Privatisierung der Bundesfernstraßen dank Maut auf Kurs
- Privatisierung der Bundesfernstraßen dank Maut auf Kurs
- Konsequente Privatisierung der Fernstraßen-Infrastruktur
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Mit der Privatisierung der Bundesfernstraßen-Infrastruktur lässt sich die Schuldenbremse umgehen und die externen Kosten können auf die Allgemeinheit abgewälzt werden
Bislang erfolgt die Verwaltung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen durch die Länder im Auftrag des Bundes. Davon will man in der Folge der Verhandlungen über die Ablösung des Länderfinanzausgleichs abkommen. Die Bundesautobahnen sollen künftig direkt vom Bund verwaltet werden. Für die übrigen Bundesfernstraßen ist dies ebenfalls vorgesehen.
Mit einem vorgesehenen Opt-Out können die Bundesländer bei den Bundesstraßen Bau und Unterhalt wie bisher weiterführen. Diese Möglichkeit war den Ländern eingeräumt worden, da diese an der bisherigen Vorgehensweise festhalten wollten.
Schon im Zusammenhang mit dem Bund-Länder-Beschluss vom 14. Oktober 2016 war festgelegt worden, dass eine unter staatlicher Regelung stehende privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft Verkehr eingesetzt und dabei das unveräußerliche Eigentum des Bundes an Autobahnen und Straßen im Grundgesetz festgeschrieben werden soll. Entsprechende Ermächtigungen sollen in Art. 90 GG fixiert werden.
Die Eckpunkte für die Ausgestaltung des Übergangs auf die privatrechtliche Infrastrukturgesellschaft sind noch nicht festgelegt. Dies betrifft Zeitplan, Regelungen in der Übergangsphase sowie den Übergang von Personal-, Pensions- und Sachmitteln. Wie bei der Privatisierung von Post und Telekom, werden die in der Verwaltung der Bundesfernstraßen beschäftigten Beamten im Zweifelsfall an die Infrastrukturgesellschaft ausgeliehen. Bei den Angestellten dürfte die Umgliederug wiederum einfacher gehen.
Die Auslagerung vormals staatlicher Aufgaben ist nicht neu
Dass der Staat einzelne Bereiche der Verkehrsinfrastruktur aus dem Haushalt in privatrechtliche Gesellschaften auslagert, die der direkten Kontrolle durch das Parlament entzogen sind, ist nicht neu. Das bekannteste Beispiel dürfte die 1994 gegründete und 1998 privatisierte heutige Autobahn Tank & Rast GmbH sein. Sie geht zurück auf die 1951 gegründete Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen (GfN) im Westen der Republik und die Ostdeutsche Autobahntankstellengesellschaft mbH (OATG).
Schon zuvor wurde wurde am 7. Oktober 1991 die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) gegründet, welche die Planung und Baudurchführung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) schneller umsetzen sollte, als dies mit den neuen Straßenbauverwaltungen im Osten möglich gewesen wäre. Nach etwa zehn Jahren wurde der Aufgabenbereich der DEGES jedoch erweitert, seit 2001 sind alle Bundesländer an der Gesellschaft beteiligt. Gesellschafter der DEGES sind die Bundesrepublik Deutschland mit 29,08 Prozent und die Bundesländer mit jeweils 5,91 Prozent.
Um sicherzustellen, dass das Aufkommen aus der LKW-Maut nicht in den allgemeinen Haushalt einfließt, sondern zweckgebunden nur für den Straßenbau genutzt wird, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die bundeseigene VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH mit der Verteilung des Gebührenaufkommens aus der Lkw-Maut nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) beauftragt.
Die VIFG soll den institutionellen Bezugsrahmen zwischen Abgabenlast und Mittelverwendung der Lkw-Maut schaffen. Sie soll die Transparenz zwischen Gebührenaufkommen und -verwendung sichern. Über die VIFG werden seit dem 1. Januar 2011 alle Einnahmen aus der Lkw-Maut für den Verkehrsträger Straße verwendet. Der Zahlungsverkehr mit Mautmitteln für Investitionen in die Bundesfernstraßen wird dabei über das Finanzmanagementsystem (FMS) der VIFG abgewickelt. Das FMS der VIFG basiert auf einer betriebswirtschaftlich orientierten "Enterprise Resource Planning"-Software des Walldorfer Herstellers SAP.
Mit Hilfe der VIFG will der Bund einen verkehrsträgerbezogenen Finanzierungskreislauf zwischen Abgabenlast und Mittelverwendung schaffen. Externe Kosten des Straßenverkehrs wie Feinstaub- oder Schadstoffbelastung der Luft lassen sich somit problemlos aus dem Finanzierungsrahmen des Straßenverkehrs heraushalten und anderen Kostenträgern zuordnen.
Auch die Finanzierung der Eisenbahnen des Bundes und der Bundeswasserstraßen wird seit 2011 vollständig mit konventionellen Haushaltsmitteln realisiert. Seit dem Haushaltsjahr 2016 liegt die Komplettbewirtschaftung der Mittel des Bundesfernstraßenbaus bei der VIFG. Der gesamte Zahlungsverkehr für den Gesamtetat der Bundesfernstraßen mit Ausnahme der zentral von BMVI bewirtschafteten Mittel wird jetzt von der bundeseigenen VIFG durchgeführt.
Über die Infrastrukturgesellschaft kommt die Privatisierung der Verkehrswege
Während man die Wasserwege, soweit es sich um ausgebaute, ursprünglich natürliche Flussläufe handelt weiterhin einer Behörde überlassen will, sollen Verkehrswege wie die Schieneninfrastruktur des Bundes und die Bundesfernstraßen einschließlich der Bundesautobahnen in eine privatrechtliche GmbH oder Aktiengesellschaft ausgegliedert werden. Eine Anstalt des öffentlichen Rechts wurde ausdrücklich nicht in Erwägung gezogen.