aber es könnte sein, dass es juristisch in den Ermessenspielraum des Landrates fällt, erstmal abzuwarten, ob die Warnungen auch berechtigt waren, bevor er evakuieren lässt:
Wenn dann die Häuser schon weggeschwemmt waren, ist es eben persönliches Versagen aber kein juristisches.
Keine Ahnung, aber vorher kann man den Landrat nun wirklich nicht belangen.