München setzt auf Verbot
Die Befürchtungen der Kritiker haben sich bestätigt: die geplanten Demonstrationen gegen die Münchner Konferenz für Sicherheitspolitik wurden nun verboten
Mit der Begründung, es gebe Verfassungsschutzberichte über die mögliche Teilnahme von 3.000 "gewaltbereiten Demonstranten" hat das Kreisverwaltungsreferat der Stadt das Verbot der beiden Großdemonstrationen am Freitag und Samstag gegen die Münchner Konferenz für Sicherheitspolitik verfügt.
Die Rechtsgrundlage dafür ist der Paragraph 15 des Versammlungsgesetzes, der die Möglichkeit eines solchen Verbotes in Fällen einräumt, in denen "die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist." Wie Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung betont, ist das Verbot die schärfste Form der Einschränkung der Bürgerrechte. Vor einem völligen Verbot müssten die zuständigen Behörden andere "beschränkende Verfügungen" prüfen, die die Auslegung des Gesetzes nahe legt. Nach der Interpretation des Verfassungsgerichtes sei das Gesetz "grundrechtsfreundlich" auszulegen und ein Verbot nur als letzte Möglichkeit zu erwägen.
Die mutmaßliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit beruht wiederum nur auf Informationen des Verfassungsschutzes. Transparent ist dieses Vorgehen sicher nicht, gegebenenfalls wird auf Geheimhaltungspflicht oder Zeugenschutz verwiesen. Dabei hat nicht nur die Rolle des Verfassungsschutzes im NPD-Verbotsverfahren Anlass geboten, wieder über mehr Kontrolle der Geheimdienste nachzudenken. Es zeichnet sich ab, dass der Verweis "nach Verfassungsschutzinformationen" zu einem Totschlagargument wird, das jede kritische Diskussion automatisch erstickt.
Die Veranstalter der Demonstrationen haben gegen das Verbot einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Für heute 17 Uhr ist eine Kundgebung auf dem Marienplatz mit anschließender Demonstration zum Innenministerium geplant, also eine Art Demonstration für das Recht zur Demonstration. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes wird morgen Vormittag erwartet. Spät genug, um unter potenziellen Demonstranten Unsicherheit zu stiften und viele von einer Reise nach München abzuhalten, selbst wenn das Verbot vom Verwaltungsgericht nicht bestätigt wird.