Wie Deutschland sich an Klimakatastrophen anpassen will
Hochwasser im sächsischen Schlottwitz im Jahr 2002. Viele enge Täler sind nicht auf Überschwemmungskatastrophen vorbereitet. Bild: Harald Weber / CC BY-SA 3.0
Energie und Klima – kompakt: Ein neues Gesetz soll die Widerstandskraft gegen Wetterextreme stärken. Es geht aber nicht nur darum, Deiche zu erhöhen. Was sich ändern muss.
Wetterkatastrophen auf allen Kontinenten. Einerseits schwere Überschwemmungen mit mindestens 20 Toten in Südkorea, in Indiens Hauptstadt Neu-Delhi, im US-Bundesstaat Vermont und im Nordosten Brasiliens. Andererseits Hitzewellen in verschiedenen Teilen der USA, in Südeuropa und in Nordafrika mit Temperaturen von 46 bis 48 Grad Celsius in Algerien und Marokko. 48 Grad Celsius, das sind auch im sonnenreichen Algerien eine der höchsten je registrierten Temperaturen.
Unterdessen gehen in China derzeit extreme Niederschläge und Überschwemmungen im Zentrum mit Dürre und niedrigen Wasserständen an den großen Flüssen im Süden einher, sodass – wie schon im Vorjahr – die Wasserkraftwerke nicht genug Strom liefern können und verstärkt Kohle verbrannt werden muss.
Der Klimawandel, einige sprechen bereits lieber von der Klimakrise, ist, wie jeder sehen kann, längst Realität und hat unter anderem das Potenzial, die Ernährung der Menschheit zu gefährden, wie wir kürzlich am Beispiel der Fischerei dargelegt haben oder wie der Kommentator der chinesischen Regierungszeitung China Daily hervorhebt. In China sind die Erinnerungen an die letzten großen Hungerkatastrophen noch frisch, weshalb man dort die Frage der Ernährungssicherheit etwas ernster als hierzulande nimmt.
Höchste Zeit also, sich vorzubereiten, Vorkehrungen zu treffen, um so weit es geht auf die Veränderungen vorbereitet zu sein. An dieser Erkenntnis kommt man auch in Deutschland nicht mehr vorbei, und so hat die Bundesregierung ein Klimaanpassungsgesetz erarbeitet und den Entwurf letzte Woche ins Parlament eingebracht.
Die Anpassungsfähigkeit und Widerstandskraft gegen Veränderungen des Klimas und die mit diesen "einhergehende Zunahme von Intensität, Häufigkeit und Dauer von Extremwetterereignissen wie Hitzewellen, Starkregen oder Überflutungen sowie von langsam schleichenden Entwicklungen wie Biodiversitätsverlust und Meeresspiegelanstieg" solle gestärkt werden, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Vorsorge bei Infrastrukturplanung
Zu diesem Zweck fordert das Gesetz von der Bundesregierung bis zum 30. September 2025 "eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen" vorzulegen, die anschließend alle vier Jahre auf den neuesten wissenschaftlichen Stand gebracht werden muss. Länder, Kreise und meist auch die Gemeinden werden verpflichtet, Klimaanpassungskonzepte zu erstellen. Das Gros der Kosten sollen die Länder tragen, aber darüber wird sicherlich noch ausgiebig in Bundesrat und Vermittlungsausschuss gerungen werden.
Im Wesentlichen stellt das neue Gesetz, wenn es denn von Parlament und Länderkammer angenommen wird, vor allem zunächst den Rahmen für Klimaanpassungspläne da und richtet unter anderem ein entsprechendes Berichtswesen ein. Die Länder werden angehalten, regelmäßig Risikoanalysen zu erstellen und die Folgen der Klimaveränderungen zu dokumentieren, was unter anderem auch die angerichteten Schäden beinhalten wird.
Das alles soll auf wissenschaftlicher Grundlage und mit öffentlicher Beteiligung erfolgen, sodass hoffentlich auch eine breitere öffentliche Debatte nicht nur über Anpassungsmaßnahmen, sondern auch Vermeidungsstrategien angestoßen wird. Deiche zu erhöhen und Infrastrukturen gegen Unwetter sicherzumachen, ist halt das eine, aber noch besser wäre natürlich, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen.
Außerdem wird es ein sogenanntes "Berücksichtigungsgebot" geben. Das heißt, alle öffentlichen Planungen müssen künftig die entsprechenden Risikoanalysen und Anpassungspläne berücksichtigen. Wer also nach dem September 2025 Brücken oder Straßen in enge, von Hochwassern bedrohte Täler baut, oder städtischen Raum trotz drohender Hitzewellen immer weiter versiegelt, wird sich rechtfertigen müssen, weshalb er nicht den Klimawandel berücksichtigt hat.
Kasernen, Truppenübungsplätze und Ähnliches werden von der Anwendung des Gesetzes übrigens ausgenommen, so wie auch schon seit jeher die Treibhausgasemissionen des Militärs in den öffentlichen Statistiken entweder gar nicht erst auftauchen oder zumindest von den Verpflichtungen zur Minderung der Emissionen ausgenommen werden. Kriege führen ist halt viel wichtiger, als das Erdklima zu stabilisieren.