Sind Personaldokumente fälschungssicher?
Sind Personaldokumente aus Kunststoff sicherer als solche aus Papier? Welche sind besser vor Fälschungen geschützt und welche lassen sich sicherer überprüfen?
Diesen Sommer machte eine Meldung aus Baden-Württemberg die Runde, wonach im Südwesten immer mehr falsche Ausweispapiere entdeckt würden. Nach 1.600 Fällen im Jahre 2014, waren es 2015 1.800 und 2016 schon 2250, über die das Landeskriminalamt Baden-Württemberg berichtete. Dabei sei ein nachgemachter Personalausweis ab 300 Euro zu erhalten und ein Pass für bis zu 4.000 Euro.
Ob es sich dabei um Totalfälschungen oder um gefälschte Originaldokumente handelte, ging aus der Meldung nicht hervor. Nur zur Herkunft stellte man fest, dass zahlreiche falsche Ausweispapiere aus Osteuropa kämen, aus Bulgarien oder Rumänien. Da diese Fälschungen so gut seien, dass sie mit dem bloßen Auge nicht zu entdecken seien, werden sie zur Prüfung mit UV-Licht durchleuchtet.
Im Papier der Ausweise sind neben einem Wasserzeichen auch sogenannte Melierfasern enthalten, die unterschiedliche Eigenschaften und Farben aufweisen. Dieses Sicherheitsfeature kann jedoch nur in Papierdokumenten genutzt werden. Die heute bei Personalausweisen und Führerscheinen üblichen Kunststoffkarten im Kreditkartenformat bieten diese Möglichkeit nicht. Sie sind daher offensichtlich deutlich leichter nachzumachen, als ihre Verwandten aus Papier.
Sind deutsche Personaldokumente sicher?
Der deutsche Reisepass und der deutsche Personalausweis, die beide von der inzwischen wieder bundeseigenen Bundesdruckerei hergestellt werden, gelten als hochsichere Dokumente. Fälschungsversuche, mit welchen personenbezogene Angaben im Dokument geändert werden sollen, führen nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu offensichtlichen Zerstörungen oder zumindest zu Auffälligkeiten, die für Behörden nachvollziehbar sein sollen.
Die deutschen Personalausweise, die Passkarten in Reisepässen und andere vergleichbare Hochsicherheitsdokumente aus deutscher Produktion bestehen aus einem Polykarbonat-Schichtenverbund mit innenliegender Personalisierung. Dieser wird durch Lamination zu einem homogenen Kunststoffblock verschmolzen. Dies will man nicht zuletzt dadurch gewährleisten, dass alle Schichten der Ausweiskarte aus dem gleichen Polymer, in diesem Falle Polykarbonat, bestehen. Mit dem in Deutschland eingesetzten Produktionsverfahren soll zudem sichergestellt werden, dass die integrierten Personaldaten die vorhandenen Sicherheitsmerkmale so durchdringen, dass eine Separation der Schichten zu Beschädigungen führen würde.
Da die Kunststoffkarten nur bei der Bundesdruckerei in Berlin produziert werden, sollen alle entsprechenden Karten die gleichen Sicherheitskriterien erfüllen. Ein weiterer Vorteil soll darin bestehen, dass die Karten nur auf konkrete Antragstellung hin hergestellt werden und es von den Karten keine Blanko-Versionen gibt, die entwendet werden und von unbefugten Dritten personalisiert werden könnten.
Wie sieht es mit der Sicherheit anderer Personaldokumente aus?
In den EU-Mitgliedsstaaten gelten Mindestsicherheitsstandards, die in der Verordnung (EG) 2252/2004, geändert durch Verordnung (EG) 444/2009, beschrieben sind.
In der Praxis stellt sich jedoch die Dokumentensicherheit der von den EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Personalausweise, seien es Papierdokumente oder Kunststoffkarten, die als schengeninterne Reisedokumenten anerkannt sind, als durchaus unterschiedlich heraus. Dieses Thema wird daher im Aktionsplan der EU-Kommission für ein wirksameres europäisches Vorgehen gegen Reisedokumentenbetrug unter anderen aufgegriffen, wie eine Pressemeldung aus Brüssel vom 8. Dezember 2016 berichtet.
In ihrem Aktionsplan für ein wirksameres europäisches Vorgehen gegen Reisedokumentenbetrug bemerkt die EU-Kommission, dass der sogenannte Doppelgänger-Betrug, bei dem der Inhaber eines gefälschten Dokuments einfach ein Doppelgänger des wirklichen Inhabers ist, immer noch zunimmt. Er war im zweiten Quartal 2016 die am häufigsten gemeldete Betrugsart.
Große Probleme haben die Behörden, wenn die Ausweisdokumente selbst zwar echt sind, diese aber auf der Grundlage falscher Ausgangsdokumente erstellt wurden. So dienen vielfach gefälschte Geburts- oder Heiratsurkunden als Grundlage für die Ausstellung echter Papiere und die Echtheit der Ausgangsdokumente ist vielfach nicht zu überprüfen. In der jüngsten Zeit hat die Erschleichung echter Personaldokumente mit gefälschten Ausgangspapieren offensichtlich zugenommen, während die Totalfälschungen eher zurückgegangen sein sollen. Dies mag nicht zuletzt mit dem verstärkten Einsatz von Dokumentenprüfgeräten bei der Personenkontrolle zusammenhängen.
Wie werden Ausweise in der Praxis überprüft?
Heute kommen bei der Personenkontrolle unterschiedliche Dokumentenprüfgeräte zum Einsatz. Sie können nach Aussage des BMI je nach Hersteller und Geräteversion sowie der spezifischen Zielsetzung der Dokumentenprüfung sowohl offline als auch online betrieben werden, als auch auf einen zentralen Datenserver zugreifen. Automatisierte Grenzkontrollstationen, wie sie an Flughäfen eingesetzt werden, arbeiten in der Regel online.
Dies ermöglicht nicht nur eine kontinuierliche Softwareaktualisierung, sondern auch den Zugriff auf die aktuellsten Bestandsdaten. Eine verschlüsselte Nutzung über ein Mobilfunknetz, wie es bei mobilen Personenkontrollen zum Einsatz kommt, ist in der Regel langsamer als eine Netzanbindung über Festnetz. Und so kann eine mobile Kontrolle durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen, wenn alle Passagiere im Zug oder Bus überprüft werden sollen, wobei die Überprüfung im Zug während der Fahrt erfolgt und die der Busfahrgäste in der Regel bei einem verlängerten Grenzstopp. Die dadurch häufig hervorgerufenen Verspätungen machen nicht jedem Passagier Freude.
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