Meta will Nutzerdaten ohne Zustimmung für KI-Training verwenden - Datenschützer alarmiert

Alle Meta-Plattformen Apps auf dem Bildschirm des Smartphones

(Bild: Ascannio / Shutterstock.com )

Meta plant, persönliche Daten für KI-Training zu nutzen - ohne Zustimmung. Datenschützer schlagen Alarm und klagen. Verstößt Meta gegen die DSGVO?

Meta Platforms, der Konzern hinter Facebook und Instagram, sieht sich erneut mit Datenschutz-Beschwerden konfrontiert. Wie die Datenschutzorganisation NOYB (None of Your Business) am Donnerstag mitteilte, hat sie in elf Ländern Beschwerden gegen geplante Änderungen der Datenschutzrichtlinien von Meta eingereicht.

Datenschutzorganisation NOYB reicht Beschwerden gegen Meta ein

Demnach will Meta ab dem 26. Juni persönliche Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer, darunter jahrelange persönliche Posts, private Bilder oder Online-Tracking-Daten, für das Training seiner KI-Modelle verwenden – ohne die Zustimmung der Betroffenen einzuholen. NOYB sieht darin einen möglichen Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

"Meta versucht, Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu ignorieren", kritisierte NOYB-Gründer Max Schrems laut Reuters. Der Europäische Gerichtshof habe bereits 2021 klargestellt, dass Meta kein "berechtigtes Interesse" habe, sich für Werbezwecke über das Datenschutzrecht der Nutzer hinwegzusetzen. Mit den gleichen Argumenten wolle der Konzern nun eine "nicht näher definierte ‚KI-Technologie‘" trainieren.

Europäischer Gerichtshof stellte sich bereits gegen Meta

Meta Platforms beruft sich bei den geplanten Änderungen auf ein "berechtigtes Interesse", die Nutzerdaten für das Training und die Weiterentwicklung seiner generativen KI-Modelle und KI-Tools zu verwenden und diese auch an Dritte weiterzugeben.

Schrems hält dem entgegen, dass es "völlig absurd" sei, "die Verantwortung auf den Nutzer abzuwälzen". Wenn Meta Nutzerdaten verwenden wolle, solle das Unternehmen um Erlaubnis fragen, anstatt ein "verstecktes und irreführendes Opt-Out-Formular" anzubieten.

NOYB fordert Eilverfahren von Datenschutzbehörden

NOYB forderte die Datenschutzbehörden in Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Polen und Spanien auf, wegen der bevorstehenden Änderungen ein Eilverfahren einzuleiten. Die DSGVO sieht bei Verstößen Strafen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.

Meta hatte erst im Mai die Einführung seines KI-Chatbots auf Facebook und Instagram angekündigt. Dieser soll mithilfe des hauseigenen Sprachmodells Llama 2 Fragen der Nutzer beantworten und Konversationen führen können. Dazu sollen auch die gesammelten Nutzerdaten zum Training genutzt werden.

Die jüngsten Beschwerden reihen sich in eine Serie von Rechtsstreitigkeiten zwischen Meta und Datenschützern ein. NOYB hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen den Konzern geklagt. Auch andere Tech-Giganten wie Google stehen wegen ihrer KI-Pläne in der Kritik.