Warum die deutsche Klimapolitik eine Mogelpackung ist
Seite 2: Die falsche Antwort auf fehlenden Klimaschutz
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Die Antwort der Ampelregierung auf das Problem der unzureichenden Sofortprogramme war nun kürzlich, die Sektorziele mit ihren jährlichen Minderungsschritten abschaffen zu wollen, sodass ein Sektor künftig für den verfehlten Klimaschutz eines anderen eintreten kann.
"Eine mögliche Aufweichung der ausdrücklichen Ressortverantwortung sowie die verschiedenen Überlegungen zur Änderung des Steuerungsmechanismus im Klimaschutzgesetz erhöhen das Risiko für zukünftige Zielverfehlungen", kritisiert die stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats Brigitte Knopf.
Dies ist insbesondere kritisch vor dem Hintergrund unserer schon im Zweijahresgutachten festgestellten enormen Herausforderungen für die Erreichung der Ziele für die kommenden Jahre bis 2030.
Auch im Prüfbericht selbst geht der Expertenrat näher auf die geplanten Änderungen am Klimaschutzgesetz ein. Dazu heißt es:
Der Expertenrat für Klimafragen hält die im Bundesklimaschutzgesetz aktueller Fassung angelegte Kombination von Jahreszielen für die Jahre 2030, 2040 und 2045 mit einem (impliziten) Budgetziel für den jeweiligen Zeitraum bis zum nächsten Zieljahr (also derzeit 2021–2030) für zielführend und erwartet, dass die Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes nicht hinter diese Anforderung zurücktritt.
Würden Zwischenziele gestrichen, sowie Über- und Unterschreitungen gegeneinander aufgerechnet, würde dies nicht mehr dem vom im Beschluss des Bundesverfassungsgericht 2021 geforderten Restbudget für Treibhausgasemissionen in Deutschland entsprechen. Denn letztendlich kommt es weniger auf die Zielerreichung im Jahr 2030, 2040 oder 2045 an, sondern um den bis dahin kumulierten Treibhausgasausstoß.
Mit klaren jährlichen Minderungsschritten ließe sich diese Menge besser kontrollieren. Das Beschlusspapier der Regierungskoalition sei in Hinblick auf die Budgetbetrachtung aber nicht eindeutig.
Sollten nicht nur die Sektorziele, sondern auch die konkreten Minderungsschritte gestrichen werden, könnte der Bundesregierung wohl eine neue Klimaklage drohen. Die Umweltrechtsorganisationen Client Earth und Green Legal Impact hatten in einer juristischen Kurzstudie bereits verfassungsrechtliche Bedenken an den damals nur angedachten Änderungen dargestellt.
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