Renten: Wo Niedriglöhne und Gender-Pay-Gap ausgeblendet werden

Im Durchschnitt sind Rentnerinnen und Rentner nicht ganz so arm wie zum Großteil. Foto: Anja / Pixabay Licence

Wäre die Demografie das Problem, sollten Kinder kein Armutsrisiko sein. Das sollten sie auch sonst nicht. Unser Autor plädiert für Kitas statt Kriegshaushalte. (Teil 2 und Schluss)

Im ersten Teil dieses Artikels wurden bereits drei populäre Behauptungen zur Renten-Problematik widerlegt: Die Zahl der Arbeitnehmer ist in den letzten Jahrzehnten gar nicht gesunken, sondern gestiegen. Zugleich sich nicht alle ehemals abhängig Beschäftigten im Ruhestand gleichermaßen betroffen – und Beamte haben beispielsweise gar keine Beiträge eingezahlt. Doch damit nicht genug.

Vierter Lügenkomplex: Rentenarmut ist nicht genderneutral

Die Behauptung, vor allem die Demografie sei der Grund für das Rentenproblem, ist auch in einer weiteren Hinsicht falsch: Frauen sind von der Arbeitsarmut und der nachfolgenden Rentenarmut ungleich härter betroffen als Männer. Wer niedrige Geburtenraten für das Problem verantwortlich macht, sollte ein Interesse daran haben, dass Kinder für Frauen nicht zum Armutsrisiko werden. Genau das ist aber der Fall.

Die von Angela Merkel (CDU) geführten Bundesregierungen haben die mit den vier Hartz-Gesetzen eingeleitete Entwicklung weiter verschärft. Durch zwei Gesetze wurden und werden seitdem Frauen beruflich und finanziell gefördert – aber nur solche, die in die engere Wahl für Führungspositionen der obersten Ebene, nämlich in Vorständen und Aufsichtsräten von großen Unternehmen kommen.

Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel warb im Jahr 2017 zusammen mit EZB-Chefin Christine Lagarde und Trump-Tochter Ivanka exklusiv für die Belange von Frauen, die in Führungspositionen aufsteigen sollen.

Zugleich wurden und werden vor allem Frauen in die Niedriglöhnerei abgedrängt. 12,9 Prozent der Frauen haben eine Rente unter 300 Euro, 21,8 Prozent zwischen 300 und 600 Euro, 23,7 Prozent zwischen 600 und 900 Euro, 23,5 Prozent zwischen 900 und 1.200 Euro. Insgesamt bekommen also 81,9 Prozent der Rentnerinnen eine Armutsrente. Bei den Männern bekommen dagegen "nur" etwa die Hälfte eine Armutsrente, nämlich 47,4 Prozent.

Das Schweigen des kapitalfrommen Gender-Milieus

Diese menschenrechtswidrige Arbeitsarmut der Frauen und ihre nachfolgende menschenrechtswidrige Rentenarmut, wo Deutschland in der EU übrigens der Führungsstaat ist: Aber da bleiben die Frauen-Vorkämpfer stumm, die sich weltweit für die sexuelle Gender-Gerechtigkeit einsetzen. Denn wo bleibt die Lohn- und Rentengerechtigkeit? Die ökonomische Gewalt gegen Millionen Frauen wird von den Propagandisten der neuen "westlichen Werte" überhaupt nicht thematisiert.

Und ebenfalls wenn etwa die engagierte Kölner Staatsanwältin Anne Brorhilker bisher erfolgreich männliche wirtschaftskriminelle Banker vor Gericht bringt, die den Staat um Milliarden Euro betrogen haben – und als diese Staatsanwältin vom grünen Justizminister Nordrhein-Westfalens Benjamin Limbach politisch entmachtet werden sollte – dann hielt das sexualisierte, medienaffine Gender-Protestmilieu kapitalfromm auch hier die Klappe. Nur durch Druck von ganz anderer Seite ruderte der grüne Justizminister schließlich zurück.

Fünfter Lügenkomplex: Weitere gesetzliche Rentensenkungen

Die Demografie-Behauptung ist auch in weiterer Hinsicht falsch: Die gesetzlichen Renten der unteren Ränge der abhängig Beschäftigten wurden und werden nicht nur durch die Niedriglöhnerei der vier Hartz-Gesetze abgesenkt, sondern durch weitere direkte und indirekte Maßnahmen.

