Schwierigkeiten mit den Formulierungen
Die britische Regierung will mit einem Eilgesetz die rechtliche Lücke schließen, dass menschliche Embryonen geklont werden können, lässt aber darin wieder neue Schlupflöcher offen
Nach einem Urteil des obersten britischen Zivilgerichts, das Ende der letzten Woche für Aufregung gesorgt hat, ist der 1990 in Kraft getretene Human Fertilisation and Embryology Act ( HFEA) lückenhaft gewesen und konnte nicht, wie dies die britische Regierung gedacht hatte, das reproduktive Klonen von Menschen verbieten (In Großbritannien dürfen Menschen geklont werden). Schnell schob das Gesundheitsministerium einen Gesetzentwurf nach, der im Eilverfahren verabschiedet werden soll. Doch auch dies hat wieder Lücken.
Die Richter hatten in dem Prozess, den Abtreibungsgegner gestartet haben, um auf die Lücke hinzuweisen und eine strengere Gesetzgebung zu erreichen, das Gesetz für unzureichend erklärt. Das Problem lag an der Definition des Embryos. nach dem HFEA handelt es sich bei einem geschützten menschlichen Embryo um ein Wesen, das durch eine Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entstanden ist. Geklonte Embryos, die durch Verschmelzung der Zellkerns einer Körperzelle mit einer entkernten Eizelle entstehen, wären dann nach dem Gesetz keine menschlichen Embryos und würden so auch nicht von dem Gesetz geschützt werden. Interessant wäre freilich auch die Klärung der Frage gewesen, was geklonte menschliche Embryonen und vor allem die daraus entstehenden "Menschen" dann gewesen wären: keine Menschen, also Wesen, die auch nicht die Menschenrechte hätten in Anspruch nehmen können?
Keine Möglichkeit außer Acht lassend, einmal wieder öffentliche Aufmerksamkeit erreichen zu können, meldete sich sofort nach der Urteilsverkündigung der italienische Reproduktionsmediziner Severino Antinori und verkündete, jetzt in Großbritannien Menschen klonen zu wollen. Das setzte natürlich die britische Regierung unter Druck, die auch fürchten muss, dass über diesen Eklat auch die erst seit kurzem durchgesetzte Möglichkeit des therapeutischen Klonens bei menschlichen Embryonen bis zum 14. Tag wieder diskutiert werden könnte. Die ProLife Alliance, Klägerin gegen den HFEA, hatte neben der Schließung der gesetzlichen Lücke die Absicht, über ihre Aktion auch das therapeutische Klonen wieder verbieten zu können.
Schnell also wurde von der britischen Regierung ein Eilgesetz eingeführt, nach dem es eine Straftat sein würde, "in die Gebärmutter einer Frau ein menschliches Embryo einzupflanzen, das nicht durch Befruchtung entstanden ist". Eine Übertretung des Human Reproductive Cloning Bill kann mit einer Strafe bis zu 10 Jahren Gefängnis geahndet werden. Bestraft werden soll damit derjenige, der einen solchen Eingriff vornimmt. nicht die Frau, die sich einen geklonten Embryo einsetzen lässt. Die Regierung rechnet damit, dass das Gesetz am Donnerstag vom Parlament verabschiedet wird und damit in Kraft treten kann. Die Opposition hat zugestimmt, die normalerweise vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen. Überdies wird die Regierung gegen das Urteil Berufung einlegen, das reproduktives Klonen erlaubt.
Das überstürzt formulierte Gesetz zum Verbot des reproduktiven Klonens weist allerdings erneut Lücken auf. Unter Strafe gestellt ist lediglich das Einsetzen eines nicht durch Befruchtung erzeugten Embryos in die Gebärmutter einer Frau. Erlaubt wäre hingegen das Herstellen von geklonten Embryos. Das sollte das Gesetz auch nicht verbieten, um nicht das therapeutische Klonen zu verhindern. Überdies ist nur verboten, geklonte Embryos in Frauen einzusetzen, so dass es rechtlich möglich wäre, sie in Tiere oder auch im Prinzip in die Bauchhöhlen von Männern einzusetzen. Denkbar wäre auch, geklonte Embryos in Großbritannien zu erzeugen und sie dann in ein Land zu exportieren, in dem das Einsetzen von Klons in eine Gebärmutter nicht verboten ist.
Die ProLife Alliance kritisiert daher den vorliegenden Gesetzentwurf scharf, der seinen Zweck nicht erreichen könne: "Wir wollen, dass das Klonen von Menschen wirksam und sobald wie möglich verboten wird. Dieses Gesetz wird dieses Ziel nicht erreichen. Der Vorgang des Klonens muss verboten werden, nicht das Schicksal des Embryos, nachdem er geklont worden ist." Antinori sei schlau genug, um die rechtlichen Lücken ausnutzen zu können. Kritisiert wird auch die eilige vorangetriebene Geetzgebung: "Das ursprüngliche Gesetz wurde in rücksichtsloser Hast durchgedrückt, aber jetzt scheint die Regierung die Fast-Food-Industrie als ihr Modell zu verwenden."