Regeln für den globalen Emissionshandel gefordert

Seite 2: Klimaproteste und politische Unstimmigkeiten

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Eine vernünftige Klimapolitik, die zukünftigen Gefahren Rechnung trägt, ist hierzulande aber derzeit nicht in Sicht, weshalb am vergangenen Freitag auch wieder deutschlandweit 640.000 Menschen auf die Straße gingen - streikende Schülerinnen und Schüler, aber auch viele Erwachsene.

Am Wochenende folgten dann Proteste gegen die Braunkohle im Lausitzer Revier, zu denen Ende Gelände und auch Gruppen von Fridays for Future aufgerufen hatten. Nach Angaben von Ende Gelände besetzten Aktivisten die Tagebaue Jänschwalde-Ost, Welzow-Süd und Vereinigtes Schleenhain sowie drei Kohlebahnen. 4.000 Menschen hätten sich an Aktionen und Protesten beteiligt.

Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche mehrere Steuergesetze des Klimapakets an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Grund für die Ablehnung ist in erster Linie, dass die Bundesländer nicht mit der Verteilung der Einnahmen und der Lasten zufrieden sind. Ob die einzelnen Maßnahmen klimapolitisch sinnvoll sind, dürfte weniger eine Rolle gespielt haben.

Nachverhandelt werden müssen gleichermaßen die reduzierte Steuer auf Bahntickets, die Pendlerpauschale sowie die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung. Zugestimmt hat der Bundesrat hingegen zum Emissionshandel im Verkehrs- und Gebäudesektor ab 2021 mit einem Einstiegspreis von zunächst 10 Euro pro Tonne. Aus Expertensicht ist dieser viel zu niedrig, um eine Lenkungswirkung zu entfalten. Einzig Baden-Württemberg hätte auch dieses Thema gerne in den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Ein weiteres strittiges Gesetzesvorhaben, über das wir an dieser Stelle berichtet haben, ist das Kohleausstiegsgesetz, vor allem die darin enthaltenen Regelungen zur Windkraft. Ein pauschaler Abstand zwischen Windrädern und (auch kleinsten) Siedlungen von 1000 Metern würde die Ausbaupotenziale für die Windkraft an Land erheblich einschränken, so dass die Ausbauziele für erneuerbare Energien der Bundesregierung wahrscheinlich nicht erreicht werden könnten.

Branchen- wie auch Umweltverbände hatten den Referentenentwurf scharf kritisiert. In den letzten Tagen gab es daraufhin widersprüchliche Nachrichten bezüglich der Abstandsregelung. Hieß es zunächst, sie sei aus dem Gesetzentwurf gestrichen, kursierte zuletzt die Nachricht, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier wollte unbedingt daran festhalten.

Die norddeutschen Bundesländer wehren sich gegen die Pläne Altmaiers. In einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel fordern sie in einem 11-Punkte-Plan stattdessen Maßnahmen zur Wiederbelebung der Windbranche. Die Abstandsregelung lehnen sie ab. Unter anderem sollten Ausschreibungsmengen erhöht, weitere Sonderausschreibungen durchgeführt und Bürgerwindparks umgesetzt werden.

Was die Ausschreibungen angeht, so spielt die Windenergie derzeit überhaupt keine Rolle. Wie der Fachinformationsdienst IWR mit Bezug auf die Bundesnetzagentur berichtet, waren weder zum 1. November noch bei der vorherigen Ausschreibung zum 1. April überhaupt Gebote für die Windenergie an Land eingereicht worden.

In beiden Fällen handelte es sich um gemeinsame Ausschreibungen für Windenergie- und Solaranlagen. Bei der Solarenergie lag die Gebotsmenge mit 514 Megawatt aber bei mehr als dem Doppelten der ausgeschriebenen Menge von 200 Megawatt. Gespannt darf man nun auf das Ergebnis der Ausschreibung zum 1. Dezember sein, die für Windenergie und Solarenergie getrennt läuft.