Mindestlohn erhöht, Altersarmut aber nicht gebannt
- Mindestlohn erhöht, Altersarmut aber nicht gebannt
- Kritik an neuer Minijob-Regelung
- Auf einer Seite lesen
Bundestag beschließt höheren Mindestlohn. Ab Oktober steigt er auf zwölf Euro. Nicht genug, denn nach Angaben der Bundesregierung schützt er immer noch nicht vor Altersarmut
Nun ist es beschlossen: Der Mindestlohn in Deutschland steigt ab Oktober auf zwölf Euro. Alle im Bundestag vertretenden Parteien stimmten am Freitag zu, nur die Christdemokraten sowie die Alternative für Deutschland (AfD) enthielten sich.
Für Millionen Menschen in der Bundesrepublik könnte das bedeuten, dass sie ab Herbst mehr Geld im Portemonnaie haben werden. Im Gesetzentwurf ging die Bundesregierung davon aus, dass etwa 6,2 Millionen Lohnabhängige damit einen höheren Stundenlohn bekommen werden. Vor allem Frauen und Ostdeutsche sollen überproportional profitieren.
Der Armutsforscher Christoph Butterwegge bezeichnete den Beschluss gegenüber dem Sender BR2 als Meilenstein. Er gab aber gleichzeitig zu bedenken, dass der Beschluss mit fünf Jahren Verspätung komme: Schon nach der verlorenen Bundestagswahl 2017 habe Olaf Scholz (SPD) diese Forderung aufgestellt. Deshalb müsste der Mindestlohn eigentlich noch weiter steigen, denn durch die Inflation seien die zwölf Euro heute weniger wert als noch vor fünf Jahren.
Darauf wies am Freitag auch noch einmal die Vorsitzende der Linken, Janine Wissler, hin. "Die Erhöhung des Mindestlohns hingt der Entwicklung hinterher", erklärte sie. Schon im vergangenen Jahr habe gegolten, "dass erst ein Stundenlohn von rund 13 Euro bei einem langen Arbeitsleben in Vollzeit für eine Rente oberhalb der Armutsgrenze reichte". Und bei der aktuellen Inflation steige der Wert von Monat zu Monat.
Mindestlohn schützt nicht vor Altersarmut
Das Gespenst der Altersarmut ist mit dem jetzigen Beschluss nicht gebannt – das ist der Bundesregierung sehr wohl bekannt. Um nach 45 Arbeitsjahren oberhalb der Grundsicherung zu landen, wäre ein Stundenlohn von 12,97 Euro nötig, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage der AfD, die die Deutsche Presse-Agentur (dpa) kürzlich berichtete. Das gilt aber nur, wenn man mit 38,5 Stunden je Woche in Vollzeit gearbeitet hat.
Nicht berücksichtigt wurde in dieser Rechnung der Grundrentenzuschlag. Würde er berücksichtigt, dann müsste man in 45 Arbeitsjahren ein Arbeitsentgelt von mindestens 7,72 Euro je Stunde erhalten. Den Zuschlag kann man erhalten, wenn man mindestens 33 Jahre lang gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat.
Doch nur eine relativ geringe Zahl an Rentnern wird auf den Grundrentenzuschlag bauen können. Die Bundesregierung schätzt ihre Zahl der Empfänger auf rund 1,3 Millionen. Sie werden voraussichtlich neben ihrer gesetzlichen Rente im Schnitt weitere 75 Euro im Monat ausgezahlt bekommen.
Die Gewerkschaften begrüßten den höheren Mindestlohn. Er sei ein wichtiger Schritt, "um später im Rentenalter Armut zu mindern", erklärte Stefan Körzell, der Mitglied im Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist. Vor allem den Beschäftigten im Gastgewerbe, im Handel und im Gesundheits- und Sozialwesen komme er zugute.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.