Rechtliche Grundlage für Ecommerce

Die Europäische Kommission legt eine Direktive für den Handel im Internet vor.

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

An einer rechtlichen Grundlange für Geschäfte im Netz arbeitet derzeit die Europäische Kommission. Sie legte am Mittwoch in Brüssel den Entwurf einer Direktive vor, die bestehende juristische Unsicherheiten ausräumen soll.

Die Richtlinie schlägt unter anderem vor, daß Internet-Unternehmen ihren Firmensitz in dem Land haben müssen, von dem aus sie operieren, und nicht dort, wo sie ihren Server oder ihre Mail-Box einrichten. Für sie sollen dann die Gesetze gelten, die in ihrem Heimatland erlassen wurden. Durch dieses Prinzip könnten sich Internet-Anbieter nicht der Strafverfolgung oder Überwachung entziehen, indem sie ihre Mail-Box oder ihren Servercomputer einfach über Grenzen hinweg verschieben. Die 15 Einzelstaaten sollen zudem Firmen verpflichten, auf ihrer Website Basis-Informationen über ihre Aktivitäten bereitzustellen, wie etwa Eintrag ins Handelsregister und Anschrift.

Außerdem müsse geregelt werden, daß Verträge auch online geschlossen werden könnten und keine Gesetze existierten, die einen auf Papier niedergeschriebenen Geschäftsabschluß forderten, sagte ein EU-Sprecher. Zudem schlug die Kommission vor, festzuschreiben, daß via Internet versandte Werbung für den Kunden auch als solche erkennbar sein muß. Der Gesetzentwurf soll so wenig wie möglich in den boomenden Markt für "electronic commerce" eingreifen, hieß es auf der Pressekonferenz in Brüssel. Der zuständige Kommissar Mario Monti sagte, der EU-Binnenmarkt schaffe zusammen mit dem Euro die einmalige Chance, den Handel im Internet voranzubringen. Im Internet- Bereich seien von 1995 bis 1997 über 400.000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden.