2011 sei "zwingend geboten" gewesen, "um die Bevölkerung vor den unkalkulierbaren Sicherheitsrisiken der Atomkraft zu schützen". Der BUND verlangte bei der Gelegenheit auch die sofortige Abschaltung der verbliebenen AKW und die Aufnahme des Atomausstiegs in das Grundgesetz. "In den noch laufenden Atomkraftwerken nicht nur in Deutschland kann jeden Tag ein neuer Super-GAU eintreten. Deshalb müssen sie alle sofort stillgelegt werden", meinte der BUND-Bundesvorsitzende Klaus Brunsmeier.

In gefährlichen Regionen

Die oberste Kurve zeigt jeweils gemittelt über die einzelnen Jahreszeiten die Abweichung der Temperatur vom Referenzwert. An ihr wird deutlich, wie sehr der Winter 2015/16 (Dez-Jan-Feb, blau) aus den bisherigen Daten herausragt. In etwas abgeschwächter Weise galt das übrigens auch schon für den vorhergehenden Herbst.

Unten in der Grafik ist zu sehen, dass im östlichen tropischen Pazifik die Meeresoberfläche derzeit überdurchschnittlich warm ist. Das war allerdings auch schon zu anderen Zeiten der Fall, erklärt den warmen Winter also nur zum Teil.

Grafik: GISS/Nasa [4]

Über den neuen, wirklich herausragenden Temperaturrekord haben wir ja bereits berichtet. Nachzufragen bleibt, dass es in diesem Winter vor allem in der Arktis für dortige Verhältnisse sehr warm war. Für einige Tage kletterte im Dezember auf Spitzbergen und der Region nördlich von dort das Thermometer auf über null Grad.

Ansonsten lagen die Temperaturen natürlich meist unter dem Gefrierpunkt - sieht man einmal von der Barentssee ab - aber die vergleichsweise hohen Temperaturen führen dazu, dass sich sowohl die Ausdehnung des Meereises als auch seine Gesamtmasse nahe des historischen Tiefstands für die Jahreszeit bewegen. Ebenfalls nachzutragen ist, die jüngsten Temperaturrekorde in den historischen Kontext zu stellen.

Die NASA-Daten reichen bis 1880 zurück. Man kann also die ersten 29 Jahre 1880 bis 1909 zur Messlatte machen und hat damit den Vergleich zu einer Zeit, in dem die CO2-Konzentration erst wenig über dem vorindustriellen Niveau lag. Gegenüber dem Februar-Mittelwert dieser 30 Jahre war der Februar 2016 1,64 Grad Celsius wärmer. Der Winter 2015/2016 lag immer noch beachtliche 1,45 Grad Celsius über dem entsprechenden Winter-Mittelwert.

Mit anderen Worten: Wir bewegen uns mit diesem Sprung, den die globale Temperatur in den letzten Monaten gemacht hat, schon gefährlich nahe in der Region der Zwei-Grad-Grenze. Auf diesen Wert haben sich die Staaten auf den letzten Klimakonferenzen als Schwelle geeinigt, die nicht überschritten werden soll.

Die Treibhausgasemissionen müssten entsprechend drastisch reduziert werden, um den weiteren Klimawandel einzudämmen, die bisher eingegangenen Verpflichtungen reichen dafür allerdings bei weitem nicht aus.

Außerdem gehen inzwischen viele Wissenschaftler davon aus, dass die Schwelle eher bei 1,5 Grad Celsius angesetzt werden sollte, will man nicht einen massiven Anstieg der Meeresspiegel in den nächsten Jahrhunderten riskieren. Auf der UN-Klimakonferenz in Paris war daher beschlossen worden, auf den kommenden Klimakonferenzen diese Frage zu klären.

Stagnation auf hohem Niveau

Auch in Deutschland hat sich in den letzten Jahren diesbezüglich sehr wenig getan. Eine letzte Woche veröffentlichte Studie [5] des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft kommt zu dem Schluss, das 2015 die Treibhausgasemissionen wieder leicht gestiegen sind.

Damit würden diese seit 2009 mehr oder weniger stagnieren. Der in der Studie gemachten Abschätzung zur Folge hätten im vergangenen Jahr vor allem die Emissionen aus der Nutzung Mineralölprodukten, Braunkohle und insbesondere Erdgas zugelegt.

Deutsche Emissionen. Bild: FÖSM

Im globalen Maßstab sieht es nicht viel besser aus. Im vergangenen Jahr ist der CO2-Gehalt der Luft so stark wie selten zuvor in einem Jahr gestiegen. Das haben Messungen in den USA ergeben. Dort, auf dem Vulkan Mauna Loa auf Hawaii, wird seit 1958 die Konzentration des CO2 in der Luft gemessen.

Da die Station hoch in den Bergen, also in der freien Atmosphäre, und fern ab aller großen Industrien und Städte liegt, gilt die dortige Messreihe [6] als weitgehend repräsentativ für die mittlere CO2-Konzentration der Atmosphäre.

