Selbst Milliardäre haben ein Recht auf Sozialhilfe.
Berechnungsgrundlage darf nur das Einkommen sein.
Das Vermögen in jeder Höhe muss unangetastet bleiben.
Berechnungsgrundlage darf nur das Einkommen sein.
Das Vermögen in jeder Höhe muss unangetastet bleiben.