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  • Lashaune (1)

71 Beiträge seit 08.07.2021

Ich verstehe es nicht

aber vielleicht, weil ich keine Hausbesitzerin bin.

Es geht um die Frage, ob die Bevölkerung der Region zu spät vor den Wassermassen gewarnt und evakuiert wurde. Der Anfangsverdacht richte sich gegen den Landrat, weil dieser laut Gesetzeslage "möglicherweise die Einsatzleitung und alleinige Entscheidungsgewalt hatte", so die Staatsanwaltschaft.

Es geht also darum, dass man die Menschen in der Region nicht ausreichend oder schnell genug gewarnt hat und über die Gefahrenlage die da auf sie zukommt aufgeklärt und sie nicht evakuiert hat. So verstehe ich das jedenfalls.

Die Zerstörung, die das Unwetter angerichtet hat, hätte man ja auch durch Warnungen nicht verhindern können.
Aber klar, die Bewohner hätte man dazu bewegen können das Gebiet zu verlassen.

Aber wenn ich mir den durchschnittlichen Ein- oder Zweifamilienhausbesitzer mal anschaue.
Die mähen ihre Rasen bis der die Qualität eines Golfrasens erreicht. Sie schneiden kleine minimal überstehende Heckenäste mit der Nagelschere für ein ordentliches Heckenbild. Manche reinigen die Gartenzwerge regelmäßig in der Spülmaschine. Deren natürlicher Reflex besteht doch darin ihr Haus auf koste es was es wolle zu beschützen und zu verteidigen. Ich denke die hätte niemand auch nur einen Zentimeter von ihren Häuser wegevakuieren können.

Und selbst bei ausreichender Warnung hatte doch wahrscheinlich auch niemand auf dem Schirm welche Ausmaße dieses Unwetter annehmen würde.

Aber anscheinend braucht es immer ein Bauernopfer um Ruhe einkehren zu lassen.

Bei den hilfebedürftigen sieht das natürlich etwas anders aus. Da hätte man Einsatzkräfte hin schicken müssen um sie zu schützen.

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