Wärmepumpen: Der Zeitplan wackelt

Die Wärmepumpe ist zum Reizwort geworden. Im geplanten Gebäudeenergiegesetz spielt sie laut SPD-Fraktion eine zu zentrale Rolle.

SPD-Fraktion findet Fixierung auf Kernelement einseitig. FDP will mehr Zeit für Beratungen. Eine sofortige Austauschpflicht ist nicht geplant – für wen es trotzdem bald teuer werden könnte.

Nach dem von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verkündeten Rückzug des Energie-Staatssekretärs Patrick Graichen stellt die SPD-Fraktion die Wärmepumpe als zentrales Element der geplanten Heizungswende in Frage.

Der Regierungsentwurf setze "zu einseitig auf die Wärmepumpe", sagte Fraktionschef Rolf Mützenich der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS). "Dabei wird die Wärmepumpe nicht überall funktionieren. Gerade im Bestand brauchen wir einen vielfältigen Technologiemix."

Dem Bericht zufolge plädierte Mützenich dafür, das neue Gebäudeenergiegesetz zwar schnell zu beschließen, die Regeln für den Heizungstausch aber erst verzögert in Kraft zu setzen. "Ab wann die neuen Regeln gelten, müssen wir genau bedenken", sagte er. "Denn die Bürgerinnen und Bürger brauchen insbesondere vor dem Hintergrund kommunaler Wärmeplanungen, zum Beispiel in Bezug auf mögliche Fernwärmeangebote, Planungssicherheit."

Hinzu kommt, dass für den Einbau von Wärmepumpen momentan noch Fachkräfte fehlen. Das Bundeswirtschaftsministerium bewilligt Fördergelder für Handwerker, die sich diesbezüglich schulen lassen.

Eine sofortige Austauschpflicht für Heizungen in Bestandsgebäuden war aber ohnehin nicht geplant. Alte Öl- und Gasheizungen dürfen nach dem bisher geplanten neuen Gebäudeenergiegesetz auch repariert werden. Neu eingebaute Heizungen sollen aber ab dem 1. Januar 2024 mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. So steht es im noch von Graichen erarbeiteten Gesetzentwurf. Die parlamentarischen Beratungen stehen allerdings noch am Anfang.

SPD für soziale Staffelung bei Fördergeldern

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und seine Partei drängen darauf, das Gesetz bis zum Sommer im Bundestag zu beschließen – also noch vor Beginn der Parlamentsferien am 7. Juli. Die FDP verlangt dagegen mehr Zeit für die Parlamentsberatungen.

Der SPD-Fraktionschef bekräftigte seine Forderung nach einer Staffelung der staatlichen Fördersummen für den Heizungsaustausch nach sozialen Kriterien. Es brauche "eine sozialere Ausgestaltung der Unterstützung beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungen", betonte Mützenich. "Ich wäre dafür, dabei Kriterien wie das Einkommen stärker zu berücksichtigen." Die SPD-Fraktion wolle auch Mieterinnen und Mietern stärker schützen.

Dies hatte auch SPD-Chefin Saskia Esken in dieser Woche betont. "Die Investitionen, die bei den Heizungen getätigt werden müssen, dürfen nicht einfach so auf die Mieten umgelegt werden", sagte sie der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten. Die Wärmewende dürfe nicht dazu führen, dass Menschen "aus ihrer Wohnung raussaniert" werden.

Während in Schlagzeilen oft der Eindruck erweckt wird, es sei eine sofortige Pflicht zum Heizungstausch geplant, sind Gebäude mit relativ neuen Öl- und Gasheizungen erst einmal nicht betroffen, während die Lebensdauer von Gasthermen, die in den 1990er-Jahren als klimafreundliche Alternative zu Kohleöfen eingebaut wurden, in wenigen Jahren enden könnte.

Manche weniger betruchten Eigenheimbesitzer, die für eine neue Gastherme nur einen vierstelligen Betrag investieren müssten, machen sich nun Sorgen um die Finanzierung des Einbaus einer Wärmepumpe, für den ein fünfstelliger Betrag fällig werden kann.