Von Kimmichs Weigerung und Pfizers möglichem Foulspiel
Seite 3: Und nun das Wetter … Heute: der Bundesverkehrswegeplan. Von Jutta Blume
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Nach einem Rechtsgutachten des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) verstößt der deutsche Bundesverkehrswegeplan sowohl gegen EU-Recht als auch gegen das deutsche Grundgesetz.
Auf EU-Ebene würde die Richtlinie über eine strategische Umweltprüfung nicht beachtet. Der Umweltbericht ermittele nicht die Treibhausgasemissionen, die durch die über 1.000 geplanten Fernstraßenprojekte hervorgerufen würden. Die Zielsetzungen des Pariser Abkommens würden nicht beachtet. Alternativen, wie etwa ein Ausbau des Schienennetzes würden nicht analysiert.
Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen und der zugrundeliegende Bundesverkehrswegeplan seien außerdem materiell verfassungswidrig, da er die verfassungsmäßigen Zielsetzungen zum Klimaschutz nicht berücksichtigt. Stattdessen wurde "gezielt ein allein wirtschaftlich motiviertes Szenario ausgewählt, das vorwiegend den Neu- und Ausbau von Fernstraßen vorsieht, die in besonderem Maße CO2-Emissionen verursachen", heißt es in dem Gutachten.
Das Rechtsgutachten will der BUND zunächst als Auftrag an die kommende Bundesregierung verstanden wissen.
Es müsse eine neue strategische Umweltprüfung erfolgen, die die mit dem Ausbau einhergehenden Treibhausgasemissionen ermittelt und Netzalternativen bewertet. Bei größeren Projekten innerhalb des Verkehrswegeplans müssten klima- und naturschonende Alternativen geprüft werden. An dieser Aufgabe werden sich - falls sie am Ende mitregieren werden - auch die Grünen messen lassen müssen.