So wurde die sogenannte Rentenformel zweimal zulasten der unteren Ränge der gesetzlichen Rentner geändert. Sie legt die Höhe der Rente im Verhältnis zu den im Arbeitsleben eingezahlten Rentenbeiträgen fest, gemessen in "Entgeltpunkten".

Diese Renten-Absenkungsformel wurde damals zusammen mit der privaten "Riester"-Rente und den vier Hartz-Gesetzen eingeführt. So wurde 2001 und 2004 der Rentenanspruch zweimal abgesenkt. So betrug die Rente 1990 noch 55 Prozent im Verhältnis zum eingezahlten Anspruch, und jetzt beträgt sie nur noch 48,3 Prozent.

Zum Vergleich: Beamte haben Anspruch auf eine Rente in Höhe von 71,75 Prozent, und zwar in Bezug auf ihr letztes Einkommen vor dem Renteneintritt, und zudem, ohne dass sie von ihrem Arbeitseinkommen Anteile für ihre Rente eingezahlt haben.

Und die Beamten bekommen ihre 71,75 Prozent schon nach 40 Dienstjahren – während die "Arbeitnehmer" 45 Arbeitsjahre vorweisen müssen, um ihre kümmerlichen 48,3 Prozent zu ergattern.

Nachträgliche Besteuerung

Eine weitere gesetzliche Senkung ist folgende: Seit 2004, beschlossen durch die SPD/Grüne Mehrheit, werden die Renten besteuert, was bis dahin nicht der Fall war. Diese neue Besteuerung bzw. Kürzung der Renten ist salamitaktisch auf 35 Jahre gestreckt, jedes Jahr ein paar Prozentchen mehr, damit es möglichst niemand merkt, bis zum Jahr 2040.

Merkel und von der Leyen: Keine Rentenbeiträge mehr für Erwerbslose

Den Allerärmsten geht es bei dieser Politik am allerschlechtesten: Für die arbeitslosen Hartz IV-Empfänger wurde der anfänglich noch gezahlte, ohnehin niedrige Rentenbeitrag dann unter Kanzlerin Merkel schließlich vollständig gestrichen, und zwar unter direkter Verantwortung der damaligen Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, der späteren Verteidigungsministerin und heutigen Präsidentin der Europäischen Kommission.

Sechster Lügenkomplex: Indirekte Rentensenkungen

Die Renten der unteren Ränge der abhängig Beschäftigten wurden und werden zudem indirekt abgesenkt.

So verzögerten die Merkel-Regierungen ein Jahrzehnt lang bis 2015 die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Er war zudem mit 8,50 Euro extrem niedrig und wird auf diesem niedrigen Niveau fortgeschrieben, mit 41 Cent pro Jahr jetzt in Zeiten der beispiellos hohen Inflationen. Und durch mangelnde Aufsicht fördern die Regierungen bis heute die millionenfache Nichtzahlung oder Unterlaufung dieses Armutslohnes – und damit zusätzlich auch die daraus folgenden Armutsrenten.

Zusätzlich werden in dieser kapitalfrommen Politik jährlich im Durchschnitt etwa eine Milliarde registrierte Überstunden geleistet, die nicht bezahlt werden und für die also auch keine Rentenbeiträge eingezahlt werden. Hinzukommen seit einigen Jahren die ebenfalls unbezahlten Überstunden, die gar nicht registriert werden.

Sowohl die Merkel- wie die Scholz-geführten Bundesregierungen weigerten bzw. weigern sich, das Urteil des EUGH aus dem Jahr 2019 zur verpflichtenden Registrierung aller geleisteten Arbeitsstunden umzusetzen – und auch die EU fördert das durch Tolerierung.

Schließlich tragen die versicherungsfremden Leistungen zur Senkung der Renten bei. Seit der Einführung unter der Adenauer-Regierung – etwa für ehemalige SS-Angehörige in den baltischen Staaten – stieg die Summe bis auf 78 Mrd. Euro an, also ein Viertel des gesamten "gesetzlichen" Rententopfes von 296 Milliarden Euro (Stand 2021).

Zudem hat die steuerliche Förderung der "Riester"-Rente mit der Begünstigung der privaten Versicherungskonzerne bis zum Jahr 2022 zu einer zusätzlichen staatlichen Verschuldung von 59 Milliarden Euro beigetragen.

Siebter Lügenkomplex: Rente ab 67 oder verdeckte Rentenkürzung?

