Neuer Skandal um BLM und 9Live
Die bayerische Medienaufsicht ließ Bußgelder verjähren
Warum 9Live und andere "Gewinnspielsender" seit mittlerweile fast zehn Jahren so schalten und walten können, wie sie das machen, ist vielen Fernsehzuschauer ein Rätsel. Zumindest offen wurde bisher keinem von ihnen mit einem Entzug der Lizenz gedroht und die "Gewinnspielregeln" täuschten lediglich einen Ordnungsrahmen vor, den die Sender mangels Sanktionen schlicht ignorierten. Erst seit dem Inkrafttreten des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags und einer Gewinnspielsatzung im Februar 2009 hat die Medienaufsicht die Möglichkeit, besonders eklatante Zuschauertäuschungen als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden und mit bis zu 500.000 Euro Bußgeld zu belegen.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), die sich aus den Leitern der 14 Landesmedienanstalten zusammensetzt, hebt seitdem gegenüber der Presse die Verhängung solcher Bußgelder hervor - wodurch offenbar der Eindruck entstehen soll, dass man entschieden gegen das Täuschungsunwesen im öffentlich lizenzierten Privatfernsehen einschreiten würde. So behauptete beispielsweise der ZAK-Sprecher Axel Dürr in der Mai-Nummer der von der Stiftung Warentest herausgegebenen Zeitschrift Test: "Die Medienanstalten verhängen ständig Bußgelder. Allein 9Live musste seit Mitte 2009 rund 270 000 Euro zahlen."
Tatsächlich hat 9Live zwar Bußgeldbescheide erhalten, musste bislang aber noch keinen einzigen Cent zahlen. Maßgeblich mitverantwortlich dafür ist die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM), die 9Live die Lizenz erteilt hat und deshalb für die Einforderung der Bußgelder zuständig ist. In dieser Behörde schaffte man etwas, das für Außenstehende nur schwer verständlich ist: Wie der Branchendienst Funkkorrespondenz herausfand, wurden nämlich bis jetzt von insgesamt 28 eingeleiteten Verfahren gegen 9Live fünf eingestellt.
Grund dafür ist ein Versagen der Rechtsabteilung, die es nicht fertigbrachte, Verjährungsfristen einzuhalten - eine Aufgabe, die anderswo automatisiert oder von einer Auszubildenden zur Rechtsanwaltsgehilfin im ersten Lehrjahr erledigt wird. Die BLM spricht im Zusammenhang mit dem Vorfall entschuldigend von einem "bedauerlichen Büroversehen" und erklärt es mit der "Urlaubszeit" - wobei die Fristen nicht in diesem Monat, sondern schon im Frühjahr abliefen.
Damals, so die Landesmedienzentrale auf Anfrage von Telepolis, sei der Bereichsleiter in den Osterferien gewesen und der für Gewinnspiele zuständige Jurist habe ihm die Dokumente zur Unterschrift ins Fach gelegt. Eine Urlaubsvertretung des Bereichsleiters habe es zwar gegeben, diese habe das Fach jedoch nicht kontrolliert. Ungewöhnlich daran ist, das kein bei Juristen übliches Fristenbuch geführt wurde und man stattdessen die vom Sachbearbeiter geführten Verfahrenslisten als ausreichend ansah. Sollte diese Erklärung zutreffen, dann läge ein klassischer Fall von Organisationsversagen vor, für das der Behördenleiter verantwortlich wäre.
9Live ist nicht der einzige Sender, der von diesem möglichen Organisationsversagen profitierte: Auch zwei Bußgeldbescheide gegen Sport1 ließ man verjähren, indem man so lange auf eine Einspruchsbegründung wartete, bis die Verjährungsfrist abgelaufen war. Die Höhe der Bußgelder, die der öffentlichen Hand durch diese "Nachlässigkeit" entgingen, liegt bei 115.000 Euro. Dazu, ob und welche verantwortlichen Mitglieder in Regress genommen werden, will man sich bei der BLM nicht äußern. Auch Informationen über personelle Konsequenzen hält man für Interna, die man nicht nach Außen geben zu müssen glaubt.
Die Funkkorrespondenz fand es "auffällig, dass gerade bei der Gewinnspielaufsicht nun derartige Mängel ans Tageslicht kommen, also genau auf dem Feld, auf dem sich die Landesmedienanstalten und insbesondere die BLM bereits in der Vergangenheit schwergetan haben, konsequent einzugreifen." "Derartige Versäumnisse" werfen nach Ansicht des Branchenblattes "ein schiefes Licht auf die Kontrollaktivtäten". Besonders eigenartig erscheint das "Versagen" der BLM tatsächlich vor allem dann, wenn man sich die Ergebnisse einer anderem Landesmedienanstalt ansieht, die ebenfalls ZAK-Entscheidungen umzusetzten hatte: Die nordrhein-westfälische Landesmedienanstalt trieb gegen die Sender Das Vierte und Super RTL verhängte Bußgelder nämlich durchaus erfolgreich ein. Das Vierte strahlt mittlerweile keine Gewinnspielsendungen mehr aus und Super RTL verabschiedete sich von seinem beanstandeten "Masterquiz".