Wenn die gesetzlichen Grundlagen beider Ursachen verglichen werden, dann ist der Beamte bei Schnupfen dienstunfähig, der Beschäftigte bekommt die Erwerbsunfähigkeit selbst bei Herzinfarkt nicht zu gestanden.
Wenn die gesetzlichen Grundlagen beider Ursachen verglichen werden, dann ist der Beamte bei Schnupfen dienstunfähig, der Beschäftigte bekommt die Erwerbsunfähigkeit selbst bei Herzinfarkt nicht zu gestanden.