Zur Lösung des "Rentenproblems" wurde das Renten-Eintrittsalter für die unteren Ränge der gesetzlichen Rentner von 65 auf 67 Jahre erhöht. Aber dadurch werden viele Renten zusätzlich abgesenkt: Denn etwa 60 Prozent der abhängig Beschäftigten gehen vor dem gesetzlichen Eintrittsalter in Rente.

Die allermeisten gehen unfreiwillig. Das hat viele Gründe: ausufernde unbezahlte Überstunden, Dauer-Arbeitslosigkeit und keine verfügbaren Arbeitsplätze, erhöhter Arbeitsstress, "innere Kündigung" und Burnout wegen Sinnlosigkeit der Arbeit, Abbau der staatlichen Arbeitsaufsicht und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, wachsende Entfernungen zwischen Wohn- und Arbeitsort mit erhöhtem Zeit- und Kostenaufwand.

Gegenwärtig werden deshalb 8,4 Millionen Renten gekürzt. Im Durchschnitt gingen diese 8,4 Millionen Arbeitnehmer zwei Jahre und 8 Monate vorzeitig in Rente. Pro Monat werden 0,3 Prozent abgezogen, bei zwei Jahren und 8 Monaten sind dies folglich 9,6 Prozent an Abzügen.

Zu diesen Betroffenen mit gekürzter Rente gehören 1,6 Millionen Beschäftigte, die wegen Arbeitslosigkeit vorzeitig in Rente gingen oder vom Jobcenter geschickt wurden, abgeschoben wurden. Weitere 1,8 Millionen Beschäftigte sind wegen verschiedener Krankheiten jahrelang in vorzeitiger Erwerbsminderungsrente.

Diese Entwicklung wird jetzt beschleunigt, wovon die Demografie-Schwurbler offensichtlich auch keine Ahnung haben, nämlich durch die De-Industrialisierung aufgrund der Sanktionspolitik gegen Russland wie auch durch die zeitenwendig intensivierte Anwerbung von jungen, alleinstehenden, willigen und billigen "Fachkräften", beispielsweise aus Brasilien, Indien oder Mexiko.

Achter Lügenkomplex: Aktien als Patentrezept

Wir kommen zur letzten Lüge. Sie besteht aus zwei Teilen. Erstens: Gerade die ärmsten Niedriglöhner, die eine Vorsorge für die Rente am allerdringlichsten brauchen – dazu gehören auch die Erwerbslosen – haben gar kein Geld übrig, um in eine zusätzliche private Rente einzuzahlen, selbst wenn sie wollten.

Zweitens: Die heute führenden Organisatoren der privaten Rente, BlackRock, Vanguard & Co. haben als ihr Hauptgeschäft das Wealth Management, also das Reichtums-Management der Superreichen, der Multimillionäre und Multimilliardäre. Deren Reichtum vermehren BlackRock & Co. unter anderem durch die organisierte, globale Steuerflucht zugunsten dieser Hauptkunden, somit durch die Verarmung der Staaten und der Volkswirtschaften.

Dadurch verfällt bekanntlich die für die Mehrheit der Bevölkerung und der Beschäftigten wichtige Infrastruktur – etwa für Gesundheit, Bildung, Verkehr sowie Kinder- und Jugendbetreuung. Diese Infrastruktur verfällt – oder sie wird privatisiert und verteuert. Auch deshalb ist es für viele Beschäftigte unmöglich, eine volle Arbeit aufzunehmen, sich zu qualifizieren und für eine ordentliche Rente vorzusorgen.

Und wer seine private Rente mithilfe des von BlackRock & Co. für die unteren Ränge geschaffenen Finanzprodukts, also der Sparbuch-Volksaktien ETF, aufbessern will, der verstärkt nur die Macht von BlackRock & Co, denn sie bleiben die Eigentümer und Vertreter dieser Index-Aktie in den Unternehmen und Banken.

Wer also doch etwas Geld übrig hat und dieses Geld in der Hoffnung auf eine spätere gute Rente BlackRock & Co. anvertraut, stärkt deren Macht also noch weiter, sodass Arbeitseinkommen weiter gesenkt, Mieten und Energiepreise weiter erhöht werden können.

Wer also sein übriges Geld BlackRock & Co anvertraut, der rennt hinter seinem sinkenden Arbeitseinkommen und hinter der Verteuerung der Miete einher, und zwar schneller als sich die private Zusatzrente – vielleicht, vielleicht – dann mal erhöhen könnte. Und die Bundesregierung und die EU erweitern auch die Renten-Macht von BlackRock & Co. zusätzlich dadurch, dass sie von jeglicher Garantiezahlung entbunden werden: So schlägt es die Bundesregierung mit der Förderung der privaten Altersvorsorge vor.

So hatte es BlackRock Deutschland AG vorgeschlagen: "Befreit von Renditegarantien könnte das Kapital effizienter auf ein größeres Spektrum von Anlageinstrumenten aufgeteilt werden."

Für menschenrechtliche Renten – ohne Kriegshaushalte

Die Arbeitseinkommen sind für die Rente entscheidend. Das sehen wir ja auch an den Arbeitseinkommen der oberen Ränge der abhängig Beschäftigten, also der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder privater und auch staatlicher Unternehmen, der staatlichen wie kirchlichen Beamten, der Berufssoldaten, auch der Abgeordneten.

Und diese hohen Renten sind ebenfalls gesetzlich geregelt, und sie betreffen in großer Mehrheit, fördert und reproduziert einen feudalen Obrigkeitsstaat.

Der jetzige Renten-Zustand in Deutschland verletzt Grundgesetz, Rechtsstaat und die Menschenrechte und ist typisch für einen feudal-kapitalistischen Klassenstaat. Deutschland steht dabei auf der Unrechts-Skala Europas ganz oben.

Nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und bezogen auf die Menschenrechte wäre deshalb zu fordern:

  • Gesetzliche Gleichstellung aller abhängig Beschäftigten in einem allgemeinen, einheitlichen Rentensystem. Dass diese grundgesetzlich geforderte Gleichstellung auch einzelrechtlich schon möglich ist, beweist das Betriebs-Verfassungs-Gesetz. Dort heißt es in § 1 "Arbeitnehmer": "Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte (Beamtinnen und Beamte), Soldaten (Soldatinnen und Soldaten)...".
  • Haushalts-Transparenz und Haushalts-Klarheit: Die versicherungsfremden Leistungen sind seit 1957 ständig angehoben worden (Renten auch an ehemalige SS-Mitglieder wie im Baltikum, DDR-Renten, Mütter-Renten...) und betragen jetzt 78 Mrd. Euro jährlich, das sind etwa 25 Prozent des Gesamttopfes der gesetzlichen Renten der "Arbeitnehmer" (Stand 2021). Diese versicherungsfremden Leistungen müssen in eigenen Haushaltsposten ausgegliedert werden.

Im Einzelnen würde dies auch bedeuten:

  • Grundgesetz- und menschenrechtskonforme Ablösung der vier Hartz-Gesetze;
  • Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit für Frauen und Männer und alle Geschlechter; dazu besondere Programme der arbeitsrechtlichen Frauen-Förderung
  • Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 20 Euro pro Stunde, mit staatlicher Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes
  • Registrierung und Bezahlung aller Überstunden
  • Registrierung aller auch vertragslosen Arbeitsverhältnisse, auch bei den digitalen Plattform-Konzernen
  • Gerechte Aufteilung des Arbeitsvolumens und Arbeitszeitverkürzung für alle, auch um arbeitserleichternde Effekte der Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz gerecht zu verteilen und zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen
  • Wiedereinführung der Rentenbeiträge für Arbeitslose
  • Beendigung der von BlackRock & Co. organisierten Steuerflucht, Wiederaufnahme des Einzugs der Vermögenssteuer
  • Bereitstellung der Infrastruktur für Kindergärten, Ganztagsschulen, Lernmittelfreiheit, damit auch Alleinstehende mit Kindern eine Vollzeitstelle aufnehmen können
  • Gerade in Krisenzeiten sind Tariferhöhungen nötig, statt tariffreier Sonderzahlungen wie Inflationsausgleich, damit gerade jetzt auch höhere Beiträge in die Rente eingezahlt werden können.
  • Menschenrechtliche Arbeitsbedingungen zur Verhinderung von körperlichen und seelischen Krankheiten und damit die Verhinderung des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsleben.
  • Mit diesen Maßnahmen können wir zudem die Rentenzeit als eine kreative Phase gestalten, wie es übrigens auch in den Protesten gegen die BlackRock-Macron-Rente in Frankreich gefordert wurde.

Zu guter Letzt muss es für grundgesetz- und menschenrechtskonforme Renten heißen: Schluss mit den Kriegshaushalten; in Deutschland und in der Europäischen Union.