Mobilität: Griechenland sperrt alte Autos aus

Alte Autos sind in Griechenland nicht mehr wohlgelitten. Bild: Marco Verch, CC BY 2.0

Strafzölle für den Import von Verbrennern mit alter Technologie

Die griechische Regierung versucht nach eigenen Angaben mit allen Mitteln, den Import von Kraftfahrzeugen mit älterer Abgastechnologie zu verhindern. Dabei verstößt sie wissentlich gegen EU-Recht. Widerstand kommt auch von den Gebrauchtwagenhändlern des Landes.

Am 7. Februar reichte das Ministerium für Umwelt und Energie einen Zusatzartikel während der Parlamentsdebatte zur Ratifizierung des Gesetzeserlasses "Dringende Steuer-, Zoll- und verwandte Vorschriften, dringende Bestimmungen zur Gewährleistung des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz" ein.

Diese Praxis, im Griechischen "Tropologia" genannt, wird von griechischen Regierungen gern eingesetzt, um ohne große Diskussionen oder Aussprachen schnell eine oft tiefgreifende Änderung bestehender Gesetze zu erlassen.

Im betreffenden Zusatzartikel, der aus mehreren Untergliederungen besteht, geht es zu Beginn um die Legalisierung von Schwarzbauten, die sich in staatlichem Besitz befinden. Der zweite und der dritte Unterartikel betreffen eine so genannte "ökologische Kfz-Steuer". Diese wird fällig, wenn ein aus einem Mitgliedstaat der EU eingeführtes Kraftfahrzeug nicht die Abgasnorm Euro 6 erfüllt.

Für Kraftfahrzeuge, welche die Normen Euro 5a und Euro 5b erfüllen, sollen 1.000 Euro ökologische Kfz-Steuer fällig werden. Erfüllt das Automobil nur Euro 4, soll der Import mit 3.000 Euro zu Buche schlagen. Fahrzeuge, die nur älteren Normen, Euro 1, Euro 2 oder Euro 3 genügen, dürfen überhaupt nicht eingeführt und danach zugelassen werden.

Ausnahmeregelungen gibt es für Oldtimer, dreißig Jahre oder ältere Fahrzeuge, welche den auch in Griechenland strengen Anforderungen an den Erhalt des Anfangszustands genügen müssen.

Als Übergangsregelung können Autos, die sich zum Zeitpunkt des Erlasses des Zusatzartikels bereits im Land befanden und deren Import und Zulassung noch nicht abgeschlossen wurde, von der ökologischen Steuer befreit werden, wenn sie der Abgasnorm Euro 5b genügen. Für Fahrzeuge der Norm Euro 5a und älter gibt es keine Übergangsregelung. Die Regelung betrifft auch Fahrzeuge, welche im Rahmen eines Umzugs nach Griechenland aus einem anderen EU-Staat eingeführt werden.

Ausweitung einer Regelung aus dem Jahr 2020

Prinzipiell ist die Erhebung von Abgaben in Bezug zum Alter des Fahrzeugs nicht neu. Sie wurde 2020 von der Regierung von Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis zum ersten Mal eingeführt und sorgte bereits damals für Ärger mit der EU.

Damals wurde keine ökologische Steuer, sondern eine altersspezifisch berechnete Zulassungsgebühr eingeführt. Auch diese wird zum Teil auf Basis der Euro-Klassen berechnet und schloss Autos mit Euro 3 und älter aus. Zudem gibt es bei der Berechnung der Zulassungsgebühr einige Paradoxa.

Für einen PKW mit Euro 6 sind 50 Prozent Aufschlag zur Zulassungsgebühr fällig, wenn das Auto vor dem 31. August 2018 zugelassen wurde. Im Endeffekt entspricht der neue Zusatzartikel der Regelung von 2020 mit der Ausnahme, dass nun auch die Abgasnormen 5a und 5b pauschal mit der neu eingeführten "ökologischen Kfz-Steuer" belegt werden, und nicht, wie 2020 abhängig vom Zulassungsdatum des Fahrzeugs davon befreit wurden.

Wegen der älteren Regelung bekam Griechenland im September 2021 eine Rüge aus Brüssel. Die EU-Kommission droht mit dem Gang vor den Europäischen Gerichtshof, wenn die Regierung in Athen die Regelung nicht umgehend zurücknehme.

In der von der griechischen Presse zitierten Rüge heißt es unter anderem:

• Die Kommission hat heute gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beschlossen, ein Warnschreiben an Griechenland zu richten, da es die Unionsvorschriften für in anderen EU-Mitgliedstaaten gekaufte Gebrauchtfahrzeuge nicht korrekt anwendet.

• Das nationale Zulassungsverfahren verhindert, dass gebrauchte Fahrzeuge in Griechenland in den Verkehr gebracht werden, zugunsten des Verkaufs ähnlicher Produkte, die auf dem Inlandsmarkt erhältlich sind.

• Darüber hinaus verbietet Griechenland die Zulassung bestimmter Kategorien von Gebrauchtfahrzeugen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat gekauft wurden.

• Dadurch hat Griechenland gegen seine Verpflichtungen in Bezug auf den freien Warenverkehr und das Verbot der diskriminierenden steuerlichen Behandlung von Produkten (Artikel 34, 36 und 110 AEUV) verstoßen.

Die Kommission war auch durch Protestbriefe der Importeure von Gebrauchtfahrzeugen auf die Regelung von 2020 aufmerksam gemacht worden. Diese haben wegen der neuen Regelung erneut bei der EU Protest eingelegt.

Griechenland hat eine der ältesten Fahrzeugflotten Europas

Die Regierung argumentiert, dass sie mit derartigen Maßnahmen die Flotte im Land erneuern möchte. Gemäß der Statistik des Europäischen Automobilherstellerverbands verfügt das Land über eine der ältesten Fahrzeugflotten Europas. Die Personenkraftwagen im Land sind im Schnitt 16 Jahre alt, übertroffen wird dieses Alter nur von den Fahrzeugen in Litauen, Estland und Rumänien.

Bei den Lastkraftwagen und den Bussen hat Griechenland die älteste Flotte.

Die Opposition argumentiert, dass die Regeln im Gegenteil dazu führen würden, dass sich der Großteil der Bevölkerung kein neueres Fahrzeug leisten kann, und daher weiter mit dem uralten Gebrauchtfahrzeug durch die Straßen fährt. Zudem würden durch derartige Gesetzte, die einheimischen Neuwagenimporteure protegiert.