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  • Salpater

779 Beiträge seit 18.01.2008

Nicht ganz richtig

Wenn die Warnung an den Landrat kommt, und sie kam rechtzeitig, ist der Kat-Schutz Stab zu arlamieren und in Bereitschaft zu setzen und alle notwendigen Maßnahmen zu treffen. Ob die Pläne für eine Evakuierung gebraucht werden, oder nicht, ist egal. Sie müssen Griffbereit sein. Und wer sich von dem Zeitpunkt der Vorwarnung an nur noch auf die Daten des Landesumweltamtes verläßt, also nur auf eine Quelle, ist eigentlich entweder absolut ungeeignet, oder handelt mindestens grobfahrlässig. Die Warnungen des DWD waren eindeutig.
Diese Denke, es wird schon alles gut gehen, war hier tödlich.
Bleibt es bei 3,70 Meter, oder weniger, hat halt der Kat-Schutz-Stab ein paar unruhige Tage, Berufsrisiko. Steigt der Pegelstand, kann jederzeit zeitnah und vor Ort reagiert werden. Stufenweise Alarmierungen der Einsatzkräfte, aktive Maßnahmen der Hochwasserschutzes, Reaktivierung der Notunterkünfte, Einbindung Rettungszweckverband und was die (hoffentlich vorhandenen Pläne) hergeben. Das alles findet weitestgehend im Hindergrund statt, um aber bei Eintritt der Situation sofort reagieren. Diese ganze Struktur hätte bei der letzten Warnung bereits voll einsatzbereit sein müssen.
Das ist kein Hexenwerk, sondern eigentlich Standard.
Die Frage nach der Talsperrenverwaltung, das ist eine Welt für sich.

salpater

Was wurde eigentlich aus CIMIC?

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