Zwangsräumungen gehen im Corona-Winter weiter
Statt über Konzepte wie "Zero Corona" sollte über "Zero Zwangsräumungen" gesprochen werden
"Stay at Home" ist die Devise der Stunde. Menschen sollen in ihren Wohnungen bleiben, um die Zahl der Corona-Ansteckungen zu minimieren. Wenig bekannt ist allerdings, dass auch unter Corona-Bedingungen Menschen weiterhin aus ihren Wohnung geworfen werden. Zwangsräumungen nach gerichtlich bestätigten Räumungsklagen sind nicht ausgesetzt.
Nach einem entsprechenden Urteil aus München zeigt sich der Interessenverband der Hauseigentümer zufrieden, dass Corona zu keiner Beschneidung der Rechte von Vermietern führt. Die Linkspartei hatte zuvor ohne große öffentliche Resonanz eine Aussetzung von Zwangsräumungen unter Corona gefordert.
Nun hat die Initiative "Recht auf Stadt Regensburg" eine Petition lanciert, die ein Moratorium aller Zwangsräumungen wegen der Corona-Pandemie fordert.
Der Mitbegründer von "Recht auf Stadt Regensburg", Kurt Raster, sollte nach einem langwierigen Mietstreit am 19. Januar zwangsgeräumt werden. Der Künstler und langjährige Aktivst hat über 35 Jahre in der Wohnung gelebt. Das Haus war 1985, als er eingezogen war, noch Teil des Sozialen Wohnungsbaus, dann wurde es an den Vonovia-Vorgänger Annington verkauft. Dieser veräußerte die Wohnung, in der Raster lebt, an eine Privatfamilie. Mit der Privatisierung häuften sich die Streitigkeiten zwischen Eigentümer und Vermieter.
Corona-Pandemie kein Grund, Zwangsräumung auszusetzen
Erst wenige Stunden vor dem anvisierten Räumungstermin am 19. Januar bekam Kurt Raster mitgeteilt, dass der Termin verschoben wurde. Es bestehe die Gefahr, dass der Mieter nach dem Verlust seiner Wohnung Suizid begehen könnte, so der Richter, der allerdings ausdrücklich betonte, dass die Corona-Pandemie kein hinreichender Grund sei, eine Zwangsräumung abzusagen.
Die Verschiebung der Zwangsräumung wurde also mit dem psychischen Zustand des Betroffenen und nicht mit gesellschaftlichen Zuständen begründet. Raster muss sich dann wohl ärztlichen Begutachtungen unterziehen, die feststellen sollen, ob die suizidalen Tendenzen noch so stark sind, dass eine Räumung unzumutbar ist. Die Frage, ob nicht jede Zwangsräumung in Zeiten von "Stay at Home" unzumutbar ist, wird vom Richter nicht gestellt.
Nun ist die vorerst verschobenen Exmittierung in Regensburg kein Einzelfall, sondern Alltag. Es gibt keine bundesweiten Erhebungen über die Zahl der Räumungen, aber Angaben aus verschiedenen Städten und Regionen. So gab es in Frankfurt/Main im letzten Jahr bis 31. Oktober 331 Zwangsräumungen, also mehr als eine am Tag.
Noch immer verlassen die meisten Betroffenen ihre Wohnungen freiwillig, gehen in die Obdachlosigkeit oder übernachten auf Sofas von Freunden und Bekannten. Noch immer ist die Angst vor dem Gerede von Nachbarn so groß, weil die Betroffenen die Schuld für den Verlust ihrer Wohnung bei sich und nicht bei der Gesellschaft suchen.
Es ist noch immer eine Ausnahme, wenn Betroffene wie Kurt Raster erklären, nicht sie, sondern die Gesellschaft ist verantwortlich, wenn Menschen ihre Wohnung verlieren. Durch die Häufung entsprechender Fälle sind in den vergangenen Jahren allerdings auch Bündnisse gegen Zwangsräumung entstanden, die eine wichtige Hilfestellung geben können.
Warum nicht Zero Zwangsräumung statt Zero Corona?
Doch es ist auch ein Versagen der gesellschaftlichen Linken, wenn Zwangsräumungen unter Corona nicht zu einem größerem Widerstand führen. Schließlich müsste doch in der Corona-Pandemie leicht zu vermitteln sein, dass man aus einer Wohnung, die man nicht verlassen soll, nicht geräumt werden darf. Warum gibt die gesellschaftliche Linke nicht die Devise "Zero Zwangsräumung" aus und streitet sich statt dessen über das Konzept "Zero Corona", das als angeblich solidarischer Lockdown beworben wird?
Wie immer man zu den biopolitischen Prämissen von "Zero Corona"-Modellen steht, es ist eben kein Aufruf an die Lohnabhängigen zum Generalstreik, sondern adressiert die Staatsapparate. Eine Kampagne für ein Zwangsräumungsmoratorium wäre hingegen eine Maßnahme im Sinne des radikalen Reformismus, der auf eine Gesellschaft hinweist, in der das Recht des Vermieters an der Verwertung seiner Wohnung nicht über dem Recht des Mieters steht.