USA prüfen radikale Schritte gegen Google-Dominanz

Google-Suchmaschinen-Website auf dem Laptop-Bildschirm

(Bild: Aria sandi hasim / Shutterstock.com )

Google droht Zerschlagung durch US-Justiz. Kartellwächter erwägen Verkauf von Android und Chrome. Wird der Tech-Gigant nun in Stücke zerlegt?

Das US-Justizministerium bereitet einen beispiellosen Schritt vor: die Zerschlagung von Google. Wie aus Gerichtsdokumenten und Insiderinformationen hervorgeht, erwägt die Behörde, die Aufspaltung des Technologieriesen zu fordern, nachdem ein Bundesrichter entschieden hatte, dass Google den Markt für Online-Suchen illegal monopolisiert.

Google verstößt gegen Kartellrecht bei Suchmaschine und Textanzeigen

Richter Amit Mehta hatte Anfang August geurteilt, dass Google sowohl auf dem Markt der Online-Suche als auch auf dem Markt für Suchanzeigen gegen das Kartellrecht verstoßen habe. Das Unternehmen habe seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt, um den Wettbewerb zu behindern. Google hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Das Justizministerium muss dem Richter nun Vorschläge unterbreiten, wie der Wettbewerb wiederhergestellt werden kann. Laut Gerichtsdokumenten sind verschiedene Optionen denkbar – von verhaltensbezogenen Auflagen bis hin zur Zerschlagung des Unternehmens.

Verkauf von Android, Chrome und AdWords im Gespräch

Konkret erwägen die Kartellwächter, Google zum Verkauf von Geschäftsbereichen wie dem mobilen Betriebssystem Android, dem Webbrowser Chrome und möglicherweise der Werbeplattform AdWords zu zwingen. Auch eine Verpflichtung, Nutzerdaten und Suchergebnisse mit Konkurrenten zu teilen, ist im Gespräch.

Laut informierten Kreisen soll Google auch daran gehindert werden, seine Marktmacht bei der Suche zu nutzen, um sich Vorteile bei der Entwicklung künstlicher Intelligenz zu verschaffen. Denkbar wäre etwa, dass Websites die Nutzung ihrer Inhalte für Googles KI-Produkte ablehnen können, ohne aus den Suchergebnissen verbannt zu werden.

Verträge und Datenzugriff als Basis der Suchdominanz

Richter Mehta hatte in seinem Urteil kritisiert, dass Google durch Exklusivverträge mit Geräteherstellern seine Suchmaschine zur Standardeinstellung auf Smartphones und in Browsern gemacht habe. Bis zu 26 Milliarden US-Dollar soll Google dafür gezahlt haben, allein 20 Milliarden an Apple.

Zudem erhalte Google durch die Verträge Zugriff auf ein Vielfaches mehr an Nutzerdaten als die Konkurrenz. Diese Datenströme verhinderten, dass andere Suchmaschinen ihre Ergebnisse verbessern und effektiv konkurrieren könnten, so der Richter.

Folgen einer Zerschlagung wären weitreichend

Eine erzwungene Aufspaltung von Google wäre die einschneidendste kartellrechtliche Maßnahme in den USA seit der Zerschlagung von AT&T in den 1980er Jahren. Sie könnte das Geschäftsmodell des Konzerns erschüttern, der zwei Drittel seines Umsatzes mit Suchanzeigen erzielt. Analysten zufolge wären auch die Fortschritte des Unternehmens im Bereich der künstlichen Intelligenz gefährdet.

Gleichzeitig würde eine Schwächung von Google Konkurrenten wie Microsoft Bing oder DuckDuckGo mehr Raum zum Wachsen geben. Auch Rivalen bei KI-Anwendungen wie Meta und Amazon könnten profitieren.

Ein Erfolg der Aufspaltung ist jedoch nicht garantiert. Vor rund zwei Jahrzehnten hatte die US-Regierung auch die Aufspaltung von Microsoft erzwungen – mit wenig Erfolg.

Google steht an mehreren Fronten unter Druck

Es bleibt abzuwarten, ob das Justizministerium tatsächlich eine Zerschlagung beantragen und ob der Richter diesem Antrag folgen wird. Google hat bereits angekündigt, sich mit allen rechtlichen Mitteln zu wehren.

Doch der Druck auf den Konzern wächst: Neben dem Suchverfahren muss sich Google auch gegen Kartellklagen wegen seiner App-Store-Praktiken und im Geschäft mit Online-Werbung verteidigen. Zudem nehmen Konkurrenten wie OpenAI und Perplexity den Suchmaschinengiganten mit ihren KI-Modellen ins Visier.

Eine Zerschlagung von Google wäre ein Erdbeben für die Technologiebranche. Der Fall markiert eine neue Eskalationsstufe im Vorgehen der US-Kartellwächter gegen die Marktmacht der großen Internetkonzerne.