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Zschäpe-Plädoyer begonnen - aber: NSU-Prozess vor Aufspaltung?

Grafik: TP

Mit den Schlussvorträgen der Angeklagtenanwälte beginnt vor dem OLG München die letzte Etappe - Zugleich beantragen Anklagebehörde und Verteidigung das Verfahren gegen den Eminger abzutrennen

Im vierten Anlauf seit Anfang März begann der Neuverteidiger von Beate Zschäpe, Hermann Borchert, nun am Dienstag mit seinem Plädoyer. Es wird am Mittwoch fortgesetzt, gefolgt von den vier weiteren Anwälten der Hauptangeklagten, ehe die Vertreter der anderen Beschuldigten an der Reihe sind. Ob allerdings André Eminger darunter ist, muss seit gestern mit einem Fragezeichen versehen werden. Denn sowohl die Verteidigung von Ralf Wohlleben, als auch die Anklagebehörde Bundesanwaltschaft beantragten, das Verfahren gegen Eminger abzutrennen.

Das würde den Prozess spalten und zugleich verändern. Die Prozesspartei Wohlleben könnte es Eminger zum Beispiel gleichtun. Ist das das Szenario, wie dieses Verfahren doch noch zum Platzen gebracht werden könnte? Bemerkenswert ist vor allem das Agieren der Bundesanwaltschaft. Vor dem Hintergrund der manipulativen Rolle, die sie im gesamten NSU-Komplex seit über sechs Jahren spielt, ist es allerdings konsequent.

Borchert

Hermann Borchert ist einer der zwei Neuverteidiger Zschäpes nach deren Misstrauensvotum gegen ihre drei Altverteidiger Heer, Stahl und Sturm im Juli 2014. Einen Tag danach habe er Beate Zschäpe kennengelernt, so Borchert und sie regelmäßig in der Justizvollzugsanstalt besucht. Im August 2015 habe sie ihn gebeten, die Verteidigung aktiv zu übernehmen und eine Stellungnahme ihrerseits vorzubereiten. Zweieinhalb Jahre habe sie vor Gericht geschwiegen, weil sie anwaltlich so beraten worden war. Mit dem Entschluss, ihr Schweigen zu brechen, sei die Verteidigungsstrategie über den Haufen geworfen worden. Er persönlich habe ihr zu diesem Verhalten geraten.

Das Gericht hatte 2015 Rechtsanwalt Mathias Grasel aus der Kanzlei Borcherts als vierten Pflichtverteidiger zugelassen, Borchert selber aber nicht. Er firmiert als Wahlverteidiger. Wer ihn bezahlt, ist unklar. Borchert und Grasel bereiteten Zschäpes Einlassung im Dezember 2015 vor, die Grasel verlas, aber von Borchert wesentlich formuliert worden war, wie er jetzt darlegte.

Sie beginnt mit dem Satz: "Ich wurde am 2. Januar 1975 als Beate Apel in Jena geboren" und endet so: "Ich entschuldige mich aufrichtig bei allen Opfern und Angehörigen der Opfer der von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangenen Straftaten." Wenn aus der Wortwahl Hinweise auf exzentrische Züge seiner Mandantin gezogen würden, so Borchert an die Adresse des ehemaligen Gerichtssachverständigen gerichtet, sei das allein auf die literarischen Fähigkeiten des Rechtsanwaltes zurückzuführen.

Kein "System", sondern lediglich ein Name

Inhaltlich lässt sich sein Plädoyer, das bisher zu hören war, als erweiterte Wiedergabe von Zschäpes Einlassung 2015 zusammenfassen. Alle Morde und Bombenanschläge hätten Böhnhardt und Mundlos begangen. Zschäpe will sie nicht gewollt und unterstützt haben, die Geldbeschaffung durch Banküberfälle aber schon. "NSU" sei keine terroristische Vereinigung gewesen, kein "System", wie es die Bundesanwaltschaft bezeichne, sondern lediglich ein Name.

Doch wie schon in der Einlassung von 2015 bestätigte Borchert gleichzeitig nun auch in seinem Plädoyer wesentliche Punkte der Anklageschrift wie des Plädoyers der Bundesanwaltschaft (BAW). Beispielsweise soll Zschäpe nach deren Szenario die "Tarnkappe" des Trios gewesen sein. Borchert wies den Begriff nicht prinzipiell zurück, sondern akzeptierte ihn bezogen auf die Verschleierung der Identität der zwei Komplizen gegenüber Nachbarn. Er widersprach lediglich bezogen auf die Morde. Oder: Für die BAW war Zschäpe die "Kassenwartin" der drei. Borchert nimmt auch diese Zuschreibung zur Hälfte an, indem er einräumt, natürlich habe sie die Kasse verwaltet, wenn sie im Urlaub die Rechnungen bezahlte. Aber sie habe die zwei nicht im Griff gehabt, als sie am 4. November 2011 40 000 Euro an sich genommen hatten. Dieses Geld wurde im ausgebrannten Wohnmobil in Eisenach gefunden.

Der Anwalt akzeptierte die Grunderzählung der Bundesanwaltschaft von der isolierten Dreierzelle NSU, widersprach aber beim Tatbeitrag Zschäpes, allerdings ohne überzeugende Argumente. Zum Vorwurf, sie sei im Jahre 2000 bei der Ausspähung einer Synagoge in Berlin dabei gewesen, - ein Vorwurf, der im übrigen nicht auf die Ermittlungen der BAW zurückging, sondern eines Nebenklageanwaltes und des Gerichtes - erklärte Borchert, ohne es zu begründen, eine Ausspähung erschließe sich nicht. Außerdem habe es nach dem Untertauchen 1998 keine antisemitische Aktion von Böhnhardt und Mundlos gegeben, geschweige denn von Zschäpe.

Borchert bezeichnete die Beweiswürdigung der Anklage als mangelhaft, selektiv, einseitig und spekulativ. Sämtliche Indizien lege sie so aus, dass sie in das gewünschte Bild passen. Die Indizien würden aber nicht beweisen, dass seine Mandantin der Stabilitätsfaktor für die Durchführung der Morde und Bombenanschläge gewesen sei. Die BAW könne nicht überzeugend darlegen, wann wo und wie der NSU gegründet worden sei.

Borchert konnte zwar an den zahlreichen Ermittlungsmängeln ansetzen, sein Plädoyer blieb bisher aber genauso schwach wie die Einlassung Zschäpes vor zweieinhalb Jahren. Damals hatte die Verteidigung im Vorfeld Zeichen an die Presse ausgesendet, die Angeklagte werde auspacken und auch über den Verfassungsschutz reden, was sie dann aber nicht tat. Davon war im Plädoyer bisher keine Rede.

Abtrennung des Verfahrens gegen den Angeklagten Eminger?

Bevor Hermann Borchert am Nachmittag mit seinem Schlussvortrag anfing, war die Nachricht des Tages eine andere: Getrennt, aber gemeinsam hatten die beiden Prozessparteien Bundesanwaltschaft und Verteidigung Wohlleben die Abtrennung des Verfahrens gegen den Angeklagten André Eminger beantragt. Die Anträge kamen scheinbar spontan daher, als seien sie gut gemeinte Vorschläge, um die Hauptverhandlung endlich zum Ende zu bringen - tatsächlich müssen sie lange vorher erörtert und intern beschlossen worden sein. Ein Manöver also?

Begonnen hatte dieses Kapitel mit der überraschenden Vernehmung eines Zeugen, den der neue Verteidiger Emingers, Daniel Sprafke, kommen lassen hatte. Das Gericht war damit wieder in die Beweisaufnahme eingetreten. Der Zeuge, ein 59jähriger Selbständiger aus Zwickau, sollte belegen, dass er am Morgen des 4. November 2011 mit Eminger aus geschäftlichen Gründen in einem Lokal saß und der also nicht, wovon die Bundesanwaltschaft ausging, zur selben Zeit bei Zschäpe in der Wohnung in der Frühlingstraße war - ein Alibi also.

Der Zeuge bestätigte zwar, mit Eminger geschäftlich zu tun gehabt zu haben, konnte sich an die Vormittagsstunden des 4. November 2011 aber nicht erinnern. Laut den Ermittlungsakten hatte Eminger am 11. Oktober 2011 einen Arbeitsunfall in der Firma des Zeugen und lag bis zum 27. Oktober im Krankenhaus. Danach will der Zeuge aber keinen Kontakt mehr zu Eminger gehabt haben - kein Alibi also für den 4. November.

"Es kann so nicht weitergehen!"

Der Zeuge wurde wieder nach Hause geschickt, doch in der Folge entspann sich eine strafprozessuale Auseinandersetzung, die in die beiden Abtrennungsanträge mündeten. Eminger-Anwalt Sprafke kündigte einen weiteren Antrag an und bat um eine Unterbrechung von eineinhalb Stunden. Anwälte der Nebenklage reagierten ablehnend. Bundesanwalt Herbert Diemer trat der Empörung mit dem Satz bei: "Lieber trennen Sie das Verfahren ab, es kann so nicht weitergehen!"

Daraufhin beantragte der Anwalt von Wohlleben, Olaf Klemke, formal, das Verfahren Eminger abzutrennen. Klemke hatte vor zwei Wochen als erster diese Option ins Spiel gebracht. Nun setzte Bundesanwalt Diemer erneut nach und beantragte im Interesse jener Angeklagten, die das Verfahren nicht verschleppen wollten sowie der Opfer, die Anspruch auf eine baldige Beendigung haben, ebenfalls formal die Abtrennung des Falles Eminger.

Opferanwälte widersprachen einer Abtrennung, dafür gebe es keinen Grund. Tatsächlich würde das den gesamten Prozess aufspalten. Eminger müsste sich neu vor einem neuen Senat verantworten. Es würde ein Präzedenzfall geschaffen werden, den in der Folge auch der Angeklagte Wohlleben in Anspruch nehmen könnte.

Möglicherweise könnten die Angeklagten aus Gründen der Unzumutbarkeit weiterer Jahre Untersuchungshaft Haftverschonung erhalten. In den Reihen der Opferanwälte hieß es, eine Abtrennung Emingers wäre nur in dessen Interesse. In diesem Prozess müssten noch mehr Angeklagte sitzen und eben nicht weniger.

Die Bundesanwaltschaft hat also offiziell einen Antrag gestellt, der im Interesse des Angeklagten Eminger ist - wie das? Zumal sie doch in ihrem Plädoyer scharf gegen ihn vorgegangen war, er habe von allen Taten gewusst und sie unterstützt. Konsequenterweise forderte die Anklagebehörde 12 Jahre Haft und erwirkte, weil damit Fluchtgefahr bestand, seine Inhaftierung. Seit September 2017 sitzt der 38jährige nun in U-Haft.

Die Antwort führt zurück zu einem der ungeklärten Fälle des NSU-Komplexes. André Eminger wird konkret beschuldigt, das Fahrzeug angemietet zu haben, mit dem Böhnhardt und Mundlos im Dezember 2000 eine Bombe nach Köln fuhren, dann in einem Lebensmittelgeschäft deponierten, wo sie im Januar 2001 hoch ging. Die Anwältin der iranischen Familie, die das Geschäft betrieb, sieht den Fall aber noch mal anders. Sie ist zwar überzeugt, dass das Trio beteiligt war und Eminger ein Gehilfe, aber der Bombenleger müsse jemand drittes gewesen sein.

Führender Neonazi aus Köln, der zugleich V-Mann des Verfassungsschutzes von Nordrhein-Westfalen war

In Verdacht steht ein führender Neonazi aus Köln, der zugleich V-Mann des Verfassungsschutzes von Nordrhein-Westfalen war. Über ihn, so die Rechtsanwältin Edith Lunnebach in ihrem Plädoyer, halte der Verfassungsschutz seine schützende Hand. Und man könnte ergänzen, die Bundesanwaltschaft auch. Denn Lunnebach ist aufgefallen, wie sie in ihrem Plädoyer weiter ausführte, dass die Argumente der Bundesanwaltschaft "je martialischer sie ausgeführt wurden, umso weniger glaubwürdig erschienen". Sie will sogar "optische Einvernehmensgesten zwischen Verteidigung und Bundesanwaltschaft, teilweise eine Verbrüderung", festgestellt haben.

Hat die Bundesanwaltschaft André Eminger über Maß beschuldigt, um nicht gegen einen V-Mann ermitteln zu müssen? Und versucht sie nun, über die Abtrennung des Falles Eminger ihm wieder entgegen zu kommen? Denn dass diese Behörde aus einer Laune oder einem momentanen Ärger heraus einen derart folgenreichen Antrag, wie die Abtrennung eines Verfahrens stellt, kann niemand ernsthaft glauben.

Das muss längst intern erörtert und beschlossen worden sein. Von mehreren Seiten war am Dienstag zu erfahren, dass die Staatsanwälte aus Karlsruhe sich in der Vergangenheit vertraulich genau in diesem Sinne geäußert hatten. Mit gespielten Empörung hätte ein Bundesanwalt nun also versucht, die Öffentlichkeit über die Hintergründe ihres strafprozessualen Verhaltens zu täuschen. Einmal mehr, muss man ergänzen.

Das Gericht stellte die Entscheidung über die beiden Abtrennungsanträge zunächst zurück. Der vorsitzende Richter Manfred Götzl stellte dabei klar, dass eine Verfahrensabtrennung aus Zweckmäßigkeitsgründen zulässig sei. Ob man im Falle des Angeklagten Eminger so verfahre, wolle das Gericht abwarten, bis dessen neuer Verteidiger seine Anträge gestellt habe.

Damit hat es Rechtsanwalt Sprafke in der Hand. Er kann eine Abtrennung provozieren, wenn er will. Die entsprechende Reaktion folgte auch auf dem Fuß, denn Sprafke beantragte, die Hauptverhandlung um einen Tag zu unterbrechen, weil er nun neuen Beratungsbedarf mit seinem Mandanten habe.

Das Gericht lehnte ab, unter anderem weil der Abtrennungsantrag nicht auch von Eminger gestellt wurde. Zschäpe-Verteidiger Borchert begann sein Plädoyer. Doch seit diesem 419. Verhandlungstag weiß die Öffentlichkeit nun, wie ein "Plan B" in diesem Verfahren aussehen könnte.


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