Kritiker der israelischen Regierung setzt Recht auf Vortrag durch
- Kritiker der israelischen Regierung setzt Recht auf Vortrag durch
- Ablehnung der Staatsführung Israels und Verurteilung des Hamas-Terrors
- Erklärung in Verteidigung der Meinungsfreiheit
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Verleger Georg Stein engagiert sich für Frieden in Nahost. Die Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg wollte dennoch einen Vortrag von ihm verhindern – erfolglos. Über einen beachtlichen Konflikt.
Ein Vortrag des Verlegers und Nahost-Kenners Georg Stein in der Universitätsstadt Heidelberg zum Thema "Eskalation im Nahen Osten" schlägt hohe Wellen. Erst hat die Hochschule für Jüdische Studien versucht, die Veranstaltung örtlicher Friedensgruppen mit dem Geschäftsführer des Palmyra-Verlages im Eine-Welt-Zentrum zu verhindern.
Nachdem sie damit gescheitert war, hat sie in der Sache das Innenministerium in Baden-Württemberg eingeschaltet. Jetzt verlangt Michael Blume, Beauftragter der Landesregierung gegen Antisemitismus die Prüfung des Vortrages.
"Herr Stein ist regional bekannt für seine einseitigen antiisraelischen Positionen", heißt es in einem Brandbrief der Hochschule für Jüdische Studien an das Welthaus, das die Räumlichkeiten für den Vortragsabend am 26. Oktober stellte.
Eine Absage der Veranstaltung solle dazu beitragen, die "Verbreitung von Israel-Hass zu verhindern", argumentierten die Verfasser.
Das auf Diffamierung angelegte und auf Einschüchterung abzielende Schreiben ist unterzeichnet von Rektor Werner Arnold, vom Vorsitzenden des Freundeskreises der Hochschule sowie von Studentenvertretern.
Der Palmyra-Verlag sei "keineswegs ein wissenschaftlicher Verlag", sondern eine "Propagandaplattform", wettern die Verfasser. Sie weisen darüber hinaus darauf hin, dass Räumlichkeiten für den Vortrag von Georg Stein nicht mit öffentlichen oder steuerlich subventionierten Mitteln gefördert werden sollten – wohl wissend, dass das Welthaus finanzielle Unterstützung unter anderem durch die Stadt Heidelberg und das Staatsministerium des Landes erhält.
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Man muss es den Betreibern hoch anrechnen, dass sie sich von dem subtilen Hinweis auf mögliche Mittelkürzungen nicht beeindrucken ließen und an der Vergabe des Raumes unter Verweis auf die Meinungsfreiheit festhielten.
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