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  • SassaMiro

135 Beiträge seit 18.10.2017

Erwerbsunfähig/Dienstunfähig

Wenn die gesetzlichen Grundlagen beider Ursachen verglichen werden, dann ist der Beamte bei Schnupfen dienstunfähig, der Beschäftigte bekommt die Erwerbsunfähigkeit selbst bei Herzinfarkt nicht zu gestanden.

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