Wenn KI-Giganten Eigentumsansprüche anmelden: OpenAIs gefährlicher Präzedenzfall
Platzhirsch und Newcomer: OpenAI richtet schwere Vorwürfe an die Konkurrenz
(Bild: Stock all/Shutterstock.com)
Der Vorwurf: DeepSeek habe ChatGPT "gemolken", um das eigene Modell zu verbessern. Doch nicht nur der Blick auf OpenAIs eigene Praxis wirft hier Fragen auf.
Das chinesische KI-Unternehmen DeepSeek steht derzeit heftig in der Kritik von US-Wettbewerbern.
OpenAI und Microsoft werfen dem Unternehmen vor, große Datenmengen aus ChatGPT abgegriffen zu haben, um damit das eigene Sprachmodell "R1" zu verbessern. OpenAI sieht darin einen Verstoß gegen seine Nutzungsbedingungen. Rechtlich ist allerdings noch unklar, ob es sich tatsächlich um eine Urheberrechtsverletzung handelt.
In der KI-Branche ist die Methode bekannt, die Antworten eines bestehenden Modells zum Training eines neuen zu verwenden. Laut einem Bericht der Financial Times erleichtert OpenAI diesen als "Destillation" bezeichneten Prozess Entwicklern sogar.
In welcher Zukunft wollen wir leben?
Der jetzt an das chinesische Startup DeepSeek gerichtete Vorwurf wirft grundsätzliche Fragen auf: Wem gehören die Rechte an KI-Outputs? ChatGPT selbst beantwortet die Frage eindeutig: Demnach tritt OpenAI alle Rechte an Inhalten ab, die durch Nutzerprompts erzeugt wurden.
Die Vorwürfe an DeepSeek zeigen jedoch, dass das Unternehmen dies wohl in bestimmten Fällen nicht so sieht. Das würde weitreichende Implikationen mit Blick auf die Zukunft haben, in der immer mehr Bilder, Texte und Programmiercode generativen KI-Modellen entstammt:
Können KI-Firmen ihre Rechte "zurückfordern" oder unliebsame Mitbewerber von der Nutzung ausschließen? Wollen wir in so einer Zukunft leben, in der jeder Inhalt der auch nur eine Prise künstlicher Intelligenz enthält, prinzipiell mit Eigentumsansprüchen verbunden sein könnte?
Diese Frage zu klären dürfte Aufgabe künftiger rechtlicher Auseinandersetzungen sein.
OpenAI selbst von Klagen bedroht
Abgesehen davon ist dem Streit eine gewisse Komik zu entlocken, angesichts der Tatsache, dass sich OpenAI selbst mit Urheberrechtsklagen konfrontiert sieht. Insbesondere Musiker und Autoren werfen dem Unternehmen vor, ihre Werke unerlaubt und ohne einen Cent zu bezahlen, für Trainingszwecke genutzt zu haben.
OpenAI beruft sich in diesen Fällen auf das "Fair Use"-Prinzip, wonach die Nutzung öffentlich zugänglicher Internetinhalte zum Trainieren von KI-Modellen erlaubt sei. Dies sei "fair gegenüber Urhebern, notwendig für Innovatoren und entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der USA", heißt es in einer Stellungnahme.
Doch genau dieses Argument könnte nun auch DeepSeek für sich in Anspruch nehmen. Ob die chinesische Firma tatsächlich in großem Umfang ChatGPT-Antworten zum eigenen Training genutzt hat, ist indes bislang noch gar nicht bewiesen. David Sacks, ein US-Unternehmer, sprach zwar von "substantiellen Beweisen" für einen Wissensklau, konnte diese aber nicht vorlegen.