Der Grund für den starken Anstieg dürften zum einen die globalen Emissionen sein, die sich weiter auf Rekordniveau bewegen, deren Anstieg sich aber vermutlich 2015 abgeflacht haben dürfte. Zum anderen waren weite Teile des Pazifiks im vergangenen Jahr überdurchschnittlich warm. Die Aufnahmefähigkeit des Meerwassers für CO2 sinkt aber mit steigender Temperatur, so dass der Ozean im vergangenen Jahr der Luft weniger CO2 entzogen haben dürfte.

Und was kommt diese Woche?

Am heutigen Mittwoch gibt es im Bundestag eine Anhörung zum geplanten Strommarktgesetz [7]. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert [8] in diesem Zusammenhang "endlich unnötige wirtschaftliche Hemmnisse für Energiespeicher zu beseitigen".

In jeder Sonntagsrede zur Energiewende wird die wichtige Rolle von Energiespeichern beim Umbau des Energieversorgungssystems betont. Gleichzeitig verschlechtern sich die wirtschaftlichen Bedingungen für den Betrieb von Batterien, Pumpspeicherwerken oder auch Power-to-Gas-Anlagen.

Der Grund: Speicher werden bisher beim Strombezug als Verbraucher und bei der Stromrückspeisung als Erzeuger behandelt und zweimal zur Kasse gebeten. Die Politik sollte Speicher im geplanten Strommarktgesetz von allen Letztverbraucherabgaben und -entgelten befreien, wie dies bis 2008 bereits der Fall gewesen ist.

Auch der VDMA, der Verband der Maschinen- und Anlagenhersteller, hatte sich in der Diskussion über den Gesetzentwurf bereits ganz ähnlich geäußert [9]. Strommarktgesetz, Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes [10] (siehe u.a. Generalangriff auf die Energiewende [11] und Klimaschutzplan 2050 müssten als Einheit behandelt und diskutiert werden.

Der Bundesrat hatte sich schon auf seiner Dezembersitzung für eine Besserstellung der Speicher ausgesprochen [12]. Hemmnisse für Errichtung und Betrieb müssten beseitigt werden.

Mehr Gaskraftwerke

Bei wachsendem Anteil von unregelmäßig anfallenden Wind- und Solarstrom ist das sicherlich ein Gebot der Stunde. Außerdem wird insbesondere Windenergie überwiegend weitab der großen Verbrauchszentren erzeugt. Das Speichern von Erzeugungsspitzen würde die großen Hochspannungstrassen entlasten und den Ausbaubedarf mindern.

Insbesondere die Power-to-Gas-Variante, bei der Wasserstoff und Methan mit elektrischer Energie synthetisiert werden, könnte langfristig für CO2-neutrale Gaskraftwerke sorgen, die wiederum wegen ihrer großen Beweglichkeit die ideale Ergänzung zur nicht steuerbaren Produktion von Solar- und Windstrom sind. Nachteil der Power-to-Gas-Lösung ist allerdings der geringe Wirkungsgrad, der zum Beispiel 20 bis 30 Prozentpunkte unter dem von Pumpspeicherwerken liegen dürfte.

Dem steht die hohe Flexibilität von Gaskraftwerken gegenüber, die binnen Minuten hoch und runter gefahren werden können. Der BDEW verweist nämlich auch darauf, dass sogenannte Redispatch-Maßnahmen stark zugenommen hätten. Bei diesen handelt es sich um Eingriffe der Netzbetreiber in den Betrieb der Kraftwerke. Um das Netz zu stabilisieren wird die Erzeugung kurzfristig erhöht oder runter gefahren.

Laut BDEW war derlei bis vor kurzen eher eine Notfallmaßnahme, entwickele sich aber inzwischen zur Regel. Dem Verband geht es hauptsächlich um den Ersatz der Zusatzkosten, die den Betreibern dadurch entstehen. Zugleich macht der Hinweis aber auch deutlich, dass die Zeit der trägen Atom- und Braunkohlekraftwerke vorbei ist. Diese müssten zügig vom Netz gehen, damit die viel flexibleren Gaskraftwerke wieder profitabel betrieben werden können.


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-3378985

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/tp/news/Vattenfalls-Pannenreaktor-1991678.html
[2] https://www.energy-charts.de/price_de.htm
[3] http://www.bund.net/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/bund-demonstriert-vor-bundesverfassungsgericht-fuer-sofortiges-abschalten-der-atomkraftwerke-und-die/
[4] http://data.giss.nasa.gov/gistemp/graphs_v3/Fig.E.gif
[5] http://www.foes.de/pdf/2016-03-FOES-Kurzanalyse-Emissionen-2015.pdf
[6] http://www.esrl.noaa.gov/gmd/ccgg/trends/full.html
[7] https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/entwurf-eines-gesetzes-zur-weiterentwicklung-des-strommarktes,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf
[8] http://www.bdew.de/internet.nsf/id/5ED4E8E8F26B13CEC1257F77003D982E?open&WT.mc_id=Pressemeldung-20160315
[9] http://ps.vdma.org/article/-/articleview/11816790
[10] http://www.klima-luegendetektor.de/wp-content/uploads/2016/03/EEG_2016_16-02-29.pdf
[11] https://www.heise.de/tp/features/Generalangriff-auf-die-Energiewende-3377973.html
[12] http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/15/940/940-pk.html#top-33a