Urteil mit Folgen: Schuldenbremse als Zukunftsbremse?

Ökologische Transformation? Unbedingt, aber nicht mit diesem Geld, meint das Bundesverfassungsgericht. Symbolbild: Pixabay Licence

Förderung neuer Heizungen vorerst nicht in Gefahr. Dafür Sorge um geplante Chipfabriken in Ostdeutschland. Wie der Etat für Klima und Transformation schrumpft.

Die Einschätzung, dass die sogenannte Schuldenbremse zur "Zukunftsbremse" werden könnte, ist nicht neu. Bestätigt sehen sich kritische Stimmen durch das am Mittwoch veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Das höchste deutsche Gericht hatte der Ampel-Bundesregierung untersagt, nicht verwendete Gelder aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Corona-Krise für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu verwenden. Das Gericht sieht darin eine unzulässige Umgehung der Schuldenbremse. Insgesamt geht es um 60 Milliarden Euro. Der Nachtragshaushalt 2021 sei verfassungswidrig, hieß es am Mittwoch.

Bis 2027 waren im KTF Programmausgaben in Höhe von mindestens 211,8 Milliarden Euro geplant – für mehr Klimaschutz, für die Ansiedlung von Zukunftstechnologien und die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Mehr als ein Viertel dieser Gelder fehlt nun.

Auf den ersten Blick steht die Entscheidung im Widerspruch zum Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das in diesem Bereich Anfang 2021 dringenden Handlungsbedarf festgestellt hatte. Im aktuellen Urteil geht es jedoch nur darum, aus welchem Topf das Geld für entsprechende Maßnahmen nicht kommen darf. Es müsste demnach anderweitig aufgebracht werden.

Wer den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung plant, soll versprochene Fördermittel jedenfalls trotz des geschrumpften Etats bekommen.

Indirekt betrifft die Finanzierungslücke aber möglicherweise auch die Autoindustrie, die für sich in Anspruch nimmt, durch neue Antriebsarten einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Landesregierungen bleiben optimistisch

Denn mit Fördergeldern aus dem KTF war auch für die geplanten Chipfabriken von Intel in Magdeburg und TSMC in Dresden gerechnet worden. Der Geschäftsführer des Branchenverbandes Silicon Saxony, Frank Bösenberg, schrieb nach Bekanntwerden des Urteils auf der Plattform X, ehemals Twitter, damit seien "Intel und TSMC wieder nicht finanziert".

Die Landesregierungen in Sachsen-Anhalt und Sachsen geben sich optimistischer und erwarten die Einhaltung von Zusagen durch den Bund: "Auch wir haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen", erklärte Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) laut einem Bericht des MDR.

"Die Bewertung der haushalterischen Auswirkungen dieser Entscheidung ist Sache des Bundes. Wir gehen davon aus, dass die geplante Ansiedlung von TSMC in Dresden wie geplant vollzogen wird."

Die Bundesregierung hatte angekündigt, den Bau eines Halbleiterwerks in Dresden mit bis zu fünf Milliarden Euro zu unterstützen. Das entspricht etwa der Hälfte der geplanten Investitionssumme. Das Werk des taiwanesischen Konzerns soll gemeinsam mit Bosch, Infineon und NXP gebaut werden. Der Schwerpunkt liegt auf Chips für die Autoindustrie.

Intel will in Magdeburg ab 2027 an Chips der neuesten Generation produzieren. In zwei neuen Halbleiterwerken könnten mehrere tausend Arbeitsplätze entstehen, heißt es. Außerdem ist ein High-Tech-Park für die Ansiedlung von Zulieferern geplant. Nach eigenen Angaben investiert Intel mehr als 20 Milliarden Euro in das Projekt. Dazu sollten staatliche Subventionen von knapp zehn Milliarden Euro kommen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte klargestellt, dass bereits eingegangene Verpflichtungen anderweitig bedient werden müssen.

Gebäudebereich wird verschont

Die Bundesregierung erklärte nach dem Urteil, sie lege vorübergehend Vorhaben auf Eis, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden sollten. Laut Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gilt das für Verpflichtungsermächtigungen für 2024 und die Folgejahre – mit Ausnahme von Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich.

Die Fördermittel für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen sollen demnach im kommenden Jahr auf jeden Fall gezahlt werden. Auch die Förderprogramme für klimafreundlichen Neubau und die Wohneigentumsförderung für Familien sind nach Angaben von Bundesbauministerin Klara Geywitz nicht vom Stopp betroffen.

"Es sind noch genug Gelder im Klima- und Transformationsfonds, so dass das Verbot durch das Bundesverfassungsgericht nicht unmittelbar zu Problemen führen wird", schrieb der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, auf X.

Kritisch wird es voraussichtlich erst ab 2025. Fratzscher gehört zu denjenigen, die schon lange vor dem Urteil vor schädlichen Auswirkungen der Schuldenbremse gewarnt hatten. 2022 hatte er deren Aussetzung für die nächsten Jahre gefordert.

Das Instrument wurde erst 2009 im Grundgesetz verankert und sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind.

Redaktioneller Hinweis: Das Bundesverfassungsgericht hat im Klima-Beschluss von 2021 keinen Verstoß der Bundesregierung gegen Artikel 20a des Grundgesetzes festgestellt, sondern sah lediglich die Freiheitsrechte der jungen Generation für die Zukunft gefährdet, falls dieser Schutzpflicht nicht in absehbarer Zeit beschleunigt Rechnung getragen wird und entsprechende Maßnahmen später unter großem Zeitdruck erfolgen müssen. Der Artikel wurde insoweit korrigiert.