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  • DcPS

mehr als 1000 Beiträge seit 19.02.2018

187 Hirntote stehen für alle?

Eine Studie hat Werte ermittelt. Nebenbedingungen? In wenigen Zeilen vermag dazu nichts gesagt zu werden. Es wird mit Zahlen gearbeitet, die nicht repräsentativ sein dürften. Die gezogenen Schlüsse sind in der Verallgemeinerung nicht nachvollziehbar (Atemreflexausfall - bei Unfällen kann es Brustverletzungen gegeben haben, der Unfallanteil ist hoch).
Hirntod bescheinigen dürfen nur zwei erfahrene Ärzte, darunter ein Neurologe oder Neurochirurg. Welches kleine Krankenhaus hat die? EEG falsch verkabelt? Hirntod.
Nein, der gute Wille mag da sein. Die Betrugsmöglichkeit ist aber zu groß. Jegliche Transparenz fehlt. Eine Prüfung auf Widersprüche erfolgt nicht, bestenfalls über Papier.
Nach dem Ausschlachten ist allerdings sicher, das der Tod eingetreten sein dürfte.

Wenn Organe entnommen werden sollen, gehört eine Veröffentlichung aller Parameter her: es muß möglich sein, daß jemand einer Transplantation widerspricht, wenn jemandem entsprechende Einwände des Menschen bekannt sind. Das darf nicht auf gesetzliche nahe Angehörige beschränkt werden, die möglicherweise Eigeninteressen haben. Dazu Namen, Tätigkeitsdauer und Fachgebiet der !!Fachärzte!! im Fach.
Einlieferungszeitpunkt und der der Hirntodfeststellung, dazu ein Protokoll mit EEG-Gerätenummer (jede Koloskopie ist besser dokumentiert!).
Wenn das fertig ist, erfolgt eine kriminalpolizeiliche Prüfung, wie bei jedem Tod. Damit soll eine Identitätsprüfung erfolgen, Beweissicherung gemacht und alles kontrolliert werden.
So, wie das bei Unfällen eben sein sollte (diese führen ja angeblich häufig zum Hirntod).
Strafrechtliche Sanktionen ausschließlich im Freiheitsstrafenbereich über zwei Jahre bei Nichteinhaltung der Regeln, das gilt für jeden Beteiligten. Klagerecht für alle Involvierten Bekannten -und- Angehörige.

Der Glaube fehlt mir an der Rechtschaffenheit aller Menschen, siehe Transplantbereich.
Mir ist da aus erster Hand einiges berichtet worden, was gesetzeswidrig lief, aber nie angezeigt wurde. Dort mag das weniger Bedeutung haben, weil "Gutes" gedacht wurde.
Beim Ausschlachten sind die Konsequenzen andere, auch für Angehörige und enge Bekannte

Wenn dann aktiv die Organspende erklärt wird und juristisch abgesichert ist, daß diese Erklärung vom Menschen bei vollem Bewußtsein abgegeben wurde, kann ich zustimmen.
Das ist zu akzeptieren, das Mögliche zur Vermeidung von Fehlern ist getan.

Diese Punkte vorzustellen, ist gut gemeint gewesen. In Anbetracht der Tragweite reicht es aber nicht aus, das Problem ist komplexer.
Für die Hirntoddiagnose gehören belastbare Fakten her. Die können gegenwärtig vermutlich nicht geliefert werden. Schmerzempfindung passiert nicht nur im Gehirn. Ob sie weitergeleitet wird, darüber mag man entscheiden, wenn das Gehirn funktional verstanden ist. Da fängt man gerade an.
Will ein Mensch in dieser Situation spenden, kann er. Das a priori zu müssen, ist eine anmaßende Vergewaltigung der Menschen durch Politiker, die -selber unwissend- sich anmaßen, darüber urteilen zu dürfen.

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