Verfassungsgericht stoppt Abstimmung zu Heizungsgesetz vorerst
Rückschlag für die Ampel: Das umstrittene Gesetz darf in dieser Woche nicht beschlossen werden. Damit gab es dem Antrag eines CDU-Abgeordneten statt. Das sind die Gründe.
Das umstrittene Heizungsgesetz ist vorerst gestoppt, die geplante Verabschiedung im Bundestag wird nicht wie geplant in dieser Sitzungswoche stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht gab am Mittwochabend dem Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann statt, der eine Verletzung seiner Mitwirkungsrechte im Gesetzgebungsverfahren geltend machte.
Heilmann hatte beantragt, dass die zweite und dritte Lesung erst dann stattfinden dürfen, wenn allen Abgeordneten mindestens 14 Tage vorher die wesentlichen Textpassagen des Gesetzentwurfs vorliegen.
Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass dem Beschwerdeführer aufgrund der zeitlichen Verdichtung des Verfahrens und der Komplexität des Gesetzes die Möglichkeit, seine Beteiligungsrechte in vollem Umfang wahrzunehmen, unwiederbringlich genommen worden wäre. Dem Antrag wurde mit fünf zu zwei Stimmen stattgegeben.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sprach laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung (FAZ) von einer "schweren Klatsche" für die Ampel-Regierung. "Die wiederholte Missachtung des Parlaments durch die Ampel-Regierung hat jetzt durch das Bundesverfassungsgericht ein Stoppschild aufgestellt bekommen", sagte er demnach. Die Regierung sei "respektlos" mit den Parlamentariern und der Öffentlichkeit umgegangen.
Auch der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz sprach auf Twitter von einer schweren Niederlage der Bundesregierung von Olaf Scholz. "Dem unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit wurde nun ein Riegel vorgeschoben".
Das Urteil wurde nicht nur von der Opposition, sondern auch in den Reihen der Koalition aus SPD, Grünen und FDP begrüßt. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler schrieb auf Twitter: "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Es war falsch, den Grünen hier auf den Leim zu gehen".
Für Schäffler ist das Urteil nicht nur eine herbe Klatsche für die Bundesregierung, sondern auch "für die parlamentarische Demokratie". Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und seine Partei müssten sich fragen, "ob sie nicht ursächlich verantwortlich für das Erstarken der politischen Ränder sind".
Auch der stellvertretende Vorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, sieht in dem Urteil eine "verdiente Quittung für die Grünen". Den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte er weiter, dass die Grünen einen unerklärlichen Druck in dieses Verfahren hineingegeben hätten. "Wir erwarten von unseren grünen Koalitionspartnern die nötige Demut gegenüber dieser Entscheidung", so Kubicki.
Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte das umstrittene Heizungsgesetz im Bundestag die nächste Hürde genommen. Der Ausschluss für Klimaschutz und Energie hatte dem Gesetzesvorhaben zugestimmt. Am Freitag hätte der Bundestag abstimmen sollen.
Das umstrittene Heizungsgesetz, das nun eine weitere Verzögerung erfahren hat, sieht vor, dass künftig nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.
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