Patente auf Geschäftsabläufe im E-Commerce

Patentanwälte in den USA müssen nun auch surfen.

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Mit der Patentierung von Geschäftsverfahren droht eine Fülle von Rechtsstreits. Zugleich könnte der Aufschwung des E-Commerce damit gebremst und das Patentrecht selbst unterwandert werden.

Wie berichtet (siehe Artikel vom 15.10.1999) wurde Amazon.com das Patent für das sogenannte "Single Click Shopping" verliehen. Gemeint ist damit, dass Konsumenten ihrem Warenkorb Produkte mit einem einzigen Mausklick hinzufügen können, ohne jedesmal alle persönlichen Daten neu eingeben zu müssen. Am 13.10. hat schließlich das Online-Auktionshaus Priceline.com Microsoft verklagt, weil deren Sub-Unternehmen Expedia gegen ein von Priceline gehaltenes Patent verstößt. Dabei handelt es sich um sogenannte "reverse auctions", bei denen ein Käufer einen Preis nennt und auf einen willigen Verkäufer wartet.

Für die Patentanwälte in den USA werden solche Fälle vor allem mehr Arbeit nach sich ziehen, da sie das ganze Internet nach vergleichbaren Methoden absuchen müssen. Auch ist es ansich fragwürdig, derartige Vorgänge patentrechtlich absichern zu lassen. Tim Berners-Lee, der Erfinder des WWW, bezeichnete manche der Vorgänge als "eine Kombination weitverbreiteter Technologien auf eine willkürliche Art und Weise, so als würde man es patentieren lassen, nur an Donnerstagen mit einem gelben Taxi einkaufen zu gehen".