Sozialabbau: Wenn Jobcenter bei den Ärmsten streichen

Auch die Bundesagentur für Arbeit selbst schlägt Alarm. Foto: Mathias Bigge / CC-BY-SA-3.0-migrated

Eine gemeinsame Erklärung von Bundesagentur für Arbeit, Landkreis- und Städtetag ist für Betroffene nichts Neues. Sie könnte aber eine nötige Debatte entfachen: Welche Leistungen sind sinnvoll, welche rein repressiv?

Überall wird gespart, nur nicht bei der Rüstung. Welche Folgen diese Kürzungen haben, macht eine Erklärung deutlich, die von der Bundesagentur für Arbeit, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Landkreistag gemeinsam verfasst wurde, aber bislang wenig Aufmerksamkeit bekommen hat. Alle drei Staatsorgane setzen sich für eine bessere finanzielle Ausstattung der Jobcenter ein. Die Mittel für die Jobcenter seien schon immer knapp bemessen gewesen, heißt es dort.

Erschwert wird die Situation nun durch den Übergang der ukrainischen Geflüchteten in die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Bewältigung der Energiekrise und die Umsetzung des Bürgergeldes.

Damit die Jobcenter langzeitarbeitslose Menschen den Zielsetzungen des Bürgergeld-Gesetzes gemäß noch besser betreuen und in Arbeit integrieren können, benötigen sie sowohl im Verwaltungskosten- als auch im Eingliederungsmittelbudget entsprechende finanzielle Ressourcen. Das jeweilige Budget, das den Jobcentern zur Verfügung gestellt wird, muss für die Erfüllung ihrer anspruchsvollen Aufgaben ausreichend sein. Vor diesem Hintergrund ist die für das Jahr 2023 erfolgte Kürzung der Verwaltungskosten nachdrücklich zu kritisieren.


Aus der gemeinsamen Erklärung von Bundesagentur für Arbeit, Landkreistag und Städtetag

Langzeitarbeitslose tragen die Folgen

Benannt wird auch, wer die Folgen der Kürzungen zu tragen hat. Dazu gehören Langzeitarbeitslose, deren Gelder für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt in den Verwaltungskostentitel umgeschichtet werden, wie es im Bürokratendeutsch heißt.

Hier müsste schon kritisch nachgefragt werden, was alles unter diese Verwaltungskosten fällt: Sind dies auch Gelder die für die Durchsetzung und Aufrechterhaltung des Sanktionsregimes für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, die nach Ansicht der Behörden zu wenig unternehmen, um wieder eine Stelle zu bekommen?

Die Sanktionen sind sicherlich entschärft worden im Vergleich zur Einführung des Hartz-IV-Regimes 2005. Sie sind aber bis heute nicht verschwunden. Zudem wird in der Erklärung auch die Konkurrenzsituation benannt, die durch die weiteren Kürzungen für unterschiedliche Betroffene entstehen.

"Für bereits eingegangene Verpflichtungen sind deshalb zwingend ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, um eine Konkurrenzsituation zwischen arbeitsmarktnäheren Kundinnen und Kunden, die beispielsweise eine Qualifizierung brauchen, und arbeitsmarktfernen Menschen, für die eine geförderte Beschäftigung in Frage kommt, zu vermeiden", heißt es in der gemeinsamen Erklärung.

Bürokratische Sprache kritisch lesen

Auch hier sollte man die bürokratischen Formulierungen durchaus kritisch lesen. Als "arbeitsmarktfern" werden hier Menschen bezeichnet, die – aus welchen Gründen auch immer – wenig Chancen haben, wieder eine Arbeitsstelle zu finden, die ihren Lebensunterhalt sichert. Wie schon oben dargestellt, wäre auch eine Diskussion über die sinnvollen und weniger sinnvollen Tätigkeiten der Jobcenterverwaltung im Interesse der Beziehenden von Bürgergeld nötig.

Eine solche Debatte könnte durch die Erklärung wieder angefacht werden. Denn aktive Unterstützerstrukturen für Erwerbslose wie Tacheles e.V. beklagen immer wieder, dass die Jobcenter, aber auch die Wohngeldämter durch immer mehr Kürzungen bestimmte Leistungen nicht erbringen können.

So monierte Tacheles e.V. etwa die Unterausstattung der Wohngeldämter in Wuppertal:

Die Wohngeldämter brauchen jetzt schon vielerorts Monate, bis sie einen Wohngeldantrag bearbeiten. Trotz gesetzlicher Verpflichtung in § 17 Abs. 1 SGB I steht leider nicht genug Personal zur Verfügung. Das bedeutet Antragstellende auf Wohngeld werden ziemlich lang auf die Bearbeitung ihres Antrages warten müssen. Ein Bearbeitungszeitraum von deutlich mehr als sechs Monaten ist förmlich garantiert


Tacheles e.V.

Auch im Berliner Stadtteil Neukölln beklagt eine aktive Stadtteilgruppe nicht nur, dass die Sozialämter ihre Serviceleistungen nicht erfüllen – und wie im letzten Jahr sogar für eine bestimmte Zeit geschlossen wurden. Sie organisierte auch mit Betroffenen "Go Ins" beim Sozialamt.

Wenn also jetzt auch staatlicherseits davor gewarnt wird, dass die Ämter noch weiter kürzen müssen und die Ärmsten der Armen darunter noch mehr leiden, dann schrillen bei den aktiven Betroffenen die Alarmglocken. Damit werden weitere Zumutungen angekündigt, denn sie wissen, dass die Kürzungen schon längst Realität sind.

Insofern sagt die Erklärung von Jobcenter, Städte- und Landkreistag den Betroffenen nichts Neues. Sie drückt nur aus, was sie schon lange wissen und immer wieder auch an die Öffentlichkeit bringen können. Die Erklärung könnte aber Anlass für eine neue Debatte darüber sein, welche Aufgaben der Jobcenter für die Betroffenen sinnvoll sind welche nicht.

Erst vor wenigen Tagen gingen in Berlin zahlreiche Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter gegen finanzielle Kürzungen auf die Straße. Auch für die oft mit ethnischen Stereotypen aufgeladene Sommerlochdebatte über das Verhalten von Jugendlichen in Freibädern wäre es sinnvoll, wenn dabei thematisiert wird, dass die Gelder für die Einstellung und tarifliche Bezahlung von genügend Personal in den Bädern fehlt.

Unter dem Motto "Mach mal keine Welle" forderten daher am letzten Wochenende soziale Initiativen mehr Geld für Personal in den Freibädern, statt für Polizei davor. So sollte auch die Forderung in Bezug auf Jobcenter, Sozial- und Wohngeldämter darin bestehen, die von den Betroffenen gewünschten und benötigen Leistungen auszubauen, die Mittel für Repression und Sanktionierung dagegen zu streichen.