Was heißt im Einklang mit "der Scharia"?

Fälschlicherweise wird "die Scharia" vielfach mit "islamischem Recht" gleichgesetzt. Das stimmt so nicht. Sie muss auch nicht im Widerspruch zum demokratischen Rechtsstaat stehen

In den vergangenen Tagen war mal wieder der Begriff "Scharia" medial stark präsent. Bundesaußenminister Heiko Maas von der SPD verkündete in der Tagesschau absurderweise, dass Deutschland keinen Cent mehr nach Afghanistan geben wird, "wenn die Taliban komplett übernommen haben, die Scharia einführen und dieses Land ein Kalifat wird".

Wenn es das Ziel der Bundeswehr mit ihrem Einsatz in Afghanistan gewesen sein soll, die Einführung der Scharia zu verhindern, dann muss man an dieser Stelle festhalten, dass dieses Vorhaben schon von Beginn an gescheitert ist.

Bereits im Jahr 2004 unterzeichnete der ehemalige Präsident Afghanistans, Hamid Karzai, die Verfassung der islamischen Republik, die man im Einklang mit "der Scharia" sah, und zwar mit der Zustimmung westlicher Länder, die es sich zum Ziel machten, Afghanistan zu demokratisieren. Wie die jüngsten Tage zeigen, ist dieses Vorhaben gänzlich gescheitert.

Islamisierung und Scharia

Auch in Österreich wird wieder Politik gemacht, indem man "der Scharia" den Kampf ansagt. So verkündete ÖVP-Chef Sebastian Kurz erneut, dem "politischen Islam" durch ein sogenanntes "Scharia-Verbot" entgegensetzen zu wollen.

Bei all diesen Reden wird deutlich, dass "die Scharia" als Gegensatz zu den Rechtssystemen säkularer menschenrechtsorientierter Staaten aufgefasst wird. Vermehrt warnt man von einer "Islamisierung" und der Einführung des islamischen Rechts, welches wiederum mit "Scharia" gleichgesetzt wird. Es wird fast nie auf die Begrifflichkeiten eingegangen, die hierbei verwendet werden. "Die Scharia" und "der Islam" bleiben statisch, unveränderbar und bedürfen keiner weiteren Erklärung.

Zum Begriff "Scharia"

Fälschlicherweise wird "Scharia" sehr oft mit "islamischen Recht" übersetzt, beziehungsweise gleichgesetzt, doch handelt es sich beim islamischen Recht lediglich um einen Teil der Scharia. Das arabische Wort "Scharia" bedeutet übersetzt: "der Weg zur Wasserstelle" oder "der Weg zur Quelle".

Es handelt sich hierbei also nicht etwa um ein bestimmtes Buch (wie etwa das deutsche oder österreichische Gesetzbuch) oder um einen Kodex und es sollte auch betont werden, dass es sich auch beim Koran um kein Gesetzesbuch handelt. Der deutsche Rechts- und Islamwissenschaftler Mathias Rohe spricht in seinem sehr umfangreichen Buch "Das islamische Recht: Geschichte und Gegenwart" von ungefähr 500 der über 6000 Verse des Korans, die einen normativen Gehalt haben.

"Scharia" ist also keineswegs ein monolithischer Block, bei dem jeder und jede sofort weiß, worum es sich handelt. Die Interpretationen und Auslegungen sind vielfältig, da es sich nicht um eine bloße Sammlung von Gesetzen handelt, sondern um ein komplexes System der islamischen Normenlehre, das darlegt, unter welchen Umständen die jeweiligen Normen gelten, welche der jeweiligen Normen allgemeine Gültigkeit haben, in welchem Verhältnis sie zueinander stehen und wie diese interpretiert und abgeleitet werden können.

Dies beinhaltet auch religiöse Normen, also beispielsweise die Art und Weise, wie das rituelle Gebet verrichtet werden soll, das Fasten, bestimmte Speisevorschriften, die Pilgerfahrt etc.. Die Gleichsetzung von "Scharia" mit "islamischen Recht" wäre somit sehr dürftig, da "Scharia" nicht nur Rechtsvorschriften umfasst.

Große Bandbreite der Auslegung

Auch was den Umgang und die Heranziehung der Quellen zur Normfindung anbelangt, gibt es große Unterschiede innerhalb der zahlreichen islamischen Strömungen. Zwar sind der Koran und die Sunna (die Handlungsweisen des Propheten Muhammad, die durch sogenannte "Hadithe", d.h. "Überlieferungen" übermittelt wurden) die beiden wichtigsten Quellen, die von allen islamischen Strömungen anerkannt werden, doch ist auch hier die Bandbreite der Auslegungsmöglichkeiten divers.

Dies ist zum einen mit der Mehrdeutigkeit der arabischen Sprache zu erklären, zum anderen lassen jedoch die zahlreichen Hadithe, die über den Propheten Muhammad berichten, Argumentationen zu, die teils gegensätzlich zueinander sind. In der islamischen Tradition gibt es bei den zahlreichen Überlieferungen, die man dem Propheten Muhammad zuschreibt, auch Kategorisierungen, um die Echtheit des jeweiligen Hadith festzustellen.

Im schiitischen Islam wiederum gibt es Gruppen, die Überlieferungen von zahlreichen Prophetengefährten ablehnen, die man im sunnitischen Islam jedoch anerkennt. Innerhalb dieser beiden Gruppen gibt es wiederum diverse Rechtsschulen, die jeweils ebenfalls von pluralen Meinungen geprägt sind. So wird deutlich, dass sowohl der Weg zur Erkundung einer Norm wie auch die erkundete Norm selbst je nach muslimischer Gruppe und Subgruppe unterschiedliche Gestalt annehmen kann.

Es wird also ersichtlich, dass "Scharia" keineswegs ein eindimensionaler Begriff ist, denn all die verschiedenen Gruppierungen vertreten aus ihrem Selbstverständnis heraus die Meinung diesen "von Gott gebahnten Weg" zu folgen.

Auch wenn die Quellen, aus denen man die Normen ableitet, aus muslimischer Sicht göttlichen Ursprung haben, so bleibt die Normerkundung selbst und damit verbunden die diversen methodologischen Herangehensweisen und Auslegungen ein Akt menschlicher Geisteskraft.

Scharia und Menschenrechte

Wenn also schon die ehemalige afghanische Regierung unter Hamid Karzai und Ashraf Ghani, wie auch die gegenwärtige Taliban-Regierung von sich behauptet, "die Scharia" einhalten und unter Berücksichtigung dessen regieren zu wollen, dann sagt das fürs Erste nicht besonders viel aus, denn es stellt sich die Frage, welches Verständnis von "Scharia" hierbei zugrunde liegt.

Wenn Frauen der Bildungsweg verwehrt wird (was viele Kritiker der Taliban-Regierung befürchten), ist das ganz klar ein mit den Menschenrechten nicht in Einklang stehendes Verständnis von Scharia. Wenn es Herrn Maas aber tatsächlich um die Wahrung von Menschenrechten geht, dann stellt sich die Frage, warum Deutschland weiterhin Waffen an die in Saudi-Arabien geführte Militärallianz im Jemen exportiert, die für zahlreiche Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen verantwortlich ist.

Weiters durften Frauen in Saudi-Arabien bis 2018 nicht mal Auto fahren, während das Rechtssystem weiterhin von einem drakonischen Strafrecht gekennzeichnet ist und kritische Stimmen mundtot gemacht werden. Dies nimmt die Bundesregierung jedoch über Jahre hinweg hin, ohne davon zu sprechen, die Deals mit Saudi-Arabien kappen zu wollen.

Doppelmoral

Von Doppelmoral zeugt auch das Vorgehen der ÖVP, die mit einem "Scharia-Verbot" den Rechtsstaat und die Menschenrechte wahren will, während Innenminister Nehammer offensichtlich nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention d’accord ist, wenn er auf Twitter postet: "Dort, wo die Europäische Menschenrechtskonvention Grenzen setzt, muss es Alternativen geben."

Man möge sich die Frage stellen, ob ein Muslim/eine Muslima, der/die fünf Mal am Tag betet und im Monat Ramadan fastet, einen Gegenpol zum säkularen menschenrechtsorientierten Rechtsstaat darstellt, oder doch etwa ein Innenminister, der die Europäische Menschenrechtskonvention seinen Wünschen entsprechend anpassen möchte.

Es ist nicht zu bestreiten, dass es Menschen muslimischen Glaubens gibt, deren Schariaverständnis problematisch ist, wenn es beispielsweise um die Rechte von Frauen oder den Umgang mit Andersgläubigen geht. Dies ist allerdings nur eine Anschauung von vielen.

Außerdem verstehen viele Muslime unter "Scharia" auch das Recht des Landes zu respektieren und einzuhalten, in dem sie leben, sofern der Schutz ihres eigenen Lebens gewährleistet wird. Dadurch, dass Politiker versuchen, Ausdrücke der islamischen Tradition zu dämonisieren, droht der Keil zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen tiefer zu treiben.

Es wird der Eindruck vermittelt, dass ein Muslim/eine Muslima sich nicht zur "Scharia" bekennen darf, denn sonst ist er/sie eine Gefahr für die Demokratie und für den Rechtsstaat, wohingegen Handlungen, wie das Fasten, Beten usw. (also Dinge, die auf das österreichische und deutsche Recht bezogen absolut unproblematisch sind) ebenfalls ein Teil der Scharia sind.

Zur Abwechslung könnte man also die Thematik multiperspektivisch diskutieren und unterschiedliche Sichtweisen präsentieren, anstatt religiöse Gebote und Begriffe eindimensional und statisch zu betrachten.