Jaja, die Großen lässt man laufen, die Kleinen henkt man.
Wer soll das denn glauben? Zufällig hatte dein fälschlich beschuldigter Sündenbock: "laut Gesetzeslage "möglicherweise die Einsatzleitung und die alleinige Entscheidungsgewalt ", so die Staatsanwaltschaft."
Die Pflicht, die Bewohner vor Ort zu warnen und Maßnahmen zu ergreifen, oblag dann wohl ihm und nicht irgendwelchen Landes-oder Bundespolitikern.
Also alles korrekt.