ZDF-Doku: Am Ende sind die Zuschauer arm dran

Fussnoten

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Kleine Nebensache: Klebers "jungen Leute" sind 15 bis 66 Jahre alt. "Fünf Minuten" fürs Renteneinmaleins

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Entscheidend für die Rentenfinanzierung ist nicht der sogenannte Altenquotient, der üblicherweise für die Belastungsbetrachtungen genommen wird (Verhältnis der über 65-jährigen zu den 20- bis 64-jährigen), sondern das Verhältnis der Rentenbezieher zu den Beitragszahlern. Die DRV berechnet dazu Äquivalenzzahlen (Gesamtlöhne geteilt durch Durchschnittslohn und Gesamtrenten geteilt durch Standardrente) und setzt die in ein Verhältnis zueinander. Eine höhere Erwerbsbeteiligung, etwa durch Frauen, Arbeitslose oder Migranten, stärkt die Finanzierungsbasis der Renten.

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Auch beim Altenquotienten stimmen die Zahlen von Frau Gargosch nicht. Destatis weist aus: 2005 war die Quote 3,16 zu 1, im Jahr 2019 betrug sie 2,75 zu 1. Bezeichnenderweise wird weder bei Frau Gargosch noch bei den zitierten Wissenschaftlern berücksichtigt, dass das Renteneintrittsalter derzeit bei 65 Jahren und 9 Monaten liegt und nach 2030 bei 67 Jahren - siehe Demografie und Auswirkungen auf die Rente

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Selbst wenn Herr Werding den Extremfall nimmt, dass eine Person 30 Jahre lang Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze erzielt, käme er auf durchschnittlich 6,5 Prozent höhere Beiträge. Da die Belastungen durch die geburtenstarken Jahrgänge bis etwa 2040 sukzessive ansteigen, würden auch für diesen Extremfall dann Beitragssteigerungen von weit über 10 Prozent unterstellt. Das ist mindestens reichlich unseriös

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Im Jahr 1991 wurde die Rentenberechnung von Brutto- auf Nettogrößen umgestellt. Folge ist die dauerhafte Absenkung des Rentenniveaus um 4Prozent. Seit 2001 und 2004 sorgen Dämpfungsfaktoren in der Rentenformel für eine Absenkung des Rentenniveaus um voraussichtlich 30 Prozent bis 2050. 2004 wird die nachgelagerte Besteuerung der Renten eingeführt, die 2040 100 Prozent betragen wird. Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise bis auf 67 Jahre im Jahr 2030 erhöht. Zusätzlich wurden im Rentenrecht eine große Zahl von Regelungen zur Verringerung der Rentenanwartschaften in Kraft gesetzt. In Stichworten die wichtigsten: • Für längerfristige Arbeitslose (ALG II-Empfänger) gibt es keinerlei Rentenpunkte mehr (wie noch bei der Arbeitslosenhilfe bis 2000 - 80 Prozent, danach bis 2011 auf null heruntergefahren).

• Für Niedriglohnempfänger werden seit 1992 keine Aufstockungspunkte mehr angerechnet.

• Für Ausbildungszeiten werden seit 2009 keine Entgeltpunkte mehr gutgeschrieben, das waren bis 1996 noch 7 Jahre, die schrittweise auf null zusammengestrichen wurden.

• Die Hinterbliebenen-Anwartschaften (große Witwenrente) wurden von 60Prozent auf 55 Prozent reduziert.

• Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, dem werden die bereits erworbenen Entgeltpunkte reduziert (0,3 Prozent pro Monat). Diese Abzüge werden mit der Erhöhung der Regelarbeitsgrenze auf 67 Jahre noch um einiges zunehmen.

• Zwangsverrentungen von ALG II-Empfängern ab 63 werden mit entsprechenden Rentenpunktabschlägen zusätzlich bestraft. Generell sorgen prekäre Beschäftigungsverhältnisse (Niedriglöhne, Leiharbeit, Werkvertragsarbeit, Ketten-Praktika, sachgrundlose Befristungen…) dafür, dass nur sehr geringe Entgeltpunkte erworben werden.

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