Was schuldet der Staat seinen Bürgern?
Fussnoten
Diese Behauptung dürfte gerade in Deutschland vor dem historischen Hintergrund zweier Währungsreformen, vulgo: "Staatspleiten", auf Widerspruch stoßen. Deshalb muss präzisiert werden: wir sprechen von finanzpoli-tisch souveränen Staaten, die eine eigene Währung als Fiatgeld emittieren und keine erheblichen Schulden in Fremdwährungen aufnehmen. Eine unbeschränkte Verschuldungskapazität unter diesen Voraussetzungen besit-zen daher z.Zt. wohl nur die USA, Großbritannien, China und Japan. Einen Sonderfall stellt in diesem Zusam-menhang die EU dar, weil unklar ist, ob man von ihr in finanztheoretischer Hinsicht als einem Staat mit eigener Währung sprechen kann. Die Euro-Krise macht ja deutlich, dass ein finanzpolitisch souveräner Staat nicht in einer Fremdwährung (im Falle Griechenlands: in Euro) verschuldet sein darf. Und unter der grundsätzlichen Einschränkung des "plena securitas in hac vita non expectanda" muss zugestanden werden, dass ein aus innen- oder außenpolitischen Gründen bewusst herbeigeführter Staatsbankrott zumindest denkbar ist.
Der überproportionale Anstieg des US-amerikanischen Hauspreisindexes etwa stellte sich im Nachhinein als "Blase" heraus. Er führte zwischenzeitlich dazu, dass selbst ein vermögensloser Farmarbeiter ein einträgliches Zinsdifferenzgeschäft durchführen konnte: der Wertzuwachs seines Hauses lag höher als die Rückzahlungsrate seines Kredites. Da entsprechende Kreditverträge größtenteils ohne Zinsbindung abgeschlossen wurden, konnten sie aufgrund des rapiden Anstiegs der Zinskurve ab 2007 nicht mehr bedient werden.
Im Sinne einer übergreifenden "Währungsgerechtigkeit" müsste daher eine weitergehende Umgestaltung des Finanzsystems durch einen supranationalen Währungsverbund mit einem entsprechenden lender of last ressort abgeschlossen werden. Noch können finanzpolitisch souveräne Staaten wie die USA ein von ihnen dominiertes Finanzsystem allein durch die Erhöhung der Geldmenge zum Nachteil anderer manipulieren.