Ansicht umschalten
Avatar von tiferet
  • tiferet

mehr als 1000 Beiträge seit 28.04.2020

Vor der Verfehlung kann man diese auch schlecht belangen

aber es könnte sein, dass es juristisch in den Ermessenspielraum des Landrates fällt, erstmal abzuwarten, ob die Warnungen auch berechtigt waren, bevor er evakuieren lässt:
Wenn dann die Häuser schon weggeschwemmt waren, ist es eben persönliches Versagen aber kein juristisches.
Keine Ahnung, aber vorher kann man den Landrat nun wirklich nicht belangen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten