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Mit dem Staubsauger durch den Telekommunikationsverkehr

Rot-Grün erweitert die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes

Eigentlich forderten die obersten Verfassungshüter der Republik eine deutlich verbesserte Kontrolle der Lauscher, als sie ihr Urteil am 14. Juli 1999 verkündeten. Es ging um das Verbrechensbekämpfungsgesetz bzw. das G-10-Gesetz, das 1994 verschärft worden war. Mitte Januar legte das Bundeskabinett das überarbeitete Gesetz [1] samt Begründung [2] vor.

Bundesverfassungsgericht forderte strenge Kontrollen

Journalisten hatten gegen die Praxis des Bundesnachrichtendienstes geklagt, mittels Suchbegriffen den Fernmeldeverkehr ins Ausland abzuhören. Auch hatte der Hamburger Strafrechtsprofessor Michael Köhler kritisiert, dass der BND Straftaten an die Polizei weitermelden muss. Dadurch werde die verfassungsrechtliche Trennung von Geheimdiensten und Polizei unterlaufen.

Die Richter stimmten der Kritik teilweise zu. So sollten die Daten an die Polizei nur noch unter bestimmten Voraussetzungen übermittelt werden. Die entsprechenden Informationen müssen bei Polizei und Staatanwaltschaft klar als Daten des BND gekennzeichnet werden. Auch müssten Datenübermittlung und Datenvernichtung genau protokolliert werden. Die Richter rügten zudem, dass bisher Abgehörte in keinem einzigen Fall informiert wurden.

Damals sprach Bundesdatenschützer Joachim Jacob noch von einem "Meilenstein zur Sicherung der Persönlichkeitsrechte". Jetzt kritisiert auch er die Bundesregierung. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bedauerte er, dass in dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf die Abhömaßnahmen zeitlich nicht begrenzt wurden.

Harte Kritik kommt nun auch seitens von Datenschützern und Anwälten [3]. Sönke Hilbrans vom DVD (Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.) und Wolfgang Kahleck vom RAV (Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein) bezeichneten in einer gemeinsamen Erklärung die Novelle als "Verschlimmbesserung": Die Bundesregierung habe mit der Überarbeitung die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) erneut erweitert:

"Neu im Arsenal der Überwachung der internationalen Telekommunikation ist vor allem die Befugnis, nunmehr nicht nur Satelliten- und Funkverbindungen ohne Anlass abzuhören, sondern auch den internationalen Leitungsverkehr."

Satelliten sind nicht genug

Noch Ende 1998 hatte BND-Chef August Hanning vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angegeben, der Dienst höre von täglich acht Millionen Telefonverbindungen zwischen dem Ausland und Deutschland nur 10 Prozent ab, da Daten via Kupfer- oder Glasfaserkabel dem Zugriff entzogen seien. Die Ausbeute damals: Rund 700 Verbindungen würden "nach Zufallsprinzip" maschinell nach Suchbegriffen überprüft. Nur 20 Texte böten dann Anhaltspunkte für einen Verdacht und würden zur Auswertung weitergegeben. "Das sind 0,003 Promille", erklärte Hanning vor dem Bundesverfassungsgericht. Für die kritischen Datenschützer und Rechtsanwälte ist damit klar:

"Nun wendet sich genau diese angeblich Ineffektivität des Staubsaugers im Äther wieder gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis."

In der Gesetzesbegründung heißt es, dass sich die Beschränkung auf Satellitenverkehr und Richtfunkverkehr aus der Situation, die der Gesetzgeber 1994 vorgefunden hat, erkläre. Damals erschien die Beschränkung auf Satellitenverkehr und Richtfunkverkehr "ergiebig genug", um Erkenntnisse gewinnen zu können. Inzwischen spiele jedoch Richtfunkverkehr in Mitteleuropa so gut wie keine Rolle mehr. Der Anteil des Satellitenverkehrs an der internationalen Telekommunikation nimmt seit 1997 rapide ab. In einigen Regionen liegt er unter 10 Prozent.

Herkömmliche Kabel und Lichtwellenkabel werden jedoch verstärkt genutzt. Sie lassen höhere Übertragungsraten zu. Für die Kabel spricht zudem, dass paketvermittelte Kommunikation wie die Internetkommunikation nur dann sinnvoll abgehört werden kann, wenn der Lauschangriff an der letzten Vermittlungsstelle vor dem Empfänger einsetzt, wo die verschiedenen Pakete wieder zusammen gesetzt werden oder man eben alle Übermittlungswege anzapft. Wenn der Bundesnachrichtendienst jedoch nur einen Teil der Telekommunikation erfasst, "bleibt er sinnlos und unverwertbar", so die Gesetzesbegründung.

Nach Angaben der Bundesregierung fallen derzeit täglich weltweit mehrere Milliarden Telekommunikationen an. Davon werden circa 50 Millionen von und nach Deutschland geführt. Die Empfangsanlagen des Bundesnachrichtendienstes können täglich circa 100.000 Telekommunikationen erfassen und in die Wortbank leiten. Darunter befinden sich rund 750, die von oder nach Deutschland geführt werden. Rund 40 dieser 750 Telekommunikationen enthalten Suchbegriffe aus einer Anordnung, die dann von Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes inhaltlich und rechtlich geprüft werden. Als Ergebnis der Prüfung werden rund 37 Telekommunikationen sofort vernichtet, 3 werden täglich der weiteren Auswertung zugeführt.

Anteilerhöhung

Da das Bundesverfassungsgericht es bislang als Vorteil ansah, dass bei der strategischen Fernmeldekontrolle nur 10 Prozent der internationalen Telekommunikationen erfasst wurde, kündigte die Bundesregierung an, dass nun in einer Anordnung festgelegt werden sollte, welcher Anteil auf den festgelegten Übertragungswegen überwacht werden darf. Dieser Anteil dürfe höchstens 20 Prozent betragen.

Den höheren Prozentsatz verteidigte die Bundesregierung damit, dass aufgrund der Paketvermittlung mehr Telekommunikation erfasst werden muss, um alle Pakete zusammenfügen zu können. Nach Ansicht von DVD und RAV ist allerdings "die Diskussion um die Anhebung dieser Obergrenze schon heute abzusehen". Nicht das Gesetz, sondern das Budget der Dienste beschreibe künftig die Grenzen des heimlichen Abhörens.

Ausweitung der Befugnisse

Eine Trendwende wollen die Datenschützer und Rechtsanwälte in der Novellierung nicht sehen. Die strategische Fernmeldeüberwachung habe sich in der Kohl-Kanther-Zeit von einem Ausnahmeinstrument der Außen- und Sicherheitspolitik zu einem gesetzlichen Normalfall für viele Bedrohungslagen der inneren Sicherheit entwickelt. Hinzukommen nun mit der Novelle neue Überwachungsziele: Geiselnahmen im Ausland oder die Vorbereitung von Partei- und Vereinsverboten. Auch Zufallsfunde über Castor-Gegner und -Gegnerinnen oder Neofaschisten können nun den Weg zu den Polizeibehörden finden. Damit verliere jedoch die Trennung von Polizei und Geheimdiensten weiter an Bedeutung. Neu ist, dass die Bundesbehörden nun auch spontan Informationen an den BND weitergeben können.

Gratwanderung

Bundesdatenschützer Jacob bezeichnete es als Problem, dass "nun nicht mehr nur Mitglieder terroristischer Vereinigungen belauscht werden können, sondern auch Einzeltäter, die Mord, Totschlag, räuberische Erpressung planen". Für Jacob ist das eine schmale Gratfwanderung zwischen geheimdienstlichem Informationsrecht und polizeilichen Befugnissen. Interessanterweise scheiterte ein ähnlicher Vorstoß schon 1994 unter der konservativen-liberalen Regierung am Widerstand des Parlaments.

Bessere Kontrolle

Zwar wurde gleichzeitig die Kontrolle durch die parlamentarischen Gremien aufgewertet, aber, so die kritischen Rechtsanwälte und Datenschützer, die Kontrollmechanismen verlören an Wert, wenn die Kontrollmaßstäbe abhanden kommen:

"Wo es zunehmend weniger gesetzlich geregelte Schrankenüberwachung gibt, kann auch keine Kontrolle diese Schranken verteidigen."

Immerhin kontrolliert die G10-Kommission nicht nur mehr die ministerielle Lauschanordnung, sondern den gesamten Prozess der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten durch die Nachrichtendienste. Hierzu darf die Kommission Auskunft und Einsicht in alle relevanten Unterlagen und gespeicherten Daten erhalten. Sie hat zudem Zutritt zu allen Diensträumen. Sie kann den Vorgang der Datenerhebung kontrollieren, die Datenverarbeitung überprüfen. Ob datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten worden sind, kann sie ebenfalls kontrollieren. Dazu gehört die Einsicht in Löschungs- oder Übermittlungsprotokolle sowie die Kennzeichung von Daten. Über diese Rechte verfügt nicht nur die Kommission als Gremium, sondern auch einzelne Kommissionsmitglieder sowie ihre Mitarbeiter, soweit sie beauftragt sind.


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https://www.heise.de/-3443771

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.ccc.de/CRD/CRD20010125G.html
[2] http://www.ccc.de/CRD/CRD20010125B.html
[3] http://www.aktiv.org/DVD/presse/artikel10.html