Rundfunkbeitrag: Milliardenschwere Mehreinnahmen 2023 dank Meldedatenabgleich
Die Einnahmen sprudeln, die Anzahl der Beitragskonten in Zwangsvollstreckung erreicht ebenfalls eine neue Höhe. Zahl der Beitragsbefreiten geht zurück.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk meldet einen neuen Höchststand bei den Rundfunkbeitragseinnahmen. 2023 wurde erstmals die Marke von neun Milliarden Euro überschritten, wie der Beitragsservice in einer Jahrespressekonferenz am Dienstag bekannt gab.
Anstieg der Wohnungsbestände führt zu erhöhten Einnahmen
Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag lagen 2023 bei etwa 9,02 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Hauptgrund für diesen Anstieg sind die zahlreichen Neuanmeldungen von Wohnungen, die durch den bundesweiten Meldedatenabgleich 2022 identifiziert wurden. Die Anzahl der gemeldeten Wohnungen stieg um 909.435 auf insgesamt 40.698.001 und überstieg damit erstmals die Marke von 40 Millionen.
Allerdings weist der Beitragsservice darauf hin, dass nicht alle neu angemeldeten Wohnungen dauerhaft im Bestand bleiben werden. Viele Wohnungen müssen nach Klärung der Beitragspflicht wieder abgemeldet werden, weil dort bereits jemand den Rundfunkbeitrag zahlt oder die Wohnungsinhaber von der Beitragspflicht befreit werden können.
Rekordzahl an Vollstreckungsmaßnahmen
Neben den Rekordeinnahmen verzeichnet der Beitragsservice auch eine "rekordverdächtige Zahl" von über einer Million Beitragskonten in der Vollstreckung, wie die FAZ berichtet. Nach erfolglosen Mahn- und Festsetzungsverfahren wird in diesen Fällen der Gerichtsvollzieher aktiv.
Gemäß Informationen der Zeitung wird Armut als Hauptgrund für die Nichtzahlung des Beitrags vermutet. Der Beitragsservice selbst verliert darüber kein Wort in seiner Pressemitteilung.
Dort geht man lediglich auf die Zahl der Beitragsbefreiungen ein, die mit der sozialen Lage zu tun haben:
Trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen und der hohen Inflation 2023 ging die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit waren, erneut leicht zurück. Allerdings betrug der Rückgang nur noch 0,4 Prozent (2022: -2,4 Prozent). Insgesamt waren damit zum 31. Dezember 2023 rund 2,42 Millionen Personen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit.
Seit 2018 nimmt die Anzahl der Befreiungen aufgrund des Bezugs von Bürgergeld – dem früheren Arbeitslosengeld II – kontinuierlich ab. Rund zwei Drittel der Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht (62,84 Prozent) resultieren aus dem Bezug von Bürgergeld, gefolgt von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (27,54 Prozent).
Rundfunkbeitrag.de
Gerichtliche Auseinandersetzungen um den Rundfunkbeitrag
Der Beitragsservice ist auch mit gerichtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert. Wie die FAZ am vergangenen Sonntag, gestützt auf Angaben des Inkassounternehmens "ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice", berichtete, wurden 2023 bundesweit 2.282 rundfunkbeitragsrechtliche Verfahren vor Gerichten eingeleitet.
Dabei handelt es sich um Klagen von tatsächlichen oder vermeintlichen Beitragsschuldnern. Der Beitragsservice betont jedoch, dass der Anteil derjenigen, die ihre Beitragspflicht gerichtlich überprüfen lassen, angesichts von rund 47 Millionen Beitragskonten im Promillebereich liege. Auch sei die Entwicklung rückgängig.
Andrerseits machte kürzlich ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts darauf aufmerksam, dass schon ein Einzelfall große Wirkung haben kann. So wurde eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag, die mit dem Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender – "mangelnde Meinungsvielfalt" – und der Frage der Aufsicht über das Programmangebot verknüpft war, vom Gericht zu einer Revision zugelassen und weitreichende Bedeutung attestiert.
Für die Frage, die vielen Beitragszahler angesichts der Mehrerlöse im Jahr 2023 in den Sinn kommen könnte – vielleicht doch keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags 2025? – gibt es keine Hoffnung.
"Einmaleffekt"
Beim Anstieg der Beitragserträge im Berichtsjahr 2023 handele es sich um einen "Einmaleffekt", so der Beitragsservice, der für das laufende Jahr 2024 mit einem verringerten Ertragsniveau rechnet.
Die Mehrerlöse gehen nicht sofort an die Sendeanstalten, sondern kommen in eine Rücklage, berichtet die Faz. Und:
Die Höhe dieser Rücklage wird berücksichtigt, wenn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) die Höhe des nächsten Rundfunkbeitrags festsetzt.
Das bedeutet Geduld. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Rundfunkbeitrag bei der nächsten KEF-Ermittlung, also nicht für 2025, geringer ausfallen könnte, ist gegeben. Nicht so sehr über die aktuellen Beitrags-Mehreinnahmen, sondern über die Bestrebungen der Länder, die öffentlich-rechtlichen Sender zu Reformen zu zwingen, die in einem neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag münden.
Ob damit allerdings die journalistische Qualität verbessert wird, ist eine eigene Diskussion. Man kann auch an falschen Stellen sparen.