Gegen 16:00 Uhr wurde der Campingplatz bei Dorsel weggespült, Menschen wurden von Einsatzkräften aus Lebensgefahr getettet. Einige starben.
Gegen 17:30 wurde Schuld verwüstet.
Um 20:30 rücken Wasserrettungskräfte aus Koblenz, Main und Lahnstein aus, die DLRG folgt.
Um 23:00 Uhr löst der dafür Zuständige Katastrophenalarm aus.
Seine imperative Zuständigkeit ergibt sich aus dem rheinland-pfälzischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Dort ist in §24 für Katastrophenlagen der Landrat oder ein von ihm Beauftragter festgelegt: Wie überall in Deutschland ist Katastrophenschutz Aufgabe derer, die vor Ort sind.
Nicht ferne Landes- und Bundesbehörden, die die Zustände vor Ort nur vom Hörensagen kennen.