Sonderausschüttung der VG Wort für Onlinetexte
Hinweis für Online-Autoren
Vor rund zwei Jahre kündigte die die Verwertungsgesellschaft VG Wort, die die Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten an Sprachwerken verwaltet, an, Verfassern von Online-Dokumenten analog den Autoren von Print-Dokumenten eine Ausschüttung zu zahlen – allerdings unter weitgehend als äußerst umständlich empfundenen Bedingungen (Geldsegen für Blogger?).
Das auf der Verwendung von Zählpixeln basierende Verfahren erwies sich für Autoren als wenig praktikabel. Die Höhe der Auszahlung soll sich nach der Anzahl der Dokumentzugriffe richten. Um die Höhe der Zugriffe zu messen, verwendet die VG Wort das in der Werbewirtschaft verbreitete Modell der International Federation of Audit Bureaux of Circulations IFABC. Dieses Verfahren wird in Deutschland unter anderem von der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) angewandt, die damit etwa die Höhe der seitens der Werbetreibenden an Onlineplattformen zu zahlenden Vergütungen zu bestimmen.
Zur Erfassung der Zugriffe muss in jedes Dokument ein Link zu einem Zählpixel auf einem Server der VG Wort eingebunden werden. Wird eine mit Zählpixel versehene, aus HTML-Code bestehende oder generierte Seite aufgerufen, wird dieser Dokumentzugriff im System der VG Wort geloggt. Dabei werden verschiedene Verzerrungen wie maschinelle Zugriffe und Doppelklicks nach dem Schema des IFABC eliminiert. Es werden allein Zugriffe aus Deutschland gezählt, da der VG Wort für die Ausschüttung nur Einnahmen aus Kopierabgaben auf IT-Geräte in Deutschland zur Verfügung stehen.
Weil allerdings nur wenige Autoren die Möglichkeit haben, die aus dem Content-Management- oder Redaktionssystem einer Zeitschrift generierten HTML-Seiten mit einem inidividualisierten Link zum Zählpixel zu versehen und wissenschaftliche Dokumente größtenteils als PDF-File vorliegen und nicht mit einem Zählpixel versehen werden können, ist die Akzeptanz der Technik gering.
Als Reaktion hierauf ermöglicht es die VG Wort Autoren im Rahmen der Sonderauschüttung bis zum 31.12.2008 Dokumente, für die keine Zählpixel vergeben werden können, in einem stark vereinfachten Workflow, der die Eingabe des Titels, des Volltexts per paste & copy oder upload und des Links zum Artikel erfordert, zur Erfassung und Vergütung anzumelden. Vorraussetzung ist die Registrierung bei der VG Wort.
Gemeldet werden können Texte aus so unterschiedlichen Bereichen wie aktuelle Berichterstattung, Wissenschaft, Fachbeiträge, Freizeit, Verbraucher- und Ratgeberinformationen, Wirtschaft und Börse, Kultur, Literatur, Lyrik, Sport, Unterhaltung, Bildung und Weiterbildung oder Hobby. Die Ausschüttung erfolgt unabhängig vom Typ der Information: Für die Meldung kommen sowohl akademische Texte als auch beliebige Blogs in Frage. Ebenso wenig ist das Erscheinungsjahr für die Meldung relevant oder ob der Text parallel zur Onlineversion auch schon gedruckt erschienen ist und in dieser Ausformung bereits der VG Wort gemeldet wurde. Allerdings bestehen andere Kriterien an die vergütungsfähigen Texte: freie und nicht nur kurzfristige Zugänglichkeit im Internet ohne Kopierschutz sowie eine Mindestlänge von 1800 Anschlägen sind gefordert – einzig Texte der Gattung Lyrik dürfen diese Grenze unterschreiten.