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Avatar von Karolis
  • Karolis

mehr als 1000 Beiträge seit 25.01.2021

Re: Vor der Verfehlung kann man diese auch schlecht belangen

Es geht nicht darum, ihn vorher zu belangen.

Es geht darum, ihm das Fehlen von Wissen (über die Berechtigung der Warnungen) zum Entscheidungszeitpunkt vorzuwerfen, das er erst hinterher haben konnte.

Insbesondere in der Coronazeit, in der übertriebene Warnungen zum Standard geworden sind.

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