...oder eine falsche Einzelmeldung noch keine "zerbrechende mediale
Wirklichkeitskonstruktion".
Übrigens hätte der Autor bei einem Fehler i.S. Ukraine/Russland
sicher nicht grobe Fahrlässigkeit angenommen.
Wirklichkeitskonstruktion".
Übrigens hätte der Autor bei einem Fehler i.S. Ukraine/Russland
sicher nicht grobe Fahrlässigkeit angenommen.