Politik im Zeichen der Gurke
Die EU-Politiker rappeln sich wieder auf
Beherrschte zunächst der am irischen Volksentscheid gescheiterte Vertrag von Lissabon die Medien, schlug vergangenen Dienstag eine neue EU-Meldung ein wie eine Bombe: Die EU-Kommission möchte die - wenigstens unter Insidern wie Gärtnern und Bauern umstrittenen - Vorschriften zur Form von Gemüse aufheben. Betroffen von diesen Plänen seien Gurken, Auberginen, Lauch, Bohnen, Zwiebeln, Zucchini und einkommensschwache EU-Bürger.
Die dänische EU-Agrarkomissarin Mariann Fischer Boel begründet diesen Entschluss mit den gestiegenen Lebensmittelpreisen. Die Zulassung optisch nicht ganz perfekter und billigerer Früchte könnten vielen Verbrauchern nützen und für einkommensschwache Haushalte zu einer Verbesserung der Lebensqualität führen. Zwar sei die Abschaffung der "vielbelächelten Vorschriften" bereits früher geplant gewesen, doch immer am Widerstand der EU-Regierungen gescheitert.
Es scheint, als schreite die EU nun, nach mehreren gescheiterten Volksentscheiden, in eine neue Zukunft. Mit gezogener Gurke versucht die Kommission, sich von der Bevormundung durch die Regierungschefs zu emanzipieren. Sie möchte sich von ihnen nicht weiter zum Buhmann machen lassen. Bürgernah und selbstkritisch nimmt sie eine den EU-Bürger entmündigende Verordnung zurück. Es klingt wie ein neoliberaler Traum: Der freie EU-Bürger darf auf dem freien Gemüsemarkt aus einem größeren Angebot die ursprünglich nicht EU-konformen Auberginen oder Gurken aussuchen.
Die Gurkenprobe
Im Grunde zeigt diese Diskussion aber vor allem eines: Die politische Klasse der EU setzt sich nicht selbstkritisch mit der Frage auseinander, weshalb sie sich eigentlich in einer Krise befindet. Stattdessen eröffnet sie Nebenschauplätze, beispielsweise indem EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso den EU-Regierungen vorwirft, Bürokratieabbau zu verhindern und zugleich die EU-Bürokratie zu beklagen.
Die Schuld für die Krise suchen EU-Kommission und Regierungen der Mitgliedsländer beim jeweils anderen - und natürlich bei den Bürgern. Denen werfen Politiker aller EU-Gremien vor, in einer demokratischen Bewährungsprobe versagt und sich als politisch unreif erwiesen zu haben. Von populistischen EU-Kritikern seien sie dazu verleitet worden, die falsche Entscheidung zu fällen. Diese Ansichten widersprechen jedoch neuesten Untersuchungsergebnissen. Die EU ist in Irland wesentlich beliebter als in den meisten anderen Ländern der Union.
Was Iren und Niederländer tatsächlich dazu bewog, die Verfassung abzulehnen, war die schlechte Informationspolitik der EU. Die Franzosen hingegen befürchteten eine Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage.
Bei einer so ungeschickten Informationspolitik, die Misstrauen eher fördert als beilegt, blieb vielen nur das "Nein". Keinem demokratischen Bürger ist zuzumuten, für eine Verfassung zu stimmen, die ihm als juristischem Laien nicht erklärt wurde. Scheinbar hat die politische Klasse der EU, die ihren Bürgern gerne Nachhilfeunterricht in Demokratie erteilen möchte, selbst nie gelernt, ihre Politik so vermitteln, wie es in einer Demokratie üblich sein sollte: Diskussion, Austausch und Abwägen von Argumenten, Verdeutlichen der Folgen usw. Daher bemerkt der EU-Bürger in seinem Alltag die positiven Auswirkungen der EU-Politik nicht. Die schreibt sich meist auch die nationale Politik gut, während sie die negativen Folgen ihrer eigenen Politik der EU anlastet. Der negative Ausgang der Referenden zur EU-Verfassung bzw. dem Vertrag von Lissabon ist also weniger den uninformierten EU-Bürgern anzulasten, als den EU-Politikern, die es nicht für notwendig hielten, die Wähler zu überzeugen. In Brüssel scheint man dies inzwischen begriffen zu haben und plant, EU-Politik besser zu vermitteln. Doch warum erst jetzt?
Der Fehler liegt im System selbst und ist symptomatisch. Außer dem Parlament ist kein EU-Organ durch unmittelbare Wahlen durch das Volk legitimiert. Meisterhaftes Spiel nach demokratischen Regeln ist gerade von der EU-Kommission nicht zu erwarten. Die EU-Kommissare werden weder demokratisch gewählt noch ist ihre Entscheidungsfindung transparent. Sie müssen, auch wenn sie in Diskussion und Abstimmung eine andere Ansicht vertreten haben, nach Außen mit einer Stimme sprechen. Gewählt werden die Kommissare und der Kommissionspräsident vom EU-Rat, also den Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer. Dies ist insofern bedenklich, dass die Kommission Regierungsaufgaben wahrnimmt. Die Kommissare haben wie Minister einzelne Zuständigkeitsbereiche, und die Kommission kann dem EU-Parlament Gesetze Vorschlagen und sorgt zugleich für deren Einhaltung. Sie sind also von "indirekt" Gewählten gewählt und haben ähnliche Aufgaben wie ihre Wähler, für die die Versuchung selbstverständlich hoch ist, die nationalen politischen Ziele auf dem Umweg über Brüssel durchzusetzen. Da die EU-Politik in den Medien eher stiefmüttlich behandelt wird, kann die Verantwortung dafür unwidersprochen nach Brüssel abgeschoben werden. Entsprechend gering war auch die Motivation, dieses Problem mit der EU-Verfassung zu beseitigen. Zwar wird den Kommissaren in Titel I Art. 26 Abs. 7 die volle Unabhängigkeit gegenüber ihren Regierungen zugestanden, von denen sie aber immer noch gewählt werden müssten. Auch der Präsident der Kommission würde weiterhin indirekt gewählt werden - nur diesmal vom EU-Parlament. (Titel I Art. 27 Abs. 1)
Darüber hinaus verdeutlicht das an sich lobenswerte Vorhaben des Bürokratieabbaus die schwer nachvollziehbare Aufgabenteilung und Prioritätensetzung innerhalb des EU-Apparates: Während die Kommission sich der umstrittenen Qualitätsnorm für Gurken annimmt, ist immer noch unklar, welche Pestizide der Gurkenqualität abträglich sind. Die Diskussion über das Verbot gesundheitsschädlicher Pestizide zieht sich seit zwei Jahren hin, weil der Ministerrat nicht den Vorschlägen der Kommission folgen wollte. Würde den EU-Bürgern die Frage gestellt, ob ihnen die Krümmung oder die Pestizidbelastung der Gurke wichtiger seien, wie würden sie sich wohl entscheiden?
Normen gegen Wildwuchs im Garten, aber nicht in der Politik
Dieser politische Wildwuchs, der sich unter Hinweis auf das Bürgerwohl selbst der abwegigsten Fragen annimmt, ist der fehlenden direkten Kontrolle durch den Souverän, die EU-Bürger, zu verdanken. Die demokratisch kaum legitimierte Kommission musste sich nie einer Wahl durch den Bürger stellen. Dabei sind Wahlen die beste Möglichkeit, den politischen Kurs zu bestimmen und Fehlleistungen abzustrafen. Letztendlich sind sie im eigenen Interesse der Politiker, die Gefahr laufen, sich in bürgerfernen Entscheidungen zu verirren, aber zugleich klagen, ihre Politik werde von den Bürgern nicht verstanden. Dies wäre nicht der Fall, wären sie im Hinblick auf ihre direkte Wahl durch die Bürger dazu gezwungen, ihnen ihre Politik auch zu vermitteln.
Dieses demokratische Handycap ist keineswegs auf die Kommission beschränkt. Das Demokratiedefizit der EU ist auf ihren historischen Ursprung als Staatenbündnis zurückzuführen, das für gewöhnlich nicht der direkten Zustimmung durch den Bürger bedarf. Aber die Zeit hat sich gewandelt. Inzwischen stammt mehr als die Hälfte der für den EU-Raum beschlossenen Gesetze aus Brüssel. Populisten und die ihnen verfallenen Bürger sprechen gerne vom Verlust der nationalen Souveränität, den die EU-Verfassung mit sich bringen würde - dabei ist der längst Realität. Auch dank unbedarfter Kollegen, die die obersten journalistischen Grundsätze, Relevanz und Kritik, nicht beherzigen, entsteht ein Bild der EU, das nicht der Realität entspricht. Dies erklärt auch die im Vergleich zu Bundestagswahlen geringe Beteiligung an den Wahlen zum EU-Parlament, obwohl es für die Kontrolle der Kommission verantwortlich ist und die meisten der im EU-Raum gültigen Gesetze absegnet. Es darf aber nicht selbst Gesetze vorschlagen. Das einzige Organ der EU, dass sich auf ein Mandat des Wählers berufen kann, darf keine Gesetze vorschlagen. Auch dieses Manko hätte sich durch die EU-Verfassung nicht geändert. (Titel I Art. 20, Abs. 1)
Überhaupt hätte die EU-Verfassung die undemokratischen Auswüchse der EU eher zementiert als zurückgeschnitten. So ist gerade ihr mächtigstes Beschlussorgan, der Rat der Europäischen Union, kaum demokratisch legitimiert. Er besteht - neben dem Präsidenten der Kommission - aus den Regierungs- und Staatschefs der Mitgliedsländer, die je nach politischem System entweder von den Bürgern oder dem Parlament ihres Landes gewählt werden. Als eine Art EU-Regierung geben sie der EU-Politik die Marschrichtung vor und treibt so die Integration der EU voran.
Zudem kann gerade das wichtigste Entscheidungsgremium der EU, der Ministerrat, sich nicht auf ein Mandat des Bürgers berufen. Während von den Mitgliedern des Rates der Europäischen Union wenigstens einige direkt gewählt sind, ist es hier kein einziges. Denn der Ministerrat besteht aus den Ministern der Mitgliedsländer, die allenfalls von den Parlamenten gewählt werden. Zwar sind die meisten von ihnen in ihren Ländern auch Parlamentsmitglieder. Aber gerade dadurch befinden sie sich in einem mehrfachen Interessenkonflikt. Die Versuchung, die politischen Ziele, die im eigenen Land nicht erreichbar waren, auf dem Umweg über Brüssel durchzusetzen, sind für die Mitglieder von Minister- und EU-Rat groß. Die Gefahr, bei den nächsten Wahlen dafür zur Verantwortung gezogen zu werden, ist hingegen gering. Da die Entscheidungsverfahren schwer durchschaubar und kaum journalistisches Thema sind, werden solche Beschlüsse in der Regel der EU angelastet, aber nicht den Mitgliedern der eigenen Regierung. Für gewöhnlich stecken die EU-Parlamentarier die Prügel ein - selbst von Ministern und Regierungschef, die auf EU-Ebene noch anderer Meinung waren. Dabei beschränkt sich die Tätigkeit der EU-Abgeordneten wie in fast allen Parlamenten auf das rechtzeitige Hochhalten der Hand, da sie keine wirkliche Gesetzgebungskompetenz haben und sich somit auch jede Diskussion erübrigt. Das einzige EU-Gremium, das sich auf Mandate der Bürger berufen kann, wird zum politischen Kasperletheater herabgestuft, das scheindemokratische Stücke aus Lummerland aufführt. Die anderen, noch undemokratischeren Organe der EU - Ministerrat, EU-Rat und Kommission - sollten durch die geplante Verfassung weder abgeschafft noch reformiert werden. Ganz im Gegenteil war es gerade das Ziel, ihnen die höheren Weihen einer Verfassung zu geben.
Die Chance, durch direktdemokratische Elemente in der EU-Verfassung einen Ausgleich zu schaffen und eine spätere Korrektur der Verfassung zu ermöglichen, wurde vergeben. Das geplante europäische Bürgerbegehren ist lediglich eine Beruhigungspille für Nichtregierungsorganisationen. Ein Bürgerbegehren, das nach seiner Ablehnung im Parlament keinen Bürgerentscheid erzwingt, ist nichts anderes als eine Petition mit wohlklingendem Namen - und in der Praxis genauso wirkungslos.
Nach dem Tod des unfähigen römischen Kaisers Claudius schrieb Senaca die Satire "Die Verkürbissung des Claudius". Der Tod der EU-Verfassung ist den Autoren der europäischen Gegenwart noch nicht einmal eine Satire wert. Es wäre vergebene Mühe: Sie macht sich zuverlässig selbst zum Gemüse.