Knapp genug war's ja. Die Staatsanwälte hätten auch gegen die Landesregierung von Rheinland-Pfalz ermitteln können, die Katastrophenwarnungen per Email verschickt.
Oder gegen Bundesinnenminister Seehofer, der aus seinem katastrophalen Versagen beim Bundeswarntag 2020 leider überhaupt keine Konsequenzen gezogen hat. Ausser den Chef seiner Bundeskatastrophenbehörde durch einen verdienten Parteifreund zu ersetzen, der ihm im NSU-Untersuchungsausschuß und in der parlamentarischen Kontrollkommission den Rücken freigehalten hat, aber von Katastrophenschutz offenbar wenig versteht.
Andererseits unterstehen die Staatsanwälte in Deutschland ja just den Bundes- und Landesregierungen, gegen die sie im Fall der Flutkatastrophe offenbar nicht ermitteln (dürfen?). Da hat der Landrat wohl Pech, dass er zu niedrig angesiedelt ist in der Hierarchie.