Bei uns in Österreich gab es bis 2000, zumindest in meinem Bundesland, eine Behördenstelle, die dergleichen bestimmt hat. Wenn nun so ein Starkregen im Anzug war, wurde behördlich angeordnet den Wasserstand entsprechend zu senken. Den Kraftwerksbetreibern stand natürlich eine Entschädigungszahlung zu, unabhängig davon, ob es nur regnete oder nicht. Soweit ich weiß, war die Summe aller ausgezahlten Entschädigungen im Durchschnitt deutlich unter 1.000.000 Schilling im Jahr.
Im Zuge der Liberalisierung wurde diese Stelle "eingespart". Seitdem gibt es bei jedem Hochwasser eine Prozesslawine, die in der Regel mit dem Freispruch der Betreiber der Kraftwerke